Care Holiday Auslandskrankenversicherung bis 56 Tage Reisedauer

Care Concept

Raus aus Deutschland - rein in den Urlaub. Unbeschwerte Badefreuden, erholsame Wellnesstage, Kultur und Genuss beim Städtetrip, Holdrioo auf alpinen Pisten versprechen Tage des Glücks, solange man von Magenproblemen, Durchfallerkrankungen, Verstauchungen oder Schlimmerem verschont bleibt. Denn die Kosten für die Behandlung können einem im Ausland schnell den Spaß am Urlaub nehmen. Es sei denn, Sie sind mit einer Auslandskrankenversicherung gegen diese Gebühren geschützt.

Die Auslandsreisekrankenversicherung Care Holiday ist auf die Bedürfnisse von Touristen, Privatreisenden und Geschäftsreisenden ohne Altersbegrenzung in drei verschiedenen Altersstufen zugeschnitten. In diesem Tarif sind beliebig viele private sowie auch geschäftliche Kurzreisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen je Reise versicherbar. Für Familien bis zu 5 Personen bietet diese Reisekrankenversicherung zudem eine besonders günstige Familienversicherung im Ausland.

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Die TOP-Leistungen der Care Holiday

Die Jahres-Reisekrankenversicherung Care Holiday für beliebig viele private und berufliche Reisen bis 56 Tage Reisedauer bietet u.a. folgende exklusive Leistungen an:

  • Bergungskosten bei Unfällen bis 5.000 EUR
  • Behandlung bei Heilpraktikern, Chiropraktikern und Osteopathen
  • Begleitperson bei stationärem Aufenthalt minderjähriger Kinder
  • Rückreise- und Betreuungskosten, wenn minderjährige Kinder die Reise alleine fortsetzen müssen
  • Unbegrenztes Eintrittsalter
  • Weltweiter Geltungsbereich
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Gesundheitsfragen
  • Mitversicherung von Vorerkrankungen

Beiträge | Care Holiday

Beitragsklasse I:
Einzelpersonen
bis 64 Jahre
 
Beitragsklasse II: Einzelpersonen 65 bis 74 Jahre
Beitragsklasse III: Einzelpersonen ab 75 Jahre
 
Familien*
[max. 5 Personen]
€ 10,90 pro Jahr
€ 31,- pro Jahr
€ 43,- pro Jahr
€ 27,- pro Jahr

* Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, d.h. bis zum Alter von 20 Jahren.

** Sofern sich die Beitragsklasse einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsklasse bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

Geltungsbereich Care Holiday

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung im weltweiten Ausland. Versicherbar sind:

  • weltweite Geltung für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 56 Tagen
  • weltweite Geltung für jede Geschäftsreise bis zu jeweils 56 Tagen
  • Die Versicherungslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab Beantragung.
  • Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Leistungen des Versicherers in der Reise-Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt, Chiropraktiker, Osteopathen oder Heilpraktiker
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus, alternativ zur Kostenerstattung 50,– EUR Krankenhaustagegeld
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland inkl. Begleitperson
  • Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
  • Transport zum nächst erreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland
  • Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
  • Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen (Ausnahme siehe § 6(2) a) + b) AVB/Care Holiday)
  • keine Selbstbeteiligung
  • Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik bis max. 300,– EUR pro Reise
  • Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,– EUR

Versicherbarer Personenkreis

  • Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
  • Familien; als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, insgesamt bis zu 5 Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.