ERGO Jahresreiseversicherung Paar ohne Selbstbehalt

(ERGO Reiseversicherung AG)

Der ERGO Jahresschutz ohne Selbstbeteiligung für das Paar ist ideal für zwei Erwachsene mit oder auch ohne gemeinsamen Wohnsitz, unabhängig vom Verwandschaftsgrad, die mehrfach im Jahr verreisen. Zum Beispiel sind auch Wochenend- und Kurztrips abgesichert. Die ERGO Jahresreiseversicherung beinhaltet:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung

Der Versicherungsschutz gilt für alle Reisearten weltweit. Die Jahrespolice gilt für alle Reisen, die innerhalb des Jahres gebucht und angetreten werden. Genießen Sie Ihren Urlaub schon von der Buchung an unbeschwert mit dem Jahresschutz der ERGO Reiseversicherung.

➤ Leistungen der ERGO Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt im Detail

Leistungen ERGO Jahresreiseversicherung ohne Selbstbeteiligung

ERGO Reiserücktrittsversicherung

Was ist versichert?

Die ERGO Reiseversicherung berät Sie durch einen Reisemediziner im Rahmen der Medizinischen Stornoberatung.

Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

  • Sie stornieren Ihre Reise.
  • Sie treten Ihre Reise verspätet an.
  • Ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet sich während Ihrer Hinreise.

Die Erstattung bis zur Höhe der Versicherungssumme gilt nur, wenn nachfolgend keine abweichende Summe genannt ist.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.

    Wann ist eine Erkrankung unerwartet?

    Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.

    Wann ist eine Erkrankung schwer?

    Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

    • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
    • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
    • Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 

    Versicherte Ereignisse sind außerdem:

    • Tod
    • Eine schwere Unfallverletzung.
    • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
    • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
    • Adoption eines minderjährigen Kindes.
    • Impfunverträglichkeit.
    • Bruch von Prothesen.
    • Lockerung von implantierten Gelenken.
    • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
    • Die betriebsbedingte Kündigung.
    • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
    • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
    • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
    • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
    • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
    • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
    • Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.

      Wer sind Ihre Risikopersonen?

      Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.

      Als Angehörige gelten:

      • Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner.
      • Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
      • Ihre Kinder.
      • Eltern.
      • Adoptivkinder.
      • Adoptiveltern.
      • Pflegekinder.
      • Pflegeeltern.
      • Stiefkinder.
      • Stiefeltern.
      • Großeltern.
      • Geschwister.
      • Enkel.
      • Tanten.
      • Onkel.
      • Nichten.
      • Neffen.
      • Cousins.
      • Cousinen.
      • Schwiegereltern.
      • Schwiegerkinder.
      • Schwäger.
      • Schwägerinnen.
      • Betreuungspersonen.

      Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.

        Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?

        Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung:

        1. Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
        2. Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
        3. Die ERGO Reiseversicherung erstattet insgesamt maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

        Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?

        Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen möchten, wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500,- EUR pro Person. Zudem erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt 1.000,- EUR pro Reise.

        Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?

        Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500,- EUR pro Person. Die ERGO Reiseversicherung erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstattet die ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür 100,- EUR pro Person.

          Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?

          Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu 100,- EUR je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.

          Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.

          Sind Umbuchungsgebühren versichert?

          Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Umbuchungsgebühren. Geleistet wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

          Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

          Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus versichertem Grund stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten.

          Die ERGO Reiseversicherung leistet höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

          ERGO Reiseabbruchversicherung

          Was ist versichert?

          Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie:

          • Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
          • Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
          • Wenn sich einöffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
          • Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
          • Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
          • Bei Feuer oder Elementarereignissen während Ihrer Reise.

          Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?

          Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen?
          Dann erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.
          Die ERGO Reiseversicherung erstattet maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.

          Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.

          Damit Sie die Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

          • Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
          •  Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
          • Sie haben die Reise abgebrochen bzw. unplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
          • Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

          Wie hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung, wenn Sie Ihre Reise abrechen oder verspätet zurückreisen müssen?

          • Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihre Rückreise und streckt die Mehrkosten vor. Voraussetzung ist: Sie oder Risikopersonen können die Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden.
          • Der vom der ERGO Reiseversicherung verauslagte Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO Reiseversicherung zurückzuzahlen.
          • Besteht ein Anspruch nach den versicherten Ereignissen, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.

          Welche Ereignisse sind versichert?

          Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.

          Wann ist eine Erkrankung unerwartet?

           Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.

          Wann ist eine Erkrankung schwer?

           Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

          • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
          • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
          • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

          Versicherte Ereignisse sind außerdem:

          • Tod.
          • Eine schwere Unfallverletzung.
          • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
          • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
          • Adoption eines minderjährigen Kindes.
          • Impfunverträglichkeit.
          • Bruch von Prothesen.
          • Lockerung von implantierten Gelenken.
          • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
          • Die betriebsbedingte Kündigung.
          • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
          • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
          • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
          • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
          • Wenn während der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die planmäßige Durchführung der Reise erforderlich.
          • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
          • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.

          Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?

          Das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wird während Ihrer Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich? Und Sie können Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen? Dann erstattet di ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500,- EUR pro Person. Zudem erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt 1.000,- EUR pro Reise.

          Was ist im Verspätungsschutz während der Weiter- und Rückreise versichert?

          Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise bis zu  500,- EUR pro Person. Die ERGO Reiseversicherung erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels. Außerdem erstattet die ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür 100,- EUR pro Person.

          Sind zusätzliche Unterkunftskosten versichert?

          • Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt? Und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen bzw. verlängern? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu 1.500,- EUR pro Person.
          • Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung müssen Sie oder eine mitreisende Risikoperson ambulant behandelt werden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu 750,- EUR pro Person.
          • Die ERGO Reiseversicherung erstattet nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft. Die Kosten für den stationären Aufenthalt sind jedoch nicht versichert.

          Wann erstattet die ERGO Reiseversicherung nicht genutzte Reiseleistungen, wenn eine stationäre Behandlung während der Reise nötig wird?

          Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung werden Sie oder eine mitreisende Risikoperson stationär behandelt? Und deshalb müssen Sie Ihre Reise unterbrechen? In diesem Fall erstattet die ERGO Reiseversicherung den anteiligen Reisepreis für von Ihnen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

          Was ist versichert, wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen?

          Sie müssen Ihre Reise unterbrechen, weil Sie oder Risikopersonen von einem versicherten Ereignis betroffen sind? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die  Nachreisekosten zum Anschluss an das nächste planmäßige Zwischenziel. Sie erhalten von uns die Nachreisekosten bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen. Maximal Erstattet die ERGO Reiseversicherung jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.

          Was ist versichert bei Feuer oder Elementarereignissen am Urlaubsort?

          Wegen Feuer oder Elementarereignissen an Ihrem Urlaubsort ist es Ihnen unmöglich Ihren Urlaubsort zu verlassen, um planmäßig Ihre Rückreise anzutreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten für:

          • Den zwingend notwendigen verlängerten Aufenthalt.
          • Die außerplanmäßige Rückreise.
          • Die ERGO erstattet nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reiseleistungen.

            Hier handelt es sich um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen VB-ERV JV 2019.

            Stand 08.05.2019

            Die vollständigen Versicherungsbedingungen können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

            Versicherungsbedingungen

            Beiträge ERGO Jahresreiseversicherung Paar ohne Selbstbehalt

            Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
            SSL Verschlüsselt
            ERGO Jahresschutz Paar 1000 ohne Selbstbehalt 73 € bis € 1.000,-
            • Reiserücktrittsversicherung
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