ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz
für Paare ab 65 Jahren

(ERGO Reiseversicherung AG)

Das Jahresreisepaket der ERGO beinhaltet die:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Rundum Sorglos Service

Die Jahresversicherung mit Selbstbeteiligung für Paare ab 65 Jahren gilt weltweit für alle Reisearten.

➤ Leistungen des ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz im Detail

Leistungen ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz

ERGO Reiserücktrittsversicherung

Was ist versichert?

Die ERGO Reiseversicherung berät Sie durch einen Reisemediziner im Rahmen der Medizinischen Stornoberatung.

Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie bis insgesamt maximal zur Höhe der Versicherungssumme in folgenden Fällen:

  • Sie stornieren Ihre Reise.
  • Sie treten Ihre Reise verspätet an.
  • Ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet sich während Ihrer Hinreise.

Die Erstattung bis zur Höhe der Versicherungssumme gilt nur, wenn nachfolgend keine abweichende Summe genannt ist.

Welche Ereignisse sind versichert?

Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.

Wann ist eine Erkrankung unerwartet?

Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte.

Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.

Wann ist eine Erkrankung schwer?

Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  1. Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
  2. Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
  3. Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

Versicherte Ereignisse sind außerdem:

  • Tod
  • Eine schwere Unfallverletzung.
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
  • Adoption eines minderjährigen Kindes.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Bruch von Prothesen.
  • Lockerung von implantierten Gelenken.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
  • Die betriebsbedingte Kündigung.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
  • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
  • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
  • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
  • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
  • Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.

Wer sind Ihre Risikopersonen?

Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.

 Als Angehörige gelten:

  • Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner.
  • Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  • Ihre Kinder.
  • Eltern.
  • Adoptivkinder.
  • Adoptiveltern.
  • Pflegekinder.
  • Pflegeeltern.
  • Stiefkinder.
  • Stiefeltern.
  • Großeltern.
  • Geschwister.
  • Enkel.
  • Tanten.
  • Onkel.
  • Nichten.
  • Neffen.
  • Cousins.
  • Cousinen.
  • Schwiegereltern.
  • Schwiegerkinder.
  • Schwäger.
  • Schwägerinnen.
  • Betreuungspersonen.

Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.

Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?

Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung:

  1. Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
  2. Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
  3. Die ERGO Reiseversicherung erstattet insgesamt maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?

Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen möchten, wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten?

  1. Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500,- EUR pro Person.
  2. Zudem erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt 1.000,- EUR pro Reise.

Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?

Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel?

  1. Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu 500,- EUR pro Person. Die ERGO Reiseversicherung erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels.
  2. Außerdem erstattet die ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür 100,- EUR pro Person.

Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?

Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu 100,- EUR je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.

Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.

Sind Umbuchungsgebühren versichert?

Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Umbuchungsgebühren. Geleistet wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus versichertem Grund stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten. Die ERGO Reiseversicherung leistet höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

ERGO Reiseabbruchversicherung

Was ist versichert?

Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie:

  • Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
  • Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
  • Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
  • Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
  • Bei Feuer oder Elementarereignissen während Ihrer Reise.

    Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?

    Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen?
    Dann erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.

    Die ERGO Reiseversicherung erstattet maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.

    Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.

     Damit Sie die Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

    • Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
    • Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
    • Sie haben die Reise abgebrochen bzw. unplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
    • Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

      Wie hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder verspätet zurückreisen müssen?

      Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihre Rückreise und streckt die Mehrkosten vor. Voraussetzung ist:

      • Sie oder Risikopersonen können die Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden.
      • Der von der ERGO verauslagten Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO zurückzuzahlen.
      • Besteht ein Anspruch, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.

        Welche Ereignisse sind versichert?

        Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.

        Wann ist eine Erkrankung unerwartet?

        Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.

        Wann ist eine Erkrankung schwer?

        Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

        •  Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
        •  Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
        •  Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

        Versicherte Ereignisse sind außerdem:

        • Tod
        • Eine schwere Unfallverletzung.
        • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
        • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
        • Adoption eines minderjährigen Kindes.
        • Impfunverträglichkeit.
        • Bruch von Prothesen.
        • Lockerung von implantierten Gelenken.
        • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse;
        • Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
        • Die betriebsbedingte Kündigung.
        • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
        • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
        • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
        • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
        • Wenn während der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die planmäßige Durchführung der Reise erforderlich.
        • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
        • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.

        Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?

         Das von Ihnen genutzte Kraftfahrzeug wird während Ihrer Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich? Und Sie können Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal 500,- EUR pro Person. Zudem erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis insgesamt 1.000,- EUR pro Reise.

        Was ist im Verspätungsschutz während der Weiter- und Rückreise versichert?

        Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise bis zu  500,- EUR pro Person. Die ERGO Reiseversicherung erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels. Außerdem erstattet die ERGO Reiseversicherung die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür 100,- EUR pro Person.

        Sind zusätzliche Unterkunftskosten versichert?

        Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt? Und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen bzw. verlängern? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu 1.500,- EUR pro Person.

        Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung müssen Sie oder eine mitreisende Risikoperson ambulant behandelt werden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu 750,- EUR pro Person.

        Die ERGO Reiseversicherung erstattet nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft. Die Kosten für den stationären Aufenthalt sind jedoch nicht versichert.

        Wann erstattet die ERGO Reiseversicherung nicht genutzte Reiseleistungen, wenn eine stationäre Behandlung während der Reise nötig wird?

        Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung werden Sie oder eine mitreisende Risikoperson stationär behandelt? Und deshalb müssen Sie Ihre Reise unterbrechen? In diesem Fall erstattet die ERGO Reiseversicherung den anteiligen Reisepreis für von Ihnen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.

        Was ist versichert, wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen?

        Sie müssen Ihre Reise unterbrechen, weil Sie oder Risikopersonen von einem versicherten Ereignis betroffen sind? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Nachreisekosten zum Anschluss an das nächste planmäßige Zwischenziel. Sie erhalten von uns die Nachreisekosten bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen. Maximal Erstattet die ERGO Reiseversicherung jedoch bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.

        Was ist versichert bei Feuer oder Elementarereignissen am Urlaubsort?

        Wegen Feuer oder Elementarereignissen an Ihrem Urlaubsort ist es Ihnen unmöglich Ihren

        Urlaubsort zu verlassen, um planmäßig Ihre Rückreise anzutreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Mehrkosten für:

        • Den zwingend notwendigen verlängerten Aufenthalt.
        • Die außerplanmäßige Rückreise.
        • Die ERGO erstattet nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reiseleistungen.

        ERGO Reisekrankenversicherung

        Was ist versichert?

        Sie sind während Ihrer Reise erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für:

        • Heilbehandlungen im Ausland.
        • Kranken- und Gepäckrücktransporte.
        • Bestattung im Ausland oder die Überführung.
        • Bei Schwangerschaft.

        Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung mit Ihrer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.

        Was erstattet die ERGO bei Heilbehandlungen im Ausland?

        • Heilbehandlungskosten und Arzneimittel:
        • Versichert sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt sein.
        • Alternative Heilbehandlungen sind versichert, wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
        • Keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
        • Sie müssen von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen durchgeführt oder verordnet werden.

        Die ERGO erstattet die Kosten für:

        • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus.
        • Ambulante Heilbehandlungen
        • Operationen
        • Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
        • Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung.
        • Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen.
        • Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall.
        • Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während der Reise erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten.
        • Hilfsmittel, die während der Reise erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls.
        • Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß, dann kann die ERGO Reiseversicherung ihre Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls kann die ERGO Reiseversicherung die Erstattung auf die landesüblichen Sätze kürzen.
        • Telefonkosten: Die ERGO Reiseversicherung erstattet die nachgewiesenen Telefonkosten für notwendige Anrufe bei unserer Notrufzentrale.

        Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Schwangerschaft im Ausland?

         Die ERGO Reiseversicherung erstattet die im Ausland angefallenen Kosten für:

        • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
        • Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen
        • Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
        • Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
        • Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche

        Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung, die im Ausland anfallenden Kosten für:

        • Maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen.
        • Zwei Ultraschalluntersuchungen. Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Kosten für weitere, wenn diese wegen besonderer Umstände medizinisch notwendig sind.
        • Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
        • Ambulante oder stationäre Entbindung. Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
        • Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
        • Geburtshelfer und Hebammen.
        • Postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.

        Wann zahlt die ERGO Reiseversicherung Krankenhaustagegeld?

        Sie möchten von der ERGO Reiseversicherung keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag. Dies zahlt die ERGO Reiseversicherung Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie müssen der ERGO Reiseversicherung Ihre Wahl zu Beginn der Behandlung mitteilen.

        Ein Kind muss stationär behandelt werden?

        Muss ein minderjähriges mitreisendes Kind stationär behandelt werden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.

        Sind Sie über das Reiseende hinaus transportunfähig?

        Dann übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Behandlungskosten im Ausland bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.

        Was leistet die ERGO Reiseversicherung bei Krankenrücktransport und Krankentransport?

        Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Die ERGO Reiseversicherung übernimmt hierfür die Kosten. Die ERGO Reiseversicherung bringt Sie an Ihren Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus.

        Die ERGO Reiseversicherung bringt Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort, sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt.

        Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei:

        • Stationärem Aufenthalt
        • Ambulanter Erstversorgung

        Was erstatten die ERGO Reiseversicherung im Todesfall?

        Auf Wunsch Ihrer Angehörigen organisiert die ERGO Reiseversicherung Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten.

        Alternativ organisiert die ERGO Reiseversicherung die Bestattung im Ausland. Sie übernimmt die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.

        Die ERGO Reiseversicherung bringt Ihr Gepäck an Ihren vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.

        Wie hilft die ERGO Reiseversicherung bei Krankenhausaufenthalten?

        Über einen von der ERGO beauftragten Arzt stellt die ERGO Reiseversicherung den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, zieht die ERGO Reiseversicherung Ihren Hausarzt hinzu und sorgen für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Wenn Sie es wünschen, informiert die ERGO Reiseversicherung Ihre Angehörigen.

        Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im Krankenhaus?

        Dann organisiert die ERGO Reiseversicherung auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohnort. Die ERGO Reiseversicherung übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise.

        Die ERGO Reiseversicherung gibt gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,– ab. Die ERGO Reiseversicherung übernimmt die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit der ERGO Reiseversicherung nicht erstattungspflichtig ist, müssen die von der ERGO Reiseversicherung verauslagten Kosten von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückgezahlt werden. Ist die ERGO Reiseversicherung erstattungspflichtig, wird die ERGO Reiseversicherung die Kostenübernahmegarantie bei Bedarf erhöhen.

        Betreuung

        Sie können minderjährige Kinder oder betreuungsbedürftige Personen während der Reise aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr betreuen? In diesem Fall erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Kosten für eine Notfallbetreuung.

        Die ERGO Reiseversicherung organisiert die Rückreise der Kinder oder der betreuungsbedürftigen Personen. Die ERGO übernimmt die Mehrkosten der Rückreise. Alternativ organisieret die ERGO Reiseversicherung die Reise einer Ihnen nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort. Die ERGO übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise. 

        Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert?

        Die ERGO Reiseversicherung erstattet Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000,- EUR. Diese müssen wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.

        ERGO Reisegepäckversicherung

        Was ist versichert?

        Versichert ist Ihr Reisegepäck. Zum Reisegepäck gehören:

        1. Ihr persönlicher Reisebedarf
        2. Sportgeräte
        3. Geschenke
        4. Reiseandenken

        Wann besteht Versicherungsschutz?

        Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:

        • Straftat eines Dritten
        • Unfall des Transportmittels
        • Feuer oder Elementarereignisse

        Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist:

        Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:

        1. Eines Beförderungsunternehmens.
        2. Eines Beherbergungsbetriebes.
        3. Einer Gepäckaufbewahrung.

        In welcher Höhe leistet die ERGO Reiseversicherung Entschädigung?

        Im Versicherungsfall erstatten die ERGO Reiseversicherung Ihnen maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme:

        • Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen:Den Zeitwert.
        • Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den Zeitwert.
        • Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den Materialwert.
        • Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.

        Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck verspätet ankommt?

        1. Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person.
        2. Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung bis zu € 250,– je Person für Ersatzkäufe.

        Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen.

        Wie hilft die ERGO Reiseversicherung bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?

        • Die ERGO Reiseversicherung stellt den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
        • Soweit es erforderlich ist, hilft die ERGO Reiseversicherung bei der Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
        • Ist es der ERGO nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, wird ein Darlehen bis zu 500,- EUR gewährt. Sie müssen den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO Reiseversicherung zurückzahlen.

        Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verloren haben, hilft die ERGO Reiseversicherung Ihnen bei der Sperrung der Karten.

        Die ERGO Reiseversicherung haften nicht:

        • Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung
        • Für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden

        Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, hilft die ERGO Reiseversicherung Ihnen bei der Ersatzbeschaffung.

        Hier handelt es sich um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen VB-ERV JV 2019.

        Stand 08.05.2019

        Die vollständigen Versicherungsbedingungen können Sie hier als PDF-Datei downloaden.

        Versicherungsbedingungen

        Beiträge Rundum Sorglos Jahresschutz für Paare ab 65 Jahren

        Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
        SSL Verschlüsselt
        ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz Paar65 1000 181 € bis € 1.000,-
        • Reiserücktrittsversicherung
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        • Assistance-Leistungen
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