HanseMerkur Seminarversicherung
Sie möchten ein Seminar besuchen und buchen dieses lange im Voraus. Was aber, wenn Sie kurz vor Seminarbeginn krank werden und das Seminar nicht mehr besuchen können? Für Ihr gebuchtes Seminar entstehen dann Stornokosten, gegebenenfalls bis zur Höhe des Seminarpreises. Hier greift dann die Seminar-Versicherung der HanseMerkur, damit Sie Ihr storniertes Seminar nicht noch bezahlen müssen.
An- und Abreisekosten, Übernachtungskosten und Seminarkosten sind zusammen versicherbar.
Was ist bei modular aufgebauten Seminaren zu beachten?
Bei einem Seminar, welches aus mehreren Teilen besteht, kann jeder Teil separat über eine Seminar-Rücktrittsversicherung versichert werden. Ob für jeden dieser Teile der anteilige oder der gesamte Reisepreis versichert werden muss, hängt von den Stornobedingungen des Veranstalters ab:
- Der Veranstalter lässt die Stornierung einzelner Module zu und berechnet bei deren Stornierung auch nur den für das stornierte Modul anfallenden Teil-Stornokosten, dann wird jeder Seminarteil nach seinem jeweiligen Preis anteilig versichert.
- Berechnet der Veranstalter bei Stornierung eines Moduls die Stornokosten für das gesamte Seminar, würde also immer der Gesamtstornobetrag anfallen, egal welches Modul zu welcher Zeit storniert würde, muss jedes Seminarteil mit dem Gesamt-Seminarpreis abgesichert werden.
Unser vit24 Sondertarif der HanseMerkur exklusiv zu rabattierten Konditionen:
- für Seminare weltweit ohne Selbstbeteiligung, bereits besuchte Seminare/Module können nicht rückwirkend erstattet werden.
Online Vergleichsrechner
Beiträge der HanseMerkur und der vit24 HanseMerkur Seminar-Rücktrittsversicherung
Seminar-Preis | Prämie/p.P. HanseMerkur-Seminar-Rücktrittsversicherung für Seminare europaweit - *mit Selbstbehalt | Onlineabschluss SSL-verschlüsselt | Prämie/p.P. vit24 Sondertarif der HanseMerkur für Seminare weltweit - ohne Selbstbehalt | Onlineabschluss SSL-verschlüsselt |
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100 € | 5 € | 8 € | ||
250 € | 12 € | 14 € | ||
500 € | 24 € | 23 € | ||
750 € | 34 € | 29 € | ||
1.000 € | 44 € | 35 € | ||
1.500 € | 49 € | 45 € | ||
2.000 € | 59 € | 59 € | ||
2.500 € | 75 € | 75 € | ||
3.000 € | 89 € | 89 € | ||
3.500 € | 126 € | 126 € | ||
4.000 € | 144 € | 144 € | ||
4.500 € | 162 € | 162 € | ||
5.000 € | 180 € | 180 € | ||
6.000 € | 216 € | 216 € | ||
7.000 € | 252 € | 252 € | ||
8.000 € | 288 € | 288 € | ||
9.000 € | 324 € | 324 € | ||
10.000 € | 360 € | 360 € |
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*Generell gibt es keinen Selbstbehalt. Lediglich bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je versicherte Person.
Bedingungen der HanseMerkur Seminar-Rücktrittsversicherung - europaweit
Bedingungen Sondertarif vit24 Seminar-Rücktrittsversicherung - weltweit
Leistungen der HanseMerkur Seminarversicherung
Die Prämien gelten immer für ein Seminar, mehrere hintereinander folgende Seminare müssen einzeln versichert werden.
Versicherte Leistungen (bis zur Höhe des versicherten Seminar-Preises):
Bei Nichtantritt der Reise/Nichtnutzung des Mietobjekts
- Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund
- Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt
- Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Bei Umbuchung der Reise
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherter Grund vorliegt.
Versicherte Gründe:
- Unerwartete und schwere Erkrankung
- Schwere Unfallverletzung, Tod
- Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Erheblicher Schaden (ab 2.500,- €) am Eigentum der versicherten Person
- Schüler-/Studentenschutz (Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit / Schulwechsel)
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
- Einreichung der Scheidungsklage
- Verkehrsmittelverspätung (ÖPNV)
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes