Europ Assistance Jahresschutz Classic Familie bis 39 ohne Selbstbehalt 1000
Versicherer: EUROP ASSISTANCE Versicherung AG
- Max. Reisepreis je Reise: EUR 1.000,-
- Höchstalter: 39 Jahre
- Geltungsbereich: Weltweit
- Police: Jahrespolice (mit automatischer Verlängerung)
- Selbstbehalt: ohne Selbstbehalt
- Gemeinsamer Wohnsitz: Nicht erforderlich
- Höchstalter Kind: 27 Jahre
- Max. Reisedauer je Reise: 60 Tage
Dokumente
Angebot per E-Mail verschickenWelche Personen können die Police abschließen?
Welche Fristen gelten für den Abschluss?
Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei Last-Minute Reisen:
Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung einer Last Miute Reise muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.
Reisen, bei denen zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, sind versichert, wenn Sie die Versicherung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen.
Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung:
Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung der Reise bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.
Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Reisebeginn weniger als 30 Tage, haben Sie keinen Reiserücktritts-Schutz. Dies gilt nicht, wenn Sie die Versicherung innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Reisebuchung abschließen
Vertragsart und Reisedauer?
Die Versicherung gilt für alle bedingungsmäßigen Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zum angegebenen Gesamtreisepreis je Reise.
bis 60 Tage Reisedauer je Reise
Verzicht auf die Meldepflicht der einzelnen Reisen bei den Jahrespolicen
Verzichtet der Versicherer bei der Jahres-Reiseversicherung darauf, dass Sie jede einzelne Reise bei Versicherungsunternehmen anzeigen müssen ?
Der Versicherungsschutz gilt auch wenn die in der Jahresversicherung mitversicherten Personen einen Reise allein unternehmen oder gleichzeitig an verschiedene Orte reisen.
Wichtig:
Sollten unterschiedliche Reisen zur gleichen Zeit stattfinden so darf die Gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden!
Sollten die Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise.
Beispiel:
Sie fahren Im Januar mit Ihrem Sohn zum Skifahren nach Österreich und Ihre Ehefrau mit der Tochter in die Sonne nach Teneriffa. Der Gesamtreisepreis der einzelnen Reisen darf in dem Fall, die Gesamtversicherungssumme der Jahresversicherung nicht überschreiten.
Sie haben hier die Möglichkeit die zu berechnenden Reiserücktrittsversicherungen einzugrenzen und nur die ausgewählten Tarifvarianten angezeigt werden
- alle anzeigen - es werden alle Tarife angezeigt
- Einmalpolice - nur Verträge für eine Reise anzeigen
- Jahrespolice - nur Verträge für alle Reisen im Jahr anzeigen
Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz?
Welche Reisearten sind versichert?
Definition Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise
Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, Bahn und Hotel... ) bestehen, sofern keine Schiffsreise zu den Bausteinen gehört.
Definition Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise:
Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B.
Flug, Hotel und Kreuzfahrt, Bahn und Schiffsreise... ) bestehen
Dies gilt auch für Pauschalreisen die Schiffsreisen beinhalten.
Definition Mietobjekt:
Ein Mietobjekt liegt vor wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, ein Hotelzimmer, eines Wohnmobils, eines Mietwagens, eines Hausbootes, Yachtcharter und Segelcharter (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll, in diesem Fall wird die Prämie nur einmal pro Objekt berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben.
Sollten es mehrere Mietobjekte sein ( Mietwagen und Ferienhaus...) ist jedes Objekt einzeln zu versichern.
Sollen Zusatzleistungen (Anreise, Verpflegung ...) mitversichert werden, ist bei der Berechnung Pauschalreise oder Kombination mehrerer Bausteine zu wählen.
Bei Yacht und Bootscharter beachten Sie die Tarifbestimmung des Versicherers, bei einigen sind diese nur über den Schiffsreise Tarif zu versichern.
Definition Bahnreisen
Bahnreisen und/oder Urlaubsreisen, bei denen die Anfahrt mit der Bahn erfolgt.
(Bahnfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)
Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Definiton Busreisen
Busreisen oder Urlaubsreisen, in denen die Anfahrt mit dem Bus erfolgt. (Busfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)
Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Definition Yacht und Bootscharter:
Tipp !
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern
Versichert wird der nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.
Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis.
Skipperrisiko
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.
Beispiel : 2000 € Mietpreis
4 Teilnehmer + Skipper
Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.
Definition Schiffsreise:
Schiffsreisen und Kreuzfahrten oder Kombinationen Flug, Hotel und Schiffsreise ist immer der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Versichert gilt eine Flugreise zzgl. Übernachtungskosten (Hotel, Appartement etc).
Versichert wird nur das Flugticket (Ersatz der Stornogebühren des Flugtickets)
Autoreisezug und Fährversicherung
Definition Segelcharter:
Tipp!
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern
Versichert wird nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.
Versichert wird der Mietpreis ohne Anreise
Wichtig:
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern. Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis
Skipperrisiko
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.
Beispiel : 2500 € Mietpreis
5 Teilnehmer + Skipper
Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Dienst oder Geschäftsreise.
Der Versicherungsschutz gilt für die private Urlaubsreise.
Was ist versichert?
Entscheidend für die Prämienberechnung der Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Reisepreis.
Bei den Jahresversicherungen gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die dem Reiseunternehmen nachweislich vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist.
Wird die Reise umgebucht werden die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe
des vereinbarten Betrages erstattet.
Versichertes Risiko der Reiserücktrittsversicherung:
Verspätungsschutz
Der Versicherer zahlt (ggf. unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) die Hinreise-Mehrkosten, wenn
- die Reise aus einem versicherten Rücktrittsgrund erst verspätet angetreten werden kann.
Gezahlt wird maximal die Summe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.
Anordnung einer persönlichen Quarantäne aufgrund des Verdachts einer epidemischen oder pandemischen Infektion (z.B. COVID-19). Die Quarantäne muss von einer öffentlichen Behörde individuell angeordnet werden und für Sie verpflichtend sein
Ihnen oder einer mitreisenden Person wird das Boarding oder die Einreise wegen des Verdachts einer epidemischen oder pandemischen Infektion (z. B. COVID-19) persönlich verweigert
Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod der mitversicherten bzw. der Risikoperson
Als Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung gelten i.d.R. auch Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft), Eltern, Großeltern, eigene Kinder, Geschwister der versicherten Person(en). Die genaue Definition der Risikopersonen des Tarifs finden Sie im Leistungsvergleich und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:
Der Versicherer leistet, wenn sich eine bestehende Krankheit UNERWARTET verschlechtert.
Einschränkungen für medizinische Ereignisse, die Erkrankung oder Unfallverletzung wurde in den letzten 6 Monaten vor der Buchung der Reise oder dem Abschluss der Versicherung behandelt. Dies gilt nicht für Kontrolluntersuchungen. Dies gilt auch nicht, wenn Ihnen Ihr behandelnder Arzt vor Buchung der Reise bestätigt hat, dass Sie die Reise ungeachtet der bestehenden Erkrankung ohne gesundheitliches Risiko antreten können
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung
Versichert ist die unerwartete Impfunverträglichkeit der versicherten Person.
Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung
Der Versicherer leistet bei Schwangerschaft, die nach einer Reisebuchung festgestellt wird und/oder bei Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft nach Reisebuchung.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Schaden am Eigentum der versicherten Person.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da das Eigentum der versicherten Person(en) erheblich beschädigt wurde durch:
- Feuer
- Elementarereignissen
- vorsätzlicher Straftat eines dritten (z.B. Einbruchdiebstahl)
Entscheidend ist, dass der Schaden erheblich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen / dem Vermögen ist oder eine Anwesenheit der versicherten Person durch den Schaden notwendig ist.
Unerwartete schwere Erkrankung, eines schweren Unfalls oder
Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Unerwartete Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses anschließender
Arbeitslosigkeit.
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus
Arbeitslosigkeit heraus.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Nichtversetzung eines Schülers
im Falle einer Klassenfahrt, der endgültige Austritt aus dem Klassenverband wegen Nichtversetzung oder Schulwechsel
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen
werden.
Wie empfehlen alle anzeigen auszuwählen, da viele Produkte mit Abbruchversicherung angeboten werden und diese können je nach der Konstellation günstiger sein als nur die Reiserücktrittsversicherung.
Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet werden kann, bis zur Entschädigungsgrenze bei Abbruch der Reise, für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.
Europ Assistance erstattet die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität.
Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung
Der Versicherer erstattet die nicht in Anspruch genommene Leistung, wenn die Reise durch einen versicherten Grund abgebrochen werden muss. Das gilt für den nicht genutzten Reisezeitraum.
Europ Assistance erstattet die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.
Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung
Der Versicherer erstattet den gesamten Reisepreis bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte.
Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstattet die Europ Assistance den versicherten Reisepreis.
Europ Assistance erstattet die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe.
Europ Assistance erstattet die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe.
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?
Vereinbarung des Kostenanteiles einer Entschädigungszahlung, die der Versicherungsnehmer selber trägt.
ohne Selbstbehalt
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung/Tod abgesichert (Risikopersonen)?
Die mitversicherten Personen, ihre Angehörigen oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners
oder Lebensgefährten diese sind: Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Stiefeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Adoptivgeschwister, Pflegegeschwister, Stiefgeschwister, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Schwägerinnen und Schwäger, Tanten und Onkel, Nichten und Neffen, Cousinen und Cousins, angeheiratete Großeltern, angeheiratete Enkelkinder
Versichert ist, die einen Ihrer nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen während der Reise betreuen. Dies gilt auch dann, wenn sie dafür ein Entgelt erhalten.
Mitreisende sind die Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Oder deren Angehörige. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als insgesamt acht Personen die Reise gemeinsam gebucht haben. Davon maximal vier Erwachsene und zwei Familien.
Acht Personen die Reise gemeinsam gebucht haben. Davon maximal vier Erwachsene und zwei Familien. Die Begrenzung der Gesamtzahl der Reisenden gilt nicht für mitreisende versicherte Personen im Tarif Familie.