COVID-Erkrankung versichert

MDT Premium Familie 500 ohne Selbstbehalt

Versicherer: MDT travel

  • Reisepreis bis: EUR 500,-
  • Höchstalter: 64 Jahre
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Police: Einmalpolice
  • Selbstbehalt: ohne Selbstbehalt
  • Gemeinsamer Wohnsitz: Erforderlich
  • Höchstalter Kind: 26 Jahre
  • Max. Reisedauer: 365 Tage
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MDT travel underwriting GmbH Reiseversicherung

MDT Travel

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Welche Personen können die Police abschließen?

Welche Personen wollen Sie versichern?
Familie mit Kindern
Wie viele Personen können versichert werden?
2 bis 12 Personen

Welche Fristen gelten für den Abschluss?

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei Last-Minute Reisen:

Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung einer Last Miute Reise muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

Bei Reisen die innerhalb von 15 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden ist der Versicherungsabschluss innerhalb von 3 Werktage nach Reisebuchung möglich.

Buchungsfrist der Versicherung

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung:

Innerhalb von welchem Zeitraum  nach der Buchung der Reise bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

Der Versicherungsabschluss kann bis 15 Tage vor Reiseantritt gebucht werden.

Vertragsart und Reisedauer?

Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

Die Versicherung gilt für alle bedingungsmäßigen Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zum angegebenen Gesamtreisepreis je Reise.

Nein

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten

Verzicht auf die Meldepflicht der einzelnen Reisen bei den Jahrespolicen

Verzichtet der Versicherer bei der Jahres-Reiseversicherung darauf, dass Sie jede einzelne Reise bei Versicherungsunternehmen anzeigen müssen ?

Entfällt (Einmalpolice)

Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen

Der Versicherungsschutz gilt auch wenn die in der Jahresversicherung mitversicherten Personen einen Reise allein unternehmen oder gleichzeitig an verschiedene Orte reisen.

Wichtig:

Sollten unterschiedliche Reisen zur gleichen Zeit stattfinden so darf die Gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden!

Sollten die Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise.

Beispiel:

Sie fahren Im Januar mit Ihrem Sohn zum Skifahren nach Österreich und Ihre Ehefrau mit der Tochter in die Sonne nach Teneriffa. Der Gesamtreisepreis der einzelnen Reisen darf in dem Fall, die Gesamtversicherungssumme der Jahresversicherung nicht überschreiten.

 

Entfällt (Einmalpolice)

Vertragsart

Sie haben hier die Möglichkeit die zu berechnenden Reiserücktrittsversicherungen einzugrenzen und nur die ausgewählten Tarifvarianten angezeigt werden

  • alle anzeigen - es werden alle Tarife angezeigt
  • Einmalpolice - nur Verträge für eine Reise anzeigen
  • Jahrespolice - nur Verträge für alle Reisen im Jahr anzeigen
Einmalpolice

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz?

Reiseziel
Weltweit

Welche Reisearten sind versichert?

Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, Bahn und Hotel... ) bestehen, sofern keine Schiffsreise zu den Bausteinen gehört.

Ja
Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise:

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B.

Flug, Hotel und Kreuzfahrt, Bahn und Schiffsreise... ) bestehen

Dies gilt auch für Pauschalreisen die Schiffsreisen beinhalten.

Ja
Mietobjekt (reine Objektkosten)

Definition Mietobjekt:

Ein Mietobjekt liegt vor wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, ein Hotelzimmer, eines Wohnmobils, eines Mietwagens, eines Hausbootes, Yachtcharter und Segelcharter (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll,  in diesem Fall wird die Prämie nur einmal pro Objekt berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben. 

Sollten es mehrere Mietobjekte sein ( Mietwagen und Ferienhaus...) ist jedes Objekt einzeln zu versichern.

Sollen Zusatzleistungen (Anreise, Verpflegung ...) mitversichert werden, ist bei der Berechnung Pauschalreise oder Kombination mehrerer Bausteine zu wählen.

Bei Yacht und Bootscharter beachten Sie die Tarifbestimmung des Versicherers, bei einigen sind diese nur über den Schiffsreise Tarif zu versichern.

 

Nein
Bahnreise

Definition Bahnreisen

Bahnreisen und/oder Urlaubsreisen, bei denen die Anfahrt mit der Bahn erfolgt.
(Bahnfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

Ja
Busreise

Definiton Busreisen

Busreisen oder Urlaubsreisen, in denen die Anfahrt mit dem Bus erfolgt. (Busfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

 

Ja
Yacht und Bootscharter

Definition Yacht und Bootscharter:

Tipp !
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird der nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis. 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2000 € Mietpreis

4 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Schiffsreise

Definition Schiffsreise:

Schiffsreisen und Kreuzfahrten oder Kombinationen Flug, Hotel und Schiffsreise ist immer der Tarif für Schiffsreisen zu wählen. 

Ja
Flugreise

Versichert gilt eine Flugreise zzgl. Übernachtungskosten (Hotel, Appartement etc).

Ja
Nur Flug

Versichert wird nur das Flugticket (Ersatz der Stornogebühren des Flugtickets)

Ja
Autoreisezug und Fährversicherung

Autoreisezug und Fährversicherung

Ja
Segelboot

Definition Segelcharter:

Tipp!
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Versichert wird der Mietpreis ohne Anreise

Wichtig:

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern. Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis
 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2500 € Mietpreis

5 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Geschäftsreise / Dienstreise

Der Versicherungsschutz gilt auch für die Dienst oder Geschäftsreise.

Ja
Private Urlaubsreise

Der Versicherungsschutz gilt für die private Urlaubsreise.

Ja

Was ist versichert?

Versicherungssumme bis zum angegebenen Reisepreis

Entscheidend für die Prämienberechnung der Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Reisepreis.

Bei den Jahresversicherungen gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die dem Reiseunternehmen nachweislich vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist.

Ja
Umbuchungsschutz

Wird die Reise umgebucht werden die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe

des vereinbarten Betrages erstattet.

Ja
Verspätungsschutz

Versichertes Risiko der Reiserücktrittsversicherung:

Verspätungsschutz

Der Versicherer zahlt (ggf. unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) die Hinreise-Mehrkosten, wenn

  • die Reise aus einem versicherten Rücktrittsgrund erst verspätet angetreten werden kann.

Gezahlt wird maximal die Summe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.

Ja
Reiserücktrittsversicherung
Ja
COVID-19 Infektion

Ist versichert wenn Sie sich mit dem Coronavirus infizieren, einen positiven Coronatest vorweisen und infolgedessen die Reise nicht antreten können, auch wenn Sie symptomfrei sind.

Verweigerung der Beförderung
nicht versichert
Reisewarnung
nicht versichert
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod

Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod der mitversicherten bzw. der Risikoperson

Als Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung gelten i.d.R. auch Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft), Eltern, Großeltern, eigene Kinder, Geschwister der versicherten Person(en). Die genaue  Definition der Risikopersonen des Tarifs finden Sie im Leistungsvergleich und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Versicherungsbuchung erstmals auftritt.

 

Als schwer gilt die körperliche Erkrankung dann, wenn die vor Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann.

 

Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn ein Facharzt Attest für Psychiatrie vorgelegt wird und einer der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt hat oder es erfolgt eine stationäre Aufnahme für Psychotherapie

Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit

Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:

Der Versicherer leistet, wenn sich eine bestehende Krankheit UNERWARTET verschlechtert.

Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbuchung keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

Unerwartete Impfunverträglichkeit

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung

Versichert ist die unerwartete Impfunverträglichkeit der versicherten Person.

Ja
Schwangerschaft

Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer leistet bei Schwangerschaft, die nach einer Reisebuchung festgestellt wird und/oder bei Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft nach Reisebuchung.

Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn, Komplikationen einer bereits bestehenden Schwangerschaft nach Versicherungsabschluss, Verlust des ungeborenen Kindes

Ersthelfer
nicht versichert
Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeug
nicht versichert
Terror-Schutz
nicht versichert
Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Schaden am Eigentum der versicherten Person.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da das Eigentum der versicherten Person(en) erheblich beschädigt wurde durch:

  • Feuer
  • Elementarereignissen
  • vorsätzlicher Straftat eines dritten (z.B. Einbruchdiebstahl)

Entscheidend ist, dass der Schaden erheblich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen / dem Vermögen ist oder eine Anwesenheit der versicherten Person durch den Schaden notwendig ist.

Ja
Hunderisiko - Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Unerwartete schwere Erkrankung, eines schweren Unfalls oder

Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.

nicht versichert
Verlust des Arbeitsplatzes

Unerwartete Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses anschließender

Arbeitslosigkeit.

Ja
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit

Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus

Arbeitslosigkeit heraus.

Ja
Arbeitsplatzwechsel

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung: 

Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit

Ja
Kurzarbeit
Ja
Einreichung der Scheidungsklage
Ja
Spende von Organen oder Geweben
Ja
Bruch von Prothesen
Ja
Schüler-/Studentenschutz: Nichtversetzung eines Schülers

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Nichtversetzung eines Schülers

Ja
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.

Ja
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen
werden.

unerwarteter Beginn eines Bundesfreiwilligendienstes, freiwilligen sozialen Jahres oder freiwilligen ökologischen Jahres

Allgefahrendeckung
nicht versichert
Inklusive Reiseabbruchversicherung:

Wie empfehlen alle anzeigen auszuwählen, da viele Produkte mit Abbruchversicherung angeboten werden und diese können je nach der Konstellation günstiger sein als nur die Reiserücktrittsversicherung. 

Nein
Zusätzliche Rückreise- bzw. sonstige Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise

Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet werden kann, bis zur Entschädigungsgrenze bei Abbruch der Reise, für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.

Nein
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch für den nicht genutzten Reisezeitraum

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet die nicht in Anspruch genommene Leistung, wenn die Reise durch einen versicherten Grund abgebrochen werden muss. Das gilt für den nicht genutzten Reisezeitraum.

Nein
Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet den gesamten Reisepreis bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte.

nicht versichert
Leistungen bei Unterbrechung einer gebuchten Rundreise/Kreuzfahrt
Nein
Leistungen bei Unterbrechung der Reise
Nein

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?

Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Vereinbarung des Kostenanteiles einer Entschädigungszahlung, die der Versicherungsnehmer selber trägt.

ohne Selbstbehalt

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung/Tod abgesichert (Risikopersonen)?

Angehörige der versicherten Person

Als Angehörige gelten z. B. der Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person. Generell gibt es keine Einschränkungen im Verwandtschaftsgrad. Es ist allerdings ein geeigneter Nachweis über die Verwandtschaft zu erbringen.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Betreuungspersonen sind diejenigen, die mitreisende oder nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige der versicherten Person betreuen

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben
nicht versichert
Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Bei fehlendem Verwandtschaftsverhältnis gelten max. vier Erwachsene und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder einer Buchung als Risikopersonen

 

Haben mehr als vier Erwachsene und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikoperson, nicht mehr aber die versicherten Personen untereinander.

Welche Erweiterungen sind mitversichert?

Reisekrankenversicherung
nicht versichert
Reiseunfallversicherung
nicht versichert
Reisegepäckversicherung
nicht versichert
Reise-Assistance
nicht versichert
Gesundheits-Assistance
nicht versichert
Durchschnittliche Bewertung:

5 / 5 1 bei 2 Bewertungen



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5 / 5 stars 31.05.2022
Alles super gelaufen
5 / 5 stars 12.05.2015
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