Care Visa Protect - Krankenversicherung für ausländische Gäste
Care Visa Protect - health insurance abroad for foreign visitors
Care Visa Protect - Seguro de enfermadad para el visado-schengen y UE
Care Visa Protect - Assurances maladie à l’étranger pour voyages soumis à visa (visa Schengen)

Care Visa Protect - Krankenversicherung für ausländische Gäste

Gäste, die aus dem nicht europäischen Ausland kommen, benötigen für die Einreise in europäische Staaten ein Besuchervisum. Um dieses Visum zu erhalten, ist eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung Voraussetzung. Die Versicherung kann sowohl von den ausländischen Gästen als auch vom Gastgeber abgeschlossen werden.

Die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect ist zugeschnitten auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und Besuchern, die mit einem Visum in die Länder der Europäischen Union (EU) und die Schengen-Staaten einreisen. Die Krankenversicherung für Ausländer kann bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (Höchstalter: 74 Jahre) abgeschlossen werden und hat eine maximale Versicherungsdauer von 92 Tagen.

Auslandskrankenversicherung Vergleichsrechner

Wichtige Hinweise

  • Die Versicherung endet mit Vollendung des 75. Lebensjahres.
  • Der Versicherungsschein ist Ihr Nachweis für den beantragten Versicherungsschutz. Eine Versicherungsbestätigung und Behandlungsscheine werden Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung von uns zugesandt.

Prämienübersicht Care Visa Protect

Tagesprämie Krankenversicherung
bis 64 Jahre
65 - 74 Jahre
0,85 € / Tag
2,60 € / Tag

Mindestprämie pro Person: 8,50 €.

Jahresprämie Krankenversicherung "Multiple Visa" für beliebig viele Reisen bis zu insgesamt 92 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres
bis 64 Jahre
65 - 74 Jahre
110,00 € / Jahr
215,00 € / Jahr

Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden.

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Versicherungsbedingungen Care Visa Protect

Care Visa Protect - alle Leistungen auf einen Blick

  • Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, inkl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von Zahnersatz
  • Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
  • Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 €
  • medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Rücktransport
  • Höchstleistung pro Vertrag 50.000 €