Allianz Travel Auslandskrankenversicherung mit Real-Time-Reise-Krankenschutz
Die Allianz Travel Auslandskrankenversicherung mit Real-Time-Reise-Krankenkarte ist eine Reisekrankenversicherung mit Kranken-Rücktransport, die alle Kosten für notwendige Heilbehandlungen abdeckt, wenn Sie auf der Reise im Ausland erkranken oder einen Unfall haben.
Der Real-Time-Reise-Krankenschutz kann für private oder geschäftliche Reise genutzt werden. Der Jahres-Reiseschutz gilt weltweit für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die Höchstreisedauer beträgt 56 Tage je Reise.
Die Leistungen der Versicherung zielen darauf ab, in jedem beliebigen Land mit finanzieller Unterstützung und informativer Beratung im Notfall zur Seite zu stehen.
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Real-Time-Reise-Krankenschutz-Karte
Mit der Real-Time Reiseschutz-Karte haben Sie im Versicherungsfall keine Auslagen mehr und müssen im Anschluss der Reise keine Formulare ausfüllen oder auf die Kostenerstattung warten. Der Real-Time-Reise-Krankenschutz sorgt weltweit für eine schnelle und unkomplizierte Bezahlung.
Reisekrankenversicherung
- gültig für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen
- weltweit
- Im Familientarif sind alle Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert, sofern sie im Versicherungsvertrag namentlich genannt sind
- ambulante Behandlung durch einen Arzt
- medizinisch notwendige Hilfsmittel (z. B. Gehstützen, Miete eines Rollstuhls, Orthesen) bis zu € 250,- je Versicherungsfall
Krankenrücktransport
- Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bei im Ausland akut auftretender Krankheit und Unfallverletzung.
Überführung und Bestattung
Erstattung der Überführungskosten im Todesfall. Wahlweise auch Erstattung der unmittelbaren Kosten der Bestattung vor Ort bis maximal zur Höhe der Überführungskosten.
Ohne Selbstbeteiligung
Die medizinische Assistance bietet Hilfe bei Nofällen (Krankheit, Unfall, Tod) im versicherten Zeitraum und organisiert den Kranken-Rücktransport, sobald medizinisch sinnvoll und vertretbar. Die Assistance steht Ihnen 24 Stunden täglich zur Seite.
- Übernahme der nachgewiesenen, notwendigen Telefonkosten
- Übernahme der nachgewiesenen Fahrtkosten zur empfohlenen Anlaufstelle
- Unterbringung eines mitreisenden Angehörigen im oder beim Krankenhaus, sofern dessen ständige Anwesenheit im Rahmen der vollstationären Behandlung der versicherten Person erforderlich ist oder alternativ Übernahme der nachgewiesenen Kosten für Besuchsfahrten eines mitreisenden Angehörigen vor Ort in vereinbarter Höhe