Ein Aufenthalt als Au-pair ist eine spannende Angelegenheit und sowohl für Au-pairs wie auch für die Gastfamilie mit zahlreichen neuen Eindrücken verbunden. Bei allem Spaß und Funkfaktor im Gastland, sollte auch die Sicherheit Ihres Gastes nicht außer Acht gelassen werden. Denn Ihr Au-pair braucht eine spezielle Versicherung, die den besonderen Bedürfnissen angepasst ist.
Für ausländische Au-pairs (Incoming), die nach Deutschland und ins europäische Ausland kommen, ist die Au-pair-Versicherung AU-PAIR24 von DR-WALTER entwickelt, die Incoming Au-Pairs rundum absichert.
Prämientabelle AU-PAIR24
M (Medium) | L(Large) | Z (Zusatzmodul) |
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€ 39 / Monat | € 44 / Monat | € 9 / Monat (ohne Krankenversicherung) |
Leistungen der Versicherung AU-PAIR24 im Überblick
AU-PAIR24 | M (Medium) | L (Large) | Z (Zusatz) |
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Haftpflichtversicherung | |||
Privat- und Berufshaftpflicht inklusive Tätigkeit als Au-pair | 1.500.000,- € | 2.000.000,- € | 2.000.000,- € |
Vom Au-Pair verschuldete Verletzungen der Kinder | 1.500.000,- € | 2.000.000,- € | 2.000.000,- € |
Haftpflichtschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie (Selbstbehalt 250 €) | 1.500.000,- € | 2.000.000,- € | 2.000.000,- € |
Mietsachschäden | 100.000,- € | 100.000,- € | 100.000,- € |
Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln (Schlüsselrisiko) | -- | 500,- € | 500,- € |
Unfallversicherung | |||
Kapitalzahlung bei Unfalltod | 5.000,- € | 5.000,- € | 5.000,- € |
Kapitalzahlung bei 100% Unfallinvalidität | 140.000,- € (Progressions-staffel 350 %) | 200.000,- € (Progressions-staffel 500 %) | 200.000,- € (Progressions-staffel 500 % |
Invaliditätssumme | 40.000,- € | 40.000,- €) | 40.000,- € |
Kosmetische Operationen | 3.000,- € | 3.000,- € | 3.000,- € |
Bergungskosten | 3.000,- € | 3.000,- € | 3.000,- € |
Krankenhaustagegeld ab dem 10. Tag des unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthaltes für max. 90 Tage. | 10 €/Tag | 15 €/Tag | 15 €/Tag |
Abschiebekostenversicherung | |||
Beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung | 4.000,- € | 4.000,- € | 4.000,- € |
Krankenversicherung | |||
Erfüllt alle Anforderungen für Schengen Visa | |||
Ambulante ärztliche Heilbehandlung gem. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) - Leistungen nach Abschnitt A, E, O - Leistungen nach Abschnitt M und Nr. 437 - in allen anderen Fällen für Ärzte - in allen anderen Fällen für Zahnärzte | 1,8-fach 1,15-fach 2,3-fach 2,3-fach | 1,8-fach 1,15-fach 2,3-fach 2,3-fach | |
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen im Umfang der allg. Krankenhausleistungen ohne Wahlleistungen. Aufwendungen für gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes sind entsprechend ambulanter ärztlicher Leistungen im vorgenannten Punkt erstattungsfähig | 100 % | 100 % | |
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel Ärztlich verordnete Hilfsmittel während der gesamten Versicherungsdauer | 100 % 250,- € | 100 % 250,- € | |
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung) | 100 % | 100 % | |
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist | 100 % | 100 % | |
Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung und zum Notarzt | 100 % | 100 % | |
Direkte Abrechnung mit Ärzten und Kliniken | |||
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ins Heimatland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung die Dauer der stationären Behandlung 14 Tage übersteigen würde. | 100 % | 100 % | |
Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage | |||
Überführungskosten bei Tod in die Heimat oder Bestattungskosten in Deutschland | 10.000,- € | 10.000,- € | |
Gebühren für Heil- und Kostenpläne | |||
Alternative Heilmethoden (auch Homöopathie) durch niedergelassene Ärzte, wenn diese nicht die Kosten einer vergleichbaren, herkömmlichen Behandlung übersteigen | 100 % | 100 % | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung (in diesem Zusammenhang auch Wurzelbehandlung von erhaltungswürdigen Zähnen bis zur Endfüllung) und dafür notwenidige einfache Füllungen | bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ | bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ | |
Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes | 50% bis 1000 €* | 50% bis 1000 €* | |
Unfallbedingter Zahnersatz | bis 2.000 €* | bis 2.000 €* | |
Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie, einmalig für die gesamte Versicherungsdauer | 500,- € | 500,- € | |
Vorerkrankungen unter bestimmten Umständen | |||
GOÄ-Sätze bis | 2,3 | 2,3 | |
GOZ-Satz bis | 2,0 | 2,0 | |
Selbstbehalt je Krankheitsfall | 0 € | 0 € | |
Monatliche Beiträge | 39,- € | 44,- € | 9,- € |
* während der gesamten Versicherungsdauer
Ihre Vorteile bei AU-PAIR24
Versicherungsschutz unabhängig vom Au-pair Status
Vorsicht: Manche Versicherungen lehnen trotz bestehender Versicherung Erstattungen ab, wenn das Au-pair zum Zeitpunkt des Schadens keinen gültigen Au-pair Status in Deutschland hat. Das kann Ihnen bei uns nicht passieren: Denn der Versicherungsschutz unserer Produkte ist nicht an den Au-pair Status geknüpft.
Behandlungen von Vorerkrankungen mitversichert
Während des Aufenthaltes in Deutschland besteht Versicherungsschutz für die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen. Wir versichern darüber hinaus unvorhersehbare Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) zurückzuführen sind, soweit bei Vertragsabschluss der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Sonderregelungen gelten lediglich für TBC- und Tumorerkrankungen sowie HIV- Infektionen und chronische Nierenerkrankungen.
Echte Au-pair-Haftpflichtversicherung
Vorsicht: Einige Anbieter von Reiseversicherungen nennen ihr Produkt Au-pair-Versicherung, obwohl kein Schutz für Au-pair-Tätigkeiten besteht. Unsere Haftpflichtversicherung umfasst die Privathaftpflicht des Au-pairs und eine Berufshaftpflicht für Au-pair-Tätigkeiten.
Vom Au-pair verschuldete Verletzungen sind mitversichert
Neben dem normalen Schutz bieten wir Ihnen eine wichtige zusätzliche Absicherung: vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen sind bis zur Höchstsumme mitversichert.
Taggenaue Kündigung bei Au-pair- und Gastfamilienwechsel
Unsere Au-pair Versicherung rechnet monatlich ab. Kommt es zu einem Au-pair- oder Gastfamilienwechsel, rechnen wir auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und müssen keinen vollen Monat versichern. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Hin- und Rückreise mitversichert
Heutzutage reisen viele Au-pairs aus Kostengründen mit dem Bus nach Deutschland ein. Die Fahrt dauert oft lange und geht durch eine Vielzahl von Ländern. Für die Durchreiseländer bestand in der Vergangenheit meist kein Versicherungsschutz, da die Versicherung aus dem Heimatland nicht mehr galt und die Au-pair-Versicherung erst ab Einreise nach Deutschland begann.
Für einen besseren Schutz der Au-pairs haben wir den Versicherungsschutz erweitert. Bei einer ordnungsgemäßen Versicherungsanmeldung Ihres Au-pairs sind Hin- und Rückreise mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem Ihr Au-pair das Heimatland verlässt. Für die Rückreise gilt: Schutz besteht bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hin- und Rückreisen auf direktem Wege, die nicht länger als zwei Tage dauern.