Au-Pair24  Auslandskrankenversicherung für Au-pairs Incoming
Au-Pair24- travel health insurance for incoming au-pairs

Au-Pair24 Auslandskrankenversicherung für Au-pairs Incoming 

Speziell für Incoming Au-pairs wurde die Versicherung AU-PAIR24 entwickelt
AU-PAIR 24 Auslandskrankenversicherung für Incoming Au-pair

Ein Aufenthalt als Au-pair ist eine spannende Angelegenheit und sowohl für Au-pairs wie auch für die Gastfamilie mit zahlreichen neuen Eindrücken verbunden. Bei allem Spaß und Funkfaktor im Gastland, sollte auch die Sicherheit Ihres Gastes nicht außer Acht gelassen werden. Denn Ihr Au-pair braucht eine spezielle Versicherung, die den besonderen Bedürfnissen angepasst ist.

Für ausländische Au-pairs (Incoming), die nach Deutschland und ins europäische Ausland kommen, ist die Au-pair-Versicherung AU-PAIR24 von DR-WALTER entwickelt, die Incoming Au-Pairs rundum absichert.

Auslandskrankenversicherung Vergleichsrechner

Prämientabelle AU-PAIR24

M (Medium)L(Large)Z (Zusatzmodul)
€ 39 / Monat€ 44 / Monat€ 9 / Monat
(ohne Krankenversicherung)

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Versicherungsbedingungen AU-PAIR24

Leistungen der Versicherung AU-PAIR24 im Überblick

AU-PAIR24
M (Medium) L (Large) Z (Zusatz)
Haftpflichtversicherung
     
Privat- und Berufshaftpflicht inklusive Tätigkeit als Au-pair
1.500.000,- € 2.000.000,- € 2.000.000,- €
Vom Au-Pair verschuldete Verletzungen der Kinder
1.500.000,- € 2.000.000,- € 2.000.000,- €
Haftpflichtschäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie (Selbstbehalt 250 €)
1.500.000,- € 2.000.000,- € 2.000.000,- €
Mietsachschäden
100.000,- € 100.000,- € 100.000,- €
Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln (Schlüsselrisiko)
-- 500,- € 500,- €
Unfallversicherung
     
Kapitalzahlung bei Unfalltod
5.000,- € 5.000,- € 5.000,- €
Kapitalzahlung bei 100% Unfallinvalidität
140.000,- € (Progressions-staffel 350 %) 200.000,- € (Progressions-staffel 500 %) 200.000,- € (Progressions-staffel 500 %
Invaliditätssumme
40.000,- € 40.000,- €) 40.000,- €
Kosmetische Operationen
3.000,- € 3.000,- € 3.000,- €
Bergungskosten
3.000,- € 3.000,- € 3.000,- €
Krankenhaustagegeld ab dem 10. Tag des unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthaltes für max. 90 Tage.
10 €/Tag 15 €/Tag 15 €/Tag
Abschiebekostenversicherung
     
Beitragsfreie Nachhaftung bei angeordneter Abschiebung
4.000,- € 4.000,- € 4.000,- €
Krankenversicherung
     
Erfüllt alle Anforderungen für Schengen Visa
 
Ambulante ärztliche Heilbehandlung gem. Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)
- Leistungen nach Abschnitt A, E, O
- Leistungen nach Abschnitt M und Nr. 437
- in allen anderen Fällen für Ärzte
- in allen anderen Fällen für Zahnärzte


1,8-fach 
1,15-fach
2,3-fach
2,3-fach


1,8-fach 
1,15-fach
2,3-fach
2,3-fach
 
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen im Umfang der allg. Krankenhausleistungen ohne Wahlleistungen. Aufwendungen für gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes sind entsprechend ambulanter ärztlicher Leistungen im vorgenannten Punkt erstattungsfähig
100 % 100 %  
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel
Ärztlich verordnete Hilfsmittel während der gesamten Versicherungsdauer
100 %
250,- €
100 %
250,- €
 
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
100 % 100 %  
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist
100 % 100 %  
Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung und zum Notarzt
100 % 100 %  
Direkte Abrechnung mit Ärzten und Kliniken
     
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ins Heimatland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung die Dauer der stationären Behandlung 14 Tage übersteigen würde.
100 % 100 %  
Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage
     
Überführungskosten bei Tod in die Heimat oder Bestattungskosten in Deutschland
10.000,- € 10.000,- €  
Gebühren für Heil- und Kostenpläne
 
Alternative Heilmethoden (auch Homöopathie) durch niedergelassene Ärzte, wenn diese nicht die Kosten einer vergleichbaren, herkömmlichen Behandlung übersteigen
100 % 100 %  
Schmerzstillende Zahnbehandlung (in diesem Zusammenhang auch Wurzelbehandlung von erhaltungswürdigen Zähnen bis zur Endfüllung) und dafür notwenidige einfache Füllungen
bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ  
Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes
50% bis
1000 €*
50% bis
1000 €*
 
Unfallbedingter Zahnersatz
bis 2.000 €* bis 2.000 €*  
Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse und Psychotherapie, einmalig für die gesamte Versicherungsdauer
500,- € 500,- €  
Vorerkrankungen unter bestimmten Umständen
 
GOÄ-Sätze bis
2,3 2,3  
GOZ-Satz bis
2,0 2,0  
Selbstbehalt je Krankheitsfall
0 € 0 €  
Monatliche Beiträge
39,- € 44,- € 9,- €

 

* während der gesamten Versicherungsdauer

Ihre Vorteile bei AU-PAIR24

Versicherungsschutz unabhängig vom Au-pair Status

Vorsicht: Manche Versicherungen lehnen trotz bestehender Versicherung Erstattungen ab, wenn das Au-pair zum Zeitpunkt des Schadens keinen gültigen Au-pair Status in Deutschland hat. Das kann Ihnen bei uns nicht passieren: Denn der Versicherungsschutz unserer Produkte ist nicht an den Au-pair Status geknüpft.

Behandlungen von Vorerkrankungen mitversichert

Während des Aufenthaltes in Deutschland besteht Versicherungsschutz für die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen. Wir versichern darüber hinaus unvorhersehbare Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) zurückzuführen sind, soweit bei Vertragsabschluss der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Sonderregelungen gelten lediglich für TBC- und Tumorerkrankungen sowie HIV- Infektionen und chronische Nierenerkrankungen.

Echte Au-pair-Haftpflichtversicherung

Vorsicht: Einige Anbieter von Reiseversicherungen nennen ihr Produkt Au-pair-Versicherung, obwohl kein Schutz für Au-pair-Tätigkeiten besteht. Unsere Haftpflichtversicherung umfasst die Privathaftpflicht des Au-pairs und eine Berufshaftpflicht für Au-pair-Tätigkeiten.

Vom Au-pair verschuldete Verletzungen sind mitversichert

Neben dem normalen Schutz bieten wir Ihnen eine wichtige zusätzliche Absicherung: vom Au-pair verursachte Personenschäden an Ihnen, Ihren Kindern und anderen im Haushalt lebenden Personen sind bis zur Höchstsumme mitversichert.

Taggenaue Kündigung bei Au-pair- und Gastfamilienwechsel

Unsere Au-pair Versicherung rechnet monatlich ab. Kommt es zu einem Au-pair- oder Gastfamilienwechsel, rechnen wir auch taggenau ab. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum und müssen keinen vollen Monat versichern. Für die Rückerstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Hin- und Rückreise mitversichert

Heutzutage reisen viele Au-pairs aus Kostengründen mit dem Bus nach Deutschland ein. Die Fahrt dauert oft lange und geht durch eine Vielzahl von Ländern. Für die Durchreiseländer bestand in der Vergangenheit meist kein Versicherungsschutz, da die Versicherung aus dem Heimatland nicht mehr galt und die Au-pair-Versicherung erst ab Einreise nach Deutschland begann.

Für einen besseren Schutz der Au-pairs haben wir den Versicherungsschutz erweitert. Bei einer ordnungsgemäßen Versicherungsanmeldung Ihres Au-pairs sind Hin- und Rückreise mitversichert. Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem Ihr Au-pair das Heimatland verlässt. Für die Rückreise gilt: Schutz besteht bis zur Wiedereinreise ins Heimatland. Diese zusätzliche Absicherung gilt für alle Hin- und Rückreisen auf direktem Wege, die nicht länger als zwei Tage dauern.

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