Reiseversicherungen für Ihre Besucher aus dem Ausland

Die Reisekosten Ihrer Besucher aus dem Ausland können Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern
Reiserücktrittsversicherung für ausländische Besucher

Ob Sie Besuch von Ihren Verwandten aus Spanien bekommen, ob Sie Ihren Studienfreund aus Peru mit seiner Familie zu sich nach Hause einladen oder ob Sie Ihrem ehemaligen Au-pair aus der Ukraine eine Reise in die Vergangenheit spendieren – eins haben alle gemeinsam: die Reisekosten, zum Beispiel Flug- oder Bahntarife, können Sie über eine Reiserücktrittsversicherung absichern. Wichtig ist die Krankenversicherung für ausländische Besucher, damit die Kosten für eine notwendige Behandlung im Krankheitsfall während Ihres Aufenthalts nicht für eine böse und teure Überraschung sorgt.

Hinweis: Reiseversicherungen können auch abgeschlossen werden, wenn sich der Wohnsitz der versicherten Person im Ausland befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob innerhalb oder außerhalb der EU/EWR. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine deutsche Bankverbindung, um den Tarif zu begleichen. Möglich ist also, dass Sie Versicherungsnehmer sind und Ihren Besuch aus dem Ausland als versicherte Person/en angeben.

Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste