Auslandskrankenversicherung Travel der Barmenia

Für Reisende ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unentbehrlich. Auf gesetzlich Krankenversicherte können bei einem Krankheitsfall im Ausland erhebliche Kosten zukommen. Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat, wie etwa Ägypten, haben Sie keinen gesetzlichen Versicherungsschutz! Selbst in Ländern der EU bekommen Reisende Behandlungskosten nicht immer voll erstattet.
Der Tarif Travel der Barmenia Auslandskrankenversicherung wurde vom Finanztest 05/2024 für die Familie mit der Note "SEHR GUT" (1,1) ausgezeichnet. Ebenso fiel die Bewertung für Singles mit der Note "SEHR GUT" (1,2) aus.
Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung Barmenia
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Barmenia - Reisekrankenversicherung ohne Selbstbehalt
Die Auslands-Reisekrankenversicherung der Barmenia für Single und Familie schützt Sie weltweit ein Jahr lang ohne Selbstbehalt auf Reisen bis zu 8 Wochen Reisedauer. Die Anzahl der versicherten Reisen ist nicht begrenzt. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Versicherungsjahr, sofern er nicht gekündigt wird.
Im Buchungsvorgang können Sie zusätzlich eine Reise-Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und/oder Reise-Privathaftpflichtversicherung abschließen.
| Alter | Single | Familie | Online-Abschluss SSL-verschlüsselt |
|---|---|---|---|
Personen 18 bis 65* Jahre | 44,90 € | 89,90 € | |
Personen ab 66 Jahre | 186,20 € | 370,00 € |
*Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Sie 66 Jahre alt werden. Danach gilt der Beitrag für die Altersgruppe ab 66 Jahre.
- Leistungen der Barmenia Reisekrankenversicherung im Ausland
- Leistungen der Barmenia Reisekrankenversicherung in Deutschland
Was ist im Ausland versichert und in welcher Höhe?
Sie haben im Ausland Versicherungsschutz bei
- auftretenden Krankheiten oder Unfällen
- notwendiger ärztlicher Untersuchung
- Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt
- einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.
| Leistungen | Höhe | Details |
|---|---|---|
| Ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung | 100 % | Sie erhalten Leistungen für im Ausland entstandene Kosten bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung sowie Zahnbehandlung. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn eine sich ausbreitende Infektionskrankheit (Pandemie) die Heilbehandlungen verursacht. |
| Arznei- und Verbandmittel | 100 % | Diese müssen von einem Arzt oder Therapeuten verordnet worden sein. Zu den Arzneimitteln zählen nicht - Nährmittel, - Vitaminpräparate, - Stärkungsmittel, - Mittel zur Potenzsteigerung sowie - kosmetische Mittel (zum Beispiel Mittel zur Gewichtsreduzierung und Haarwuchsmittel). |
| Krankenhaustagegeld | 15 EUR | Für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung zusätzlich zur Kostenerstattung. |
| Wahlrecht bei stationärer Heilbehandlung | 30 EUR | Bei einer stationären Heilbehandlung können Sie an Stelle der Kostenerstattung die Zahlung eines Krankenhaus-Tagegeldes wählen: 30 EUR für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung. Bitte reichen Sie in diesem Fall eine Bescheinigung des Krankenhauses ein. |
| Rooming-In | Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, erstattet die Barmenia die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. An Stelle des Kostenersatzes können Sie ein Krankenhaus-Tagegeld von 15 EUR für die Dauer der Begleitung wählen. Bitte weisen Sie diese durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nach. | |
| Notfallbetreuung von Kindern im Familientarif | 100 % | Kosten für eine Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern bzw. Kindern mit geistiger oder körperlicher Behinderung ohne Altersgrenze vor Ort. |
| Telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer | 100 % | Der Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie während einer versicherten Auslandsreise eine telemedizinische Konsultation in Anspruch nehmen, weil Sie gesundheitliche Beschwerden haben oder unklare Symptome bestehen. Der Kontakt zu einem Arzt oder anderen Leistungserbringer muss über einen von der Barmenia genannten Dienstleister erfolgen. |
| Rettung und Bergung | 100 % | Kosten bis zu einem Betrag von 5.000 EUR, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit gesucht, gerettet bzw. geborgen werden müssen. |
| Rücktransport | 100 % | Kosten für folgende Rücktransporte: - Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall an den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland transportiert werden müssen. Eingeschlossen sind die Kosten für das gegebenenfalls erforderliche, medizinisch geschulte Begleitpersonal. - Rettungsflüge Das sind Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Ambulanzflugzeug. Wir übernehmen die Kosten, wenn Sie schwer erkrankt oder verletzt sind. Weitere Voraussetzung: Der Rettungsflug ist nach ärztlichem Attest die einzige Möglichkeit, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden. Der Rettungsflug muss von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden. Zudem ersetzen wir diese Kosten auch in folgenden Fällen: - Die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland liegen über den Rücktransportkosten. - Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Dauer der Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich sieben Tage. |
| Rücktransport | 500 EUR | Pauschal zum Ausgleich weiterer Kosten bei einem medizinisch sinnvollen und vertretbaren, durch die Barmenia veranlassten Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge. |
| Überführung/Bestattung am Sterbeort | 100 % | Kosten bis zu 10.000 EUR, wenn Sie im Ausland sterben. Versichert sind die Kosten der Überführung an den Wohnsitz oder die Kosten der Bestattung am Sterbeort. |
| Telefonate | 100 % | Angefallene Telefonkosten für Anrufe im Zusammenhang mit telemedizinischen Leistungen bei einem der Assistancepartner oder beim Versicherer im Falle eines medizinischen Notfalles. Als Nachweis dient ein Einzelverbindungsnachweis, aus dem die Rufnummern und die entsprechenden Kosten hervorgehen. |
Bei einer versicherten Reise in Deutschland besteht Versicherungsschutz für:
| Leistungen | Höhe | Details |
|---|---|---|
| Krankenhaus-Tagegeld | 30 EUR | für jeden Tag einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung während einer Reise |
| Transport an den gewöhnlichen Aufenthalt | 100 % | der Kosten bis zu 600 EUR, wenn Sie in ein Krankenhaus am gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt werden. Die Barmenia übernimmt die Kosten unter folgenden Voraussetzungen: - Sie werden in einem mindestens 100 km vom gewöhnlichen Aufenthaltsort entfernt liegenden Krankenhaus behandelt. Oder Sie werden in einem mindestens 100 km vom Arbeitsort entfernt liegenden Krankenhaus behandelt, sofern Sie die Reise von dort aus angetreten haben. - Das Krankenhaus am gewöhnlichen Aufenthaltsort
|
| Überführung | 100 % | der Kosten bis zu 600 EUR, wenn Sie in Deutschland sterben. Versichert sind die Kosten der Überführung an den gewöhnlichen Aufenthaltsort. |
Wichtige Hinweise zur Reisekrankenversicherung
Sie haben im Ausland Versicherungsschutz bei - auftretenden Krankheiten oder Unfällen - notwendiger ärztlicher Untersuchung - Behandlung wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt oder bei einem unvorhersehbaren medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruch.
Versicherungsschutz besteht für die ersten acht Wochen je Reise. Die Anzahl der versicherten Reisen ist nicht begrenzt.
Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz des Tarifs Travel+ nicht mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung der Barmenia für einzelne Reisen verlängert werden kann. Der Versicherungsschutz einer anderen Reise-Krankenversicherung der Barmenia kann nicht mit dem Tarif Travel+ verlängert werden.
Versicherungsschutz besteht für folgende Reisen:
- Sie übernachten mehr als ein Mal außerhalb ihres Wohn- oder Arbeitsortes.
- Oder Sie reisen an einen mindestens 100 km vom Wohnort entfernten Ort.
Treten Sie die Reise vom Arbeitsort aus an, muss der Zielort mindestens 100 km vom Arbeitsort entfernt sein.

