Barmenia Travel Day - Auslandskrankenversicherung bis 365 Tage - Stiftung Warentest Finanztest 05/2023: GUT (1,6)

Barmenia Reiseversicherung

Im Finanztest 05/2023 der Stiftung Warentest wurde der Tarif Barmenia Travel Day mit "GUT" (Note: 1,6) bewertet. 

Hier finden Sie die Highlights der Barmenia Auslandskrankenversicherung auf einen Blick.

Sie reisen ins Ausland? Oft reicht dann im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nicht aus. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung Barmenia Travel Day sind Sie auf Reisen im Ausland in diesen Fällen geschützt. Der Tarif Barmenia Travel Day ist ohne Selbstbehalt: im Versicherungsfall übernimmt die Barmenia die Kosten zu 100%. 

Versicherungsbedingungen Auslandskrankenversicherung Barmenia Travel Day

Die Barmenia zahlt:

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Krankenhaustagegeld
  • Rücktransport / Überführung
  • Rettungsflug

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Beiträge der Barmenia Travel Day Auslandskrankenversicherung

Die Auslandsreiseversicherung der Barmenia für Single und Familie besteht weltweit für die vereinbarte Dauer einer Urlaubs- oder Geschäftsreise von 3 Tagen bis zu 365 Tagen.

Im Buchungsvorgang können Sie zusätzlich eine Reise-Unfallversicherung, Reisegepäckversicherung und/oder Reise-Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Alter Tagesprämie Single Tagesprämie Familie Online-Abschluss SSL-verschlüsselt
bis 65 Jahre
1. - 42. Tag
0,60 €
1,20 €
bis 65 Jahre
43. - 365. Tag
3,30 €
6,60 €
ab 66 Jahre
1. - 42. Tag
1,35 €
-
ab 66 Jahre
43. - 365. Tag
7,40 €
-

Leistungen Barmenia Travel Day

ambulante und stationäre Heilbehandlung

  • 100 % der Kosten für notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung.

Arznei- und Verbandmittel

  • 100 %

Krankenhaustagegeld

  • 15 EUR bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
  • 30 EUR bei stationärer Krankenhausbehandlung wahlweise an Stelle der Kostenerstattung.
  • 30 EUR für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaustagegeld, wenn ein Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus mit aufgenommen wird.

Leistungsdauer

  • Solange, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.

Rettungsflug

  • 100 % bei lebensgefährdenden Erkrankungen die zusätzlichen Kosten für einen medizinisch notwendigen Rettungsflug im Ambulanzflugzeug.

Rücktransport / Überführung

  • 100 % der zusätzlichen Kosten für einen sonstigen medizinisch notwendigen Rücktransport, oder die Kosten für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.