Barmenia Jahresschutz Basic für die Familie ohne Selbstbeteiligung

Jahresreisepaket für die Familie

Der Jahres Reiseschutz der Barmenia ohne Selbstbeteiligung ist eine empfehlenswerte Absicherung gegen Stornokosten, die der Reiseveranstalter im Falle eines Rücktritts von der Reise in Rechnung stellt.

Der Jahresschutz beinhaltet:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung

Das Barmenia Jahrespaket Basic für die Familie gilt für beliebig viele Reisen innerhalb des Versicherungsjahres.

Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden und steht je Reise zur Verfügung (z.B. 6.000 Euro ). Wichtig ist, dass die Summe dem Höchstreisepreis entspricht damit keine Unterversicherung besteht.

Kinder sind im Versicherungsschutz bis einschließlich 24 Jahre mitversichert.

Beiträge Barmenia Jahresschutz Basic Familie ohne SB

Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
SSL Verschlüsselt
Barmenia Jahresschutz Basic Familie 3000 ohne Selbstbehalt 133,20 € bis € 3.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Barmenia Jahresreiseversicherung Basic Familie 6000 ohne Selbstbehalt 219,60 € bis € 6.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Barmenia Jahresreiseversicherung Basic Familie 10000 ohne Selbstbehalt 331,20 € bis € 10.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
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Familienreise/Familien-Jahresschutz

  • Versicherungsfähig sind Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, d. h. sich überwiegend in Deutschland aufhalten, sofern alle mitversicherten Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort gemeldet sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das älteste Familienmitglied das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Einzelnen sind dies Sie als Versicherungsnehmer, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind,
  • Ihr Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz),
    Ihr Lebenspartner,
  • Ihre Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) und die Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sowie
  • Ihre unverheirateten Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung, sofern diese Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises sind, ohne Altersgrenze und die unverheirateten Kinder Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners mit geistiger oder körperlicher Behinderung, sofern diese Inhaber eines Schwerbeschädigtenausweises sind, ohne Altersgrenze.