Barmenia Jahresschutz Comfort für Single mit Kind ohne Selbstbehalt

Barmenia Jahresreisepaket

Schutz vor entstehenden Kosten bei Rücktritt und Abbruch Ihrer Reise

Das Jahrespaket ohne Selbstbehalt der Barmenia für Single mit Kind oder Kindern ist die preiswerte Absicherung der Stornierungskosten. Die Jahres-Reiseabbruchversicherung übernimmt die Mehraufwendungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise und erstattet die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Sogar die Gepäckversicherung ist im Jahresreisepaket enthalten.

Der Versicherungsschutz kann bis zu einem Alter von 65 Jahren abgeschlossen werden und gilt für beliebig viele Reisen bis zu maximal 56 Tagen Reisedauer je Reise.

Eigene Kinder sind bis einschließlich 24 Jahre im Versicherungsvertrag mitversichert.

Barmenia Jahresschutz Comfort Single mit Kind

Beiträge Barmenia Jahresschutz Comfort Single mit Kind ohne SB

Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
SSL Verschlüsselt
Barmenia Jahresschutz Comfort Single mit Kind 3000 ohne Selbstbehalt 202,92 € bis € 3.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (6.000 € Versicherungssumme)
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Barmenia Jahresschutz Comfort Single mit Kind 6000 ohne Selbstbehalt 289,32 € bis € 6.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (6.000 € Versicherungssumme)
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Barmenia Jahresschutz Comfort Single mit Kind 10000 ohne Selbstbehalt 400,92 € bis € 10.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (6.000 € Versicherungssumme)
  • Assistance-Leistungen
  • Ohne Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Risikopersonen in der Barmenia Jahresreiseversicherung sind neben der versicherten Person

  • Die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder sowie die Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger der versicherten Person
  • Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige,moder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige. Haben mehr als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als zwei Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.