Barmenia Jahresschutz Complete Single

Jahresreiseversicherungspaket mit Reisekrankenversicherung und Gepäckversicherung

Das Barmenia Jahresreiseversicherungspaket Complete bietet Schutz vor den entstehenden Kosten bei:

  • Reiserücktritt
  • Reiseabbruch

Zusätzlich besteht Versicherungsschutz für das Reisegepäck und mit einer Krankenversicherung im Ausland. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen während des Urlaubs im Ausland.

Der Selbstbehalt beträgt 20%, mindestens EUR 25,00 pro Person. Selbstverständlich können Sie dieses Produkt auch ohne Selbstbehalt buchen.

Barmenia Jahresschutz Complete Single ohne Selbstbehalt

Beiträge Barmenia Jahresschutz Complete Single

Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
SSL Verschlüsselt
Barmenia Jahresschutz Complete Single 1500 96,36 € bis € 1.500,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (bis 3.000 € Gepäckwert)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Mit Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
online buchen
Barmenia Jahresschutz Complete Single 3000 126,96 € bis € 3.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (bis 3.000 € Gepäckwert)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Mit Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Barmenia Jahresschutz Complete Single 5000 167,76 € bis € 5.000,-
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
    (bis 3.000 € Gepäckwert)
  • Auslandskrankenversicherung
  • Assistance-Leistungen
  • Mit Selbstbehalt
Versicherungsbedingungen
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Leistungen des Barmenia Jahresschutz Complete bei einem Krankenrücktransport aus dem Ausland

 Der medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport wegen Krankheit oder Unfallfolge aus dem Ausland an den ständigen Wohnsitz oder in ein geeignetes Krankenhaus in Deutschland werden die notwendigen Aufwendungen für den Krankentransport einer versicherten Person (einschließlich der Kosten für ggf. erforderliches medizinisch geschultes Begleitpersonal) in voller Höhe ersetzt.

Das schließt auch Rettungsflüge (Krankentransport mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Ambulanzflugzeug) ein, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung die einzige Möglichkeit sind, das Leben schwer erkrankter oder verletzter versicherter Personen zu retten und von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt werden.