Besucher aus dem Ausland benötigen zur Erteilung eines Visums eine gültige Reiseversicherung
Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland

Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland

Eine Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland, die sogenannte Incoming Versicherung, ist Voraussetzung, damit Botschaften und Konsulate ein Besuchervisum ausstellen.

Damit versichern Sie Ihre Gäste aus dem Ausland während des Besuchs in Deutschland und Europa. Mit einer Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste sind Besucher oder Geschäftsreisende aus dem Ausland für den Aufenthalt in Deutschland oder einem anderen Land der europäischen Union gegen hohe Kosten abgesichert, die im Falle einer medizinischen Notfallhilfe durch eine plötzliche Krankheit entstehen können.

Neben der Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks, der Finanzierung der Reisekosten und der Bereitwilligkeit wieder auszureisen, ist ein wichtiger Bestandteil für Besucher, die ein Visum beantragen müssen, die Vorlage einer gültigen Reisekrankenversicherung. Diese muss für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000,- Euro vorweisen.

Visum Plus

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Bis zu 1 Jahr Reisedauer

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Incoming Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland bis zu 1 Jahr Aufenthaltsdauer

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Versicherungsschutz für ausländische Gäste in Deutschland und Europa.

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Ausländische Reisegruppen

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Für welche Länder ist das Besuchervisum vorgeschrieben?

Nicht aus allen Ländern benötigen Besucher für einen Aufenthalt in Deutschland ein Visum und die damit verbundene Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland. Von der Visums-Pflicht ausgenommen sind sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Schengener Übereinkommens sowie die europäischen Zwergstaaten.

Länder/Staaten mit eingeschränkter Pflicht für das Besuchervisum

Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat:

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien (sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel)
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Französische Überseegebiete (Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien, Réunion, St. Pierre und Miquelon)
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Korea (Republik Korea, Südkorea)
  • Macau
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mazedonien
  • Mexiko
  • Moldau
  • Montenegro
  • Neuseeland (einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau)
  • Nicaragua
  • Panama
  • Paraguay
  • Samoa
  • Serbien
  • Seychellen
  • Singapur
  • Spanische Hoheitsgebiete in Nordafrika mit Ceuta und Melilla
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent u. Grenadinen
  • Taiwan
  • Timor-Leste (Osttimor)
  • Trinidad und Tobago
  • Uruguay
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • USA (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)

(Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/staatenlistevisumpflicht/207820)

Gilt die Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland nur für  Gäste, die Urlaub in Deutschland machen?

Neben der Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland, die ausschließlich auf private Urlaubsreisen ausgelegt ist, gibt es auch die Möglichkeit, ausländische Gäste mit einem Versicherungsschutz für Studenten oder Sprachschüler, für Au-pairs, für Work and Travel Teilnehmer, Praktikanten oder Langzeiturlauber abzusichern. Auch wenn diese Besucher nicht aus Ländern kommen, für die ein Visum erforderlich ist, ist eine Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland empfehlenswert, über die die Krankenversicherung im Besucherland gewährleistet ist.

Wichtig dabei ist, die jeweilige Altersgrenze für die versicherte Person zu berücksichtigen. Außerdem müssen sich die maximal mögliche Reisedauer und der Grund des Auslandsaufenthaltes mit dem entsprechenden Tarif decken.

Wer kann die Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland abschließen?

Die Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland  kann sowohl von der zu versichernden Person als auch vom Gastgeber des Besuchers abgeschlossen werden. Da bei den meisten Anbietern für den Abschluss  der Versicherung jedoch eine deutsche Bankverbindung erforderlich ist, ist es oftmals für den Besucher schwierig, die Reiseversicherung zu buchen.

Was muss man bei Abschluss einer Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland bedenken

Für einen sorglosen Aufenthalt in Deutschland und/oder anderen europäischen Ländern muss die Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland je nach Bedarf ausgewählt werden. Wichtig dabei sind u. a. folgende Kriterien:

  • Aufenthaltsdauer des Besuchers
  • Höchstalter der versicherten Person
  • Abschlussfrist vor Einreise, bzw. nach Einreise

Je nach Länge des geplanten Besuches kann man unterschiedliche Reiseversicherungen abschließen. Wenn der Rückreisezeitpunkt noch nicht feststeht, sollte man darauf achten, dass eine Verlängerung der Versicherung möglich ist.

Des Weiteren gilt: Je früher man sich eine entsprechende Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland auswählt, desto größer ist die Wahlmöglichkeit. Die wenigsten Versicherer gewähren einen Abschluss, wenn der Besucher bereits eingereist ist.

Wie lange ist die Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland gültig?

Von den Versicherern wird bezüglich der Reiseversicherung für Besucher aus dem Ausland eine große Bandbreite, was die Dauer des Besuchs betrifft, angeboten.

Es ist möglich, eine Besuchsdauer von 31 Tagen, 90, 93 oder 180 Tagen zu versichern. Besucher, die sich etwas mehr Zeit im Ausland nehmen, können sogar ein, zwei oder fünf Jahre mit dem entsprechenden Tarif abgesichert werden.