Care Au-Pair: preiswerte und zuverlässige Au-pair Versicherung

Care Au-Pair Auslandskrankenversicherung
Care Au-Pair travel health insurance
Care Au-pair - die Au-pair Versicherung für Au-pairs und Gastfamilien
Care Au-pair Auslandskrankenversicherung

Ob Sie für Ihre eigene Familie ein Au-pair suchen oder selbst als Au-pair für eine bestimmte Zeit in eine Gastfamilie gehen - für beide Seiten eine aufregende Zeit. So oder so - eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Au-pair sollten Sie auf jeden Fall abschließen, um sich gegen eventuelle Widrigkeiten abzusichern.

Care Au-Pair versichert Au-pairs mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Osterreich (Incoming Au-pairs). Ebenso sind Au-pairs mit deutscher Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie mit österreichischer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland (Outgoing Au-pairs) versichert. Die Altersgrenze der versicherten Personen bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung liegt bei 35 Jahren.

Wichtiger Hinweis:

Beachten Sie bitte, dass für Reisen in die USA, die eine Dauer von drei Monaten überschreiten, ein gültiges USA-Visum Voraussetzung ist. Hierfür ist eine gültige Auslandskrankenversicherung vorgeschrieben. Eine Aufstellung der verschiedenen Visa für befristete Aufenthalte in den USA finden Sie hier.

Weitere Auslandskrankenversicherungen für Au-Pairs gibt es  in unserem Vergleichsrechner:

Auslandskrankenversicherung Vergleichsrechner

Leistungen Privathaftpflicht- und Unfallversicherung Au-pair im Überblick

Privathaftpflichtversicherung
Typ S
Typ M
Typ XL
Deckungssummen für Personen-
und Sachschäden pauschal
1 Mio. €
 
2 Mio. €
 
2.5 Mio. €
 
Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungsnehmers gegenüber deutschen Behörden
1.000 €
2.000 €
3.000 €

Mitversicherung von Mietsachschäden an
unbeweglichen Gegenständen, Selbstbehalt 10 %, mindestens 250,– € je Schadenereignis

10.000 €
25.000 €
50.000 €
Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw.
Zimmer oder Apartment), Selbstbehalt 10 %, mindestens 100,– € je Schadenereignis
-
-
€ 1.000
Selbstbehalt je Schadenfall
250 €
0 €
0 €
Unfallversicherung
 
 
 
Invaliditäts-Grundsumme
-
30.000 €
40.000 €
Maximale Invaliditätssumme bei
Progressionsstaffel 350 %
-
105.000 €
140.000 €
 
Todesfallsumme bei Unfalltod
-
15.000 €
25.000 €
 
Bergungskosten nach einem Unfall
-
7.500 €
10.000 €
Unfallbedingte kosmetische Operationen
-
2.500 €
5.000 €
Monatsprämie*
2 €
4 €
7,50 €
Mindestprämie
10 €
12 €
15 €

* Die Prämie für die Haftpflichtversicherung/Unfall-/Haftpflichtversicherung können Sie nur dann monatlich zahlen, wenn Sie als Zahlungsweise Lastschrift monatlich ausgewählt haben und die Laufzeit mindestens 6 Monate beträgt. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie.

Geltungsbereich der Au-pair-Versicherung

Die Versicherungen gelten nur während des Aufenthaltes im Ausland (ausgenommen sind die Staaten der Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA: USA, Kanada, Mexiko). Kurzfristige Aufenthalte im Heimatland und in dritten Ländern bis zu 6 Wochen pro Versicherungsjahr (Versicherungsjahr: 12 Monate ab Versicherungsbeginn) sind möglich. Au-pairs können nicht längerfristig für ihr Heimatland versichert werden.

Produkt- und Leistungsbeschreibungen Care Au-Pair

Prämienübersicht Care Au-pair
Au-pair Produkt
Care Au-pair Si
Care Au-pair S
Care Au-pair M
Care Au-pair XL
Prämie
€ 21 / Monat

(Selbstbehalt 50 € je Versicherungsfall)
€ 26 / Monat

(Selbstbehalt 35 € je Versicherungsfall)
€ 35 / Monat

(ohne Selbstbehalt)
€ 43 / Monat

(ohne Selbstbehalt)

Auslandskrankenversicherung Care Au-Pair online buchen

Versicherungsbedingungen Care Au-Pair

Leistungsbeschreibung der verschiedenen Care Tarife 

Detaillierte Leistungsbeschreibungen der Krankenversicherung aller Care Tarife finden Sie nachfolgend.

Care Au-Pair Si

Der monatliche Beitrag beträgt 21 € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair Si ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 50 € je Versicherungsfall vorgesehen.

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt oder Zahnarzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ)
  • ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen, sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Versicherungsverlängerung noch nicht bestanden hat, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % bis zu einem maximalen Erstattungsbetrag von insgesamt € 250 während der gesamten Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungen.
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal € 250.
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu € 10.000.
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland.

Care Au-Pair S

Die monatliche Prämie beträgt 26 € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem sehr günstigen Beitrag an. Innerhalb der Produktvariante Care Au Pair S ist für alle Leistungen der Krankenversicherung eine Selbstbeteiligung von 35 € je Versicherungsfall vorgesehen.

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 250,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 250,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– €
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland

Care Au-Pair M

Die monatliche Prämie beträgt 35 € und bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis an. Der Tarif Care Au-pair M baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair S auf und bietet Ihnen wesentlich verbesserte Leistungen ohne Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– €
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
  • Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 500,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,- € je Versicherungsjahr
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 10,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)

Care Au-Pair XL

Die monatliche Prämie beträgt 43 € und bietet Ihnen Top-Versicherungsschutz zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis. Der Tarif Care Au-pair XL baut auf der Grundlage des Tarifs Care Au-pair M auf und bietet Ihnen deutlich verbesserte Leistungen ebenfalls ohne Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung an.

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt bis zum 1,8-fachen Satz der jeweiligen gültigen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel in unbegrenzter Höhe
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalles notwendig werden
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
  • medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat –, sowie Entbindung (Wartezeit 8 Monate)
  • Erstattung der Reparaturkosten von vorhandenem Zahnersatz zu 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– €
  • Überführungs- und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 10.000,– €
  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransportes in das Heimatland
  • Erstattung der entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlung bis zum Höchstsatz der GOÄ
  • keine Selbstbeteiligung für alle tariflichen Leistungen
  • unfallbedingte Zahnersatzkosten bis zu 1.000,- € je Versicherungsjahr
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung zur Beseitigung akuter Schmerzen zu 100 % (ab 1.000,– € ist ein Heil- und Kostenplan vorzulegen). Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– € vor der eigentlichen Behandlung kein Heil- und Kostenplan des Zahnarztes vorgelegt, erstattet der Versicherer die entstandenen Kosten zu 50 %.
  • Kosten für den Besuch eines Familienangehörigen ab dem 6. Tag bei stationärer Krankenhausbehandlung; einmalig während des gesamten Versicherungszeitraumes bis zu maximal 1.500,– € (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)
  • Ausfallgeld bei einer stationären Krankenhausbehandlung ab dem 6. Tag von 20,– € pro Tag, längstens für 90 Tage je Versicherungsjahr (nur bei Verträgen von mindestens einjähriger Versicherungsdauer)

Was ist nicht versichert/Leistungsausschlüsse

  • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
  • Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– €*
  • Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
  • Schwangerschaftsunterbrechung und -verhütung
  • psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
  • Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung
  • kosmetische Behandlungen (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
  • Wahlleistungen im Krankenhaus
  • Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
  • Zahnersatz (außer Reparaturen und im Tarif M/XL unfallbedingter Zahnersatz)
  • Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Bescheinigungen und Gutachten
  • nicht unfallbedingte Hilfsmittel

*Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– € je Versicherungsjahr.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung.