EDUCARE24 Auslandskrankenversicherung für Incoming

EDUCARE24  Auslandskrankenversicherung für Studenten, Sprachschüler und Au-pairs aus dem Ausland
EDUCARE24 - travel health insurance for students, language pupils and au-pair abroad
Studenten, Sprachschüler und Praktikanten aus dem Ausland sind mit der EDUCARE24 rundum abgesichert
Auslandskrankenversicherung EDUCARE24 für Gäste aus dem Ausland

Weg von Zuhause: Sprachschüler, Studenten im Auslandssemester, Praktikanten und Gastwissenschaftler haben die Möglichkeit, ein fremdes Land hautnah zu erleben. Ein abenteuerliches Vorhaben.

Bestimmte Risiken sollten jedoch durch eine Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen werden. Zum Beispiel mit EDUCARE 24, der Auslandskrankenversicherung von DR-WALTER für Gäste aus dem Ausland. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die nicht älter als 69 Jahre sind und vorübergehend in Deutschland leben, sind gut haftpflicht-, unfall- und krankenversichert.

Auslandskrankenversicherung Vergleichsrechner

Beitragstabelle EDUCARE 24

EDUCARE24 Monatsbeitrag S (Small) M (Medium) L (Large) XL (Extra Large)
Personen bis 39 Jahre
(1.-18. Monat)
33,00 €
37,00 €
41,00 €
59,00 €
Personen bis 39 Jahre
(ab 19. Monat)
50,00 €
54,00 €
59,00 €
85,00 €
Personen bis 69 Jahre
(1.-18. Monat)
54,00 €
58,00 €
69,00 €
83,00 €
Personen bis 69 Jahre
(ab 19. Monat)
110,00 €
114,00 €
120,00 €
130,00 €

Auslandskrankenversicherung EDUCARE24 jetzt online buchen

Versicherungsbedingungen EDUCARE24

Leistungen Auslandskrankenversicherung EDUCARE24 im Überblick

EDUCARE24
S M L XL
Privathaftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Abschiebekostenversicherung
Krankenversicherung
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen
Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung)
Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
Medizinisch notwendige Krankentransporte zur stationären Heilbehandlung und zum Notarzt
Vorsorgeleistungen im Rahmen gesetzlicher Programme**
 
Gesundheits- und Kinderuntersuchungen im Rahmen gesetzlicher Programme**
 
Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe**
 
Medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport
Beitragsfreie Nachleistung für schwebende Versicherungsfälle bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis 90 Tage
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten
Gebühren für Heil- und Kostenpläne
Kein Selbstbehalt in der Krankenversicherung
Kostenfreie Service-Rufnummer: 0800 - 678 2222
Direkte Abrechnung mit Arzt und Krankenhaus ohne Vorleistung
Schmerzstillende Zahnbehandlung
bis 500,- €*
bis 500,- €
Einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes
 
bis 200,- €*
bis 200,- €*
Unfallbedingter Zahnersatz
 
bis 2.000,- €*
bis 2.000,- €*
GOÄ-Sätze bis
2,3
2,3
2,3
2,3
GOZ-Sätze bis
2,3
2,3
2,3
2,3


* während der gesamten Versicherungsdauer.
** für alle mit zwei Sternen ausgezeichneten Punkte zusammengerechnet ist die Gesamtleistung auf 500,- € je Kalenderjahr limitiert.

Leistungen EDUCARE24 im Detail

Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen der EDUCARE24 Auslandskrankenversicherung.

Leistungen der Haftpflichtversicherung (Produktvarianten S, M, L und XL)

In den Tarifvarianten EDUCARE24 M, L und XL ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert. Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden. Dieser Schutz wird heutzutage von immer mehr Vermietern gefordert.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung). Kfz-Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeuges verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung (in €):

EDUCARE24

S M

L

XL

Personen- und Sachschäden

- 1.000.000,- € 1.000.000,- € 1.000.000,- €

Schaden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie mit einem Selbstbehalt von 250,- € (Schäden am beweglichen Eigentum der Gastfamilie sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen)

- 1.000.000,- € 1.000.000,- € 1.000.000,- €

Mietsachschäden

- 1.000.000,- € 100.000,- € 100.000,- €

Leistungen der Abschiebekostenversicherung

Bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000,- €, wenn die Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden.

Im Unterschied zu bisherigen Abschiebekostenversicherungen leistet diese Versicherung auch nach Ende der Versicherung, wenn der Gast entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik doch nicht verlassen hat.

Leistungen der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung von EDUCARE24 umfasst folgenden Versicherungsschutz (in €):

EDUCARE24

S M

L

XL

Kapitalzahlung bei Unfalltod

- 5.000,- € 5.000,- € 5.000,- €

Kapitalzahlung bei 100% Unfallinvalidität

- 105.000,- € 105.000,- € 105.000,- €

Invaliditätssumme

- 30.000,- € 30.000,- € 30.000,- €

Progression in Prozent

- 350 350 350

Bergungskosten

- 3.000,- € 3.000,- € 3.000,- €

Kosmetische Operationen

- 3.000,- € 3.000,- € 3.000,- €

Leistungen der Krankenversicherung

Versicherungsschutz - bei medizinischer Notwendigkeit - besteht für:

  • Ambulante ärztliche Heilbehandlung. Für die Erstattung gelten die Gebührensätze innerhalb des unten beschriebenen Rahmens.
  • Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen im Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen ohne Wahlleistungen. Aufwendungen für gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes sind entsprechend ambulanter ärztlicher Leistungen innerhalb des unten beschriebenen Rahmens erstattungsfähig.
  • Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung).
  • Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandsmittel.
  • Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu einer Höchstsumme von 250 € während der gesamten Versicherungsdauer.
  • Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalls notwendig werden und der ärztlichen Behandlung der Unfallfolgen dienen.
  • Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und Geburt, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.
  • Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse, Psychotherapie und Hypnose. Bei einer akut auftretenden geistigen oder seelischen Erkrankung sind auch für diese Leistungen einmalig für die gesamte Versicherungsdauer Aufwendungen in Höhe von 500 € erstattungsfähig.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung zur Beseitigung akuter Schmerzen. Für die Erstattung gelten die Gebührensätze innerhalb des unten beschriebenen Rahmens. Für die Tarifvariante EDUCARE24 S und M ist die Leistung im Zahnbereich während der gesamten Versicherungsdauer auf 500 € begrenzt.
  • Die einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes bis zu einem Rechnungsbetrag von 200 € (Tarife L und XL).
  • Unfallbedingten Zahnersatz bis zu 2.000 € (Tarife L und XL).
  • Den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung und zum Notarzt.
  • Den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland, wenn nach Art und Schwere der Erkrankung die Dauer der stationären Behandlung 14 Tage übersteigen würde.
  • Überführungskosten eines Verstorbenen in die Heimat oder Bestattungskosten in Deutschland bis zu 10.000 €.
  • Nur Tarif XL: Vorsorgeleistungen im Rahmen gesetzlicher Programme/Gesundheits- und Kinderuntersuchungen im Rahmen gesetzlicher Programme/Schutzimpfungen und Zahnprophylaxe. (Die Gesamtleistung ist auf insgesamt 500 € je Versicherungsjahr limitiert.)

Ärztliche und zahnärztliche Abrechnungssätze

Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlungen sind jeweils bis zu den folgenden Sätzen der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig:

  • Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlungen sind erstattungsfähig bis zum 2,3-fachen Satz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O der GOÄ bis zum 1,8-fachen Satz, bei Leistungen nach dem Abschnitt M und nach Nummer 437 der GOÄ bis zum 1,15-fachen Satz – und bis zum 2,3-fachen Satz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Wichtige Hinweise zu TBC-Erkrankungen von ausländischen Gästen!

Tuberkulose-Erkrankungen haben in den letzten Jahren gerade in den ehemaligen Ostblockstaaten stark zugenommen. Bitte achten Sie im Interesse aller darauf, dass Sie sich unmittelbar vor der Einreise einem aktuellen Test (Tuberkulintest) unterziehen. Dieser Test, der nicht älter als drei Monate sein sollte, schützt Sie vor dem gesundheitlichen Risiko einer mitgebrachten TBC-Erkrankung. Neben dem gesundheitlichen Risiko gehen Sie ohne Test auch ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn eine mitgebrachte TBC-Erkrankung ist – wie alle mitgebrachten Erkrankungen – vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Leistungen nach vorheriger Vereinbarung bzw. Zustimmung

In einigen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die erstattungsfähigen Behandlungskosten bis zu 100% erstattet zu bekommen. In den folgenden Fällen bestehen wir auf einem Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn:

Im ambulanten Bereich bei:

  • nicht konventioneller Röntgendiagnostik (wie z.B. Computertomographie, Kernspintomographie und Szintigraphie).
  • Allergietests.

Im Zahnbereich bei:

  • Behandlung von mehr als zwei Zähnen während des Versicherungszeitraumes.
  • Parodontalerkrankungen.
  • Behandlungen, deren Rechnungsbetrag erwartungsgemäß höher als 250,- € sein wird.

Ohne schriftliche Zusage zum Heil- und Kostenplan beschränkt sich die Erstattung dieser o.g. Leistungen auf 50% der erstattungsfähigen Kosten.