Corona Zusatzversicherung zur Reiserücktrittsversicherung

Die Corona Zusatzversicherung ist aufgrund der Covid-19 Pandemie derzeit die optimale Lösung, um eine bereits bestehende Reiseversicherung zu verbessern. Momentan bieten folgende Versicherer diese Option für ihre Tarife an: 

Bei der Würzburger, der HanseMerkur Versicherung, der ERGO, der TravelProtect und der TravelCard - TMG - wurde ein Corona-Zusatzschutz für deren Reiseversicherungen entwickelt.

Sie können eine bereits gebuchte Reiseversicherung erweitern, einen Jahresreiseschutz dieser Versicherer aufstocken oder eine Neuversicherung gleich mit Corona-Zusatzschutz ganz einfach über unsere Seite abschließen.

FAQ Reiseversicherung und COVID-19

Corona Zusatzversicherungen zur Reiserücktrittsversicherung


Ergänzungs­versicherung der HanseMerkur

Corona-Zusatz­schutz - das Plus für Ihre Reiseversicherung der HanseMerkur

Der Zusatzschutz beinhaltet die Stornokostenabsicherung vor der Reise und die Reisekostenabsicherung während der Reise in folgenden Fällen:

  • Bei persönlicher häuslicher Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt)
  • Bei Verweigerung der Beförderung bzw. Betretens des versicherten Mietobjektes durch berechtigte Dritte (z. B. Flughafenpersonal, Vermieter) am Tag der Hin- bzw. Rückreise

Sie können den Corona-Reiseschutz zusammen mit ihrer Reiseversicherung oder separat abschließen. So können Sie den Schutz Ihrer bestehenden Versicherung auch nachträglich ergänzen.

Wenn Sie über eine Jahresversicherung der HanseMerkur verfügen, sollten Sie den Corona-Reiseschutz jeweils bis 30 Tage vor Reisebeginn oder spätestens bis zum 3. Werktag nach Ihrer Reisebuchung zusätzlich abschließen. Auch hier gilt: Schließen Sie die Versicherung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung ab, besteht Versicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten.

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TravelSecure Corona Reiseschutzbrief

Mit dem TravelSecure Corona Reiseschutzbrief sind Sie vor und während der Reise optimal abgesichert.

Die TravelSecure Corona-Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise noch nicht angetreten haben und diese Corona bedingt kurzfristig und unerwartet nicht antreten können. Es wird die Zeit vor dem Beginn der Reise versichert.

Gründe für einen Reiserücktritt/Reiseabbruch:

  • Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne
  • Diagnose der Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) und Verordnung einer häuslichen Quarantäne

Versicherbar sind sowohl Einzelpersonen als auch Familien und Paare.

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Corona Ergänzungs­versicherung der ERGO

ERGO Reiseversicherung

Die neue, ideale Erweiterung zu Ihrer schon bestehenden Einmalreise- oder Jahresreiseversicherung der ERGO.

Versicherungsschutz besteht in der Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung der Hauptversicherung bei:

  • Im Rahmen der Stornokosten- und /oder Reiseabbruch-Versicherung erstattet die ERGO Versicherung Kosten bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19.
  • Persönlicher und individuell angeordneter Quarantänemaßnahme, wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
  • Verweigerung der Beförderung, z.B. Airline verweigert Flug aufgrund erhöhter Temperatur.
  • Verweigerung der Einreise, z.B. Grenzbeamter verweigert Einreise aufgrund erhöhter Temperatur.
  • Kann die Reise nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder eine mitreisende Risikoperson von einer persönlichen und individuell angeordneten Quarantäne betroffen sind, Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 5.000,- pro Person.
  • Versicherungsschutz besteht auch bei Reisewarnung aufgrund Covid-19. Somit gewährt der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 auch dann Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung wegen Covid-19 vorliegt.

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Corona Ergänzungs­versicherung der TravelProtect

TP - TravelProtect Reiseversicherung

Für Ihre bestmögliche Absicherung vor und auf Ihrer Reise bietet TravelProtect Ihnen mit dem Zusatzschutz COVID zusätzliche Sicherheit für die Einmalversicherung Standard.

Was beinhaltet der Zusatzschutz COVID?

  • Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt 
  • Reiseabbruchschutz ohne Selbstbehalt 

Wann leistet der Zusatzschutz COVID?

  • Bei häuslicher Isolation (Quarantäne)
  • Wenn eine Beförderung (z.B. am Flughafen) oder eine Nutzung gemieteter Objekte (z.B. Mietwagen, Ferienwohnung) verweigert wird.

Diese Leistungen gelten bei Verdacht oder tatsächlicher Infektion mit dem Coronavirus Covid‐19.

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Travel Card - TMG - Zusatzversicherung COVID

Travel Card - TMG Reiseversicherung

Schließen Sie ab sofort zu Ihrer bereits bestehenden Travel Card Reiseversicherung die Zusatzversicherung COVID (Reiserücktritts- und Abbruchschutz) ab. Die Zusatzversicherung COVID ist eine Einmalversicherung, die für sämtliche touristischen Leistungen gültig ist und wird in folgenden zwei Tarifstufen jeweils ohne Altersbegrenzung angeboten: 

  • Travel Card Zusatz Corona-Schutz 2000 ohne Selbstbehalt: 10 Euro Prämie 
  • Travel Card Zusatz Corona-Schutz 5000 ohne Selbstbehalt: 25 Euro Prämie 

Was ist mit der neuen Zusatzversicherung versichert?

Reisen, die Sie nicht oder nicht planmäßig antreten oder planmäßig beenden können, weil ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) oder eine Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19) vorliegt und deshalb: 

  • eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördliche Maßnahme (z.B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z.B. Arzt) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird  
  • die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) oder das Betreten des versicherten Mietobjekts durch berechtige Dritte (z.B. Vermieter) verweigert wird.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn vor Reisebeginn für das Gebiet des Reiseziels eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen wurde. Im Reiseabbruchschutz gilt der Versicherungsschutz nicht für Reisen, die eine Schiffsreise beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass für einen gültigen Zusatzschutz eine bereits abgeschlossene Hauptversicherung (Einmal- oder Jahrestarif) für die gleichen Personen bzw. Reise vorliegen muss. Die Zusatzpolicen können für bis zu 8 Personen abgeschlossen werden, um Familien-Jahresversicherungen mit bis zu 6 Kindern abzudecken. 

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URV - COVID-19 Protect plus

Reiserücktrittskosten-Versicherung: Erstattung von Storno- und Umbuchungskosten, wenn Sie selbst oder eine Risikoperson nach Abschluss des Versicherungsvertrages an COVID-9 erkrankt und die gebuchte und versicherte Reise deshalb nicht angetreten werden kann.

Ebenso erstattet Ihnen die URV Storno- oder Umbuchungskosten, wenn bei Ihnen selbst oder bei einer mitreisenden Risikoperson nach Abschluss des Versicherungsvertrages der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird.

Produktbeschreibung:

Sie planen gerade Ihren nächsten Urlaub? Aber was, wenn Sie oder Ihre Reisegefährten vor oder während Ihres Urlaubs an Corona erkranken? In diesem Fall greifen nicht immer alle Leistungen der klassischen Reiserücktrittsversicherung. Warum? Corona ist derzeit als Pandemie eingestuft. Als solche ist sie nicht im regulären Versicherungsschutz enthalten.

Die URV Corona-Versicherung COVID-19 Protect plus rüstet Ihren Reiseschutz während der Pandemie auf – bei coronabedingter Stornierung, einer verspäteten Rückreise im Krankheitsfall oder Quarantäne-Maßnahmen.

Bitte beachten Sie: COVID-19 Protect plus ist ein Kombi-Schutz für die Reiserücktrittsversicherung und das Travel-Paket. Den Tarif können Sie also nur taggleich zusammen mit einer URV Reiseversicherung abschließen.

Was ist abgesichert?

Sie oder eine Risikoperson erkranken kurz vor oder während Ihrer Reise an COVID-19? In Kombination mit einer URV-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, eines Rückreise-Schutzes oder eines Reise-Abbruch-Schutzes übernimmt die URV:

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Rückreisekosten
  • Zusätzliche Kosten für Unterbringung und Verpflegung
  • Mehrkosten für verspätete Hinreise

Der COVID-Schutz sichert Sie außerdem ab, wenn bei Ihnen selbst oder einer mitreisenden Risikoperson der begründete Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 vorliegt und aus diesem Grund eine individuelle und persönliche Quarantäne durch eine Behörde angeordnet wird.

Was ist nicht abgesichert?

Kein Versicherungsschutz besteht bei generellen Quarantäneanordnungen (z. B. Quarantäneanordnungen von geographischen Gebieten, lokalen Gebieten, ganzen Verkehrsmitteln, Institutionen, Reiserückkehrern, Einreisenden)

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