Auslandskrankenversicherung ERGO

ERGO Reiseversicherung

Die Auslandskrankenversicherung der ERGO bietet Ihnen Schutz vor anfallenden Kosten für Heilbehandlungen im Ausland. Einmal abgeschlossen gilt die ERGO Auslandskrankenversicherung bei jeder Privat- und Geschäftsreise bis 45 Tage Dauer weltweit.

Diese Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt der ERGO wurde vom Finanztest 05/2024 mit "GUT" bewertet:  - für die Familie mit der Note "GUT" (2,3)  - für Single mit der Note "GUT" (2,3)

Nicht jeder hat einen Schutzengel im Gepäck. Dass Sie sich alles Mögliche, aber nicht den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sparen können, zeigen zwei wahre Begebenheiten aus dem Versicherungsalltag der ERV. Lesen Sie mehr...

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Prämien für die ERGO Jahres-Reisekrankenversicherung

Versicherter Personenkreismit Selbstbehalt ohne Selbstbehalt
Single bis 40 Jahre 31,- € 49,- €
Single 41 bis 64 Jahre 39,- €59,- €
Single ab 65 Jahre 105,- €155,- €
Paar / Familie bis 40 Jahre 51,- € 79,- €
Paar / Familie 41 bis 64 Jahre 59,- € 89,- €
Paar / Familie ab 65 Jahre 164,- €209,- €

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Reisekrankenversicherung

  • Stationäre und ambulante Heilbehandlungen, Arzneimittel
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Krankheit, Unfall oder Tod bis zu 15.000 Euro
  • Gepäckrückholung

Die ERGO erstattet die Kosten für:

  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus.
  • Ambulante Heilbehandlungen.
  • Operationen.
  • Röntgendiagnostik.
  • Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen.
  • Heilmittel: Massagen; medizinische Packungen; Inhalationen; Krankengymnastik bis insgesamt maximal 250 € pro versicherter Person.
  • Arznei- und Verbandsmittel.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung bis insgesamt maximal 500 € pro versicherter Person.
  • Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen.
  • Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall.
  • Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während der Reise erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten.
  • Hilfsmittel, die aufgrund eines während Ihres Aufenthaltes eingetretenen Unfalls erstmalig notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls.

Krankenrücktransport

  • Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport und die Gepäckrückholung an Ihren Wohnort

Überführung und Bestattung

  • Überführung an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz oder Bestattung im Ausland. Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten. Gepäckrückholung an Ihren Wohnort.

Die ERGO organisiert und übernimmt für Sie die Kosten für Kranken- und Gepäcktransporte. Die Notrufzentrale steht Ihnen 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr weltweit zur Verfügung. 

Im Notfall: Notrufzentrale anrufen +49 89 4166-1010 für: 

  • Medizinische Notfälle aller Art
  • Arzneimittelberatung
  • Informationen über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor und während der Reise
  • Beistandsleistungen bei Krankenhausaufenthalt

Allgemeine Fragen und Anfragen zur Telefonischen Stornoberatung können unter dieser Nummer leider nicht beantwortet werden!

Glück im Unglück - die ERV an Ihrer Seite

Wie gut, wenn man im Ernstfall gut gerüstet ist und ein zuverlässiger, starker Partner Sie hilfreich unterstützt. Echt passiert sind diese Unglücksfälle, bei denen die ERV zum Schutzengel wurde.

Eine Reise in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten wurde für Frau B. zu einem Albtraum. Kalifornien entdecken, den amerikanischen Traum erleben und den dort lebenden Sohn besuchen, das war der Anlass dieser Reise für das Ehepaar B. Doch meistens kommt es anders...

Bei einem tragischen Verkehrsunfall auf einer Landstraße erlitt Frau B. schwerste innere Verletzungen und Brüche. Sie lag daraufhin zwei Monate in einer US-Klinik. Die Kosten dafür betrugen über 3 Millionen Dollar, die Sie ohne eine Reisekrankenversicherung selbst hätte tragen müssen. Oder aber auf die Behandlung hätte verzichten müssen. In diesem Fall stand die Notrufzentrale der ERV der Familie mit Rat und Tat zur Seite und kümmerte sich um alles.

Gleich nachdem Herr B. die ERV über den Unfall in Kenntnis setzte, kontaktierte der Versicherer den behandelnden Arzt vor Ort und faxte unverzüglich eine Kostenübernahmeerklärung. Damit war sicher gestellt, dass alle notwendigen Behandlungen ausgeführt werden. Es bestand Gefahr der Querschnittslähmung, so dass an einen Rücktransport nicht zu denken war. Nach zwei Monaten war Frau B. stabil genug für den Rücktransport und musste sich dank der ERV um Kosten und Organisation keine Sorgen machen.

 

Ein Abenteuer-Trip durch die Gebirgsketten des Himalaya war geplant. Dass es so abenteuerlich werden würde, hatte Herr G. sich in seinen kühnsten Träumen nicht gedacht.

Die Anreise und die ersten Tage der Trekkingtour bescherten ihm spektakuläre Eindrücke. Langsam jedoch machen sich Erschöpfung, Appetitlosigkeit und Kreislaufversagen bemerkbar, die ernüchternde Diagnose lautet: Höhenkrankheit. Herr G. musste die Exkursion aufgeben, die Gruppe zog ohne ihn weiter, er musste evakuiert werden.

Die Notrufzentrale der ERV wurde kontaktiert und schon setzte sich die ERV mit ihrem weltweiten Assistance-Netzwerk für die Rettung von Herrn G. ein. Nicht ganz einfach auf einem abgelegenen Gebirgspass ohne Landebahn und Straßen. Bis ein Militär-Bergungsflieger beauftragt wurde, dem allerdings aufgrund der schlechten Witterungsverhältnisse erst am vierten Tag die Bergung gelang.

Herr G. wurde in ein Krankenhaus gebracht und nachdem sich sein Zustand stabilisiert hatte, organisierte die ERV den Rücktransport nach Hause.