ERGO Reiseversicherung

ERGO Reiserücktrittsversicherung

Reiseschutz weltweit bei Rücktritt und Abbruch

Dieser Reiseschutz gilt für alle Reisearten und schützt Sie vor den Kosten bei Stornierung der Reise und bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund. Wenn Sie einen preiswerten Reiseschutz der ERGO Reiseversicherung suchen, empfehlen wir diese Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

Der Versicherungsschutz kann von Einzelpersonen, Paaren oder Familien gebucht werden. Bei den ERGO Reiseversicherungen für eine Reise gibt es keine Altersbegrenzungen.

Bei den Tarifen mit Tarif mit Selbstbeteiligung beträgt diese:

  • Reiserücktritts-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person

Bei der ERGO Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt müssen Sie keinen Eigenanteil tragen. Die Stornokosten und Mehraufwendungen bei Reiseabbruch sowie die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen werden zu 100 % erstattet.

ERGO Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung im Überblick

ERGO Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt im Überblick

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

Für Singles

ERGO Reiserücktritts-versicherung für Singles ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

Für Singles mit Kind

ERGO Reiserücktritts--versicherung für Singles mit Kind ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

Für Paare

ERGO Reiserücktritts-versicherung für Paare ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz ohne Selbstbehalt

Für Familien

ERGO Reiserücktritts-versicherung Familie ohne Selbstbehalt

Leistungen ERV Reiserücktrittsversicherung

ERV Reiserücktrittsversicherung

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.
  • Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

Definition Kontrolluntersuchungen:

Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen. Sie werden durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen;

Beispiel: Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung.

Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn:

  1. Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
  2. Sie durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen wird.
  3. Eine stationäre Behandlung erfolgt.

Versicherte Ereignisse sind außerdem:

  • Tod
  • Eine schwere Unfallverletzung.
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
  • Schwangerschaft.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Bruch von Prothesen.
  • Lockerung von implantierten Gelenken.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch;
  • Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
  • Die betriebsbedingte Kündigung. Sie möchten trotzdem reisen? Dann erstatten wir Ihnen anstelle der Stornokosten den Restreisepreis. Das ist der versicherte Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder schon geleisteten Anzahlung. Wir erstatten den Restreisepreis maximal bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel.
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist:Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
  • Eine gerichtliche Ladung.
  • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
  • Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/ Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
  • Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt

Wer sind Ihre Risikopersonen?

Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.

Als Angehörige gelten:

  1. Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  2. Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.
  3. Betreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
  4. Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht: Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.

Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?

Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERV:

  1. Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
  2. Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
  3. Erstattet wird maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

Was erstatten die ERV bei Autopanne oder Unfall?

  1. Ihr Kraftfahrzeug wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten? Dann erstattet die ERV Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person. Zudem erhalten Sie die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis €1.000,–.

Das Kraftfahrzeug gilt als Ihr Kraftfahrzeug:

  1. Wenn es auf Sie zugelassen ist.
  2. Wenn Sie ein Firmen- oder Leasingfahrzeug privat nutzen dürfen.

Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?

  1. Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann übernimmt die ERV die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 500,– pro Person. Erstattet wird diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel.
  2. Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Erstattet die ERV Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie € 100,– pro Person.

Welche Informationen hält die ERV für Sie bereit?

  • Auf Ihre Anfrage nennt die ERV Ihnen die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit).
  • Auf Wunsch informiert Sie die ERV über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?

Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu € 100,– je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.

Erstattet wird Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.

Sind Umbuchungsgebühren versichert?

Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet Ihnen die ERV die Umbuchungsgebühren. Ersetzt wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

Sie haben mit einer bei der ERV versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht? Und diese muss die Reise stornieren? In diesem Fall erstattet der Versicherer Ihnen den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten.

Die Erstattung erfolgt höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

ERV Reiseabbruchversicherung

Was ist versichert?

Die ERV entschädigt Sie:

  • Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
  • Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
  • Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
  • Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
  • Bei Feuer oder Elementarereignissen während Ihrer Reise.

Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?

  • 2.1 Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstattet die ERV Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. Erstattet wird maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.
  • 2.2 Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstattet Ihnen die ERV die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.

Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
  • Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
  • Sie haben die Reise abgebrochen bzw. unplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
  • Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

Wie hilft Ihnen die ERV, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder verspätet zurückreisen müssen?

  • Die ERV organisiert Ihre Rückreise und streckt die Mehrkosten vor. Voraussetzung ist: Sie oder Risikopersonen können die Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden.
  • Der vom Versicherer verauslagte Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERV zurückzuzahlen. Besteht ein Anspruch nach den versicherten Ereignissen, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist eine Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde.
  • Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Antritt der Reise bereits bestand.
  • Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
  • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
  • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

Versicherte Ereignisse sind außerdem:

  • Tod.
  • Eine schwere Unfallverletzung.
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftat
  • eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.

Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Ihr kostenloses Service-Plus: Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen?

Die Experten der ERV sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie die Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

Selbstbeteiligung

Muss ich im Schadenfall eine Selbstbeteiligung zahlen?

Es werden Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Sofern Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben beträgt diese:

  • Reiserücktritts-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
  • Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person