ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa

Das Reisepaket gilt für die Reisen, bei denen das Hauptverkehrsmittel zum Urlaubsort innerhalb Europas das Auto, die Bahn oder der Bus ist.

  1. Busreisen oder Busrundreisen mit Unterkunft
  2. An- und Abreise mit dem Auto und Unterkunft im Hotel, Camping, Hausboot oder mit Fährpasssage
  3. Anreisen mit der Bahn und Unterkunft
  4. Auch für Reisen mit dem Fahrrad oder dem Motorrad in Europa

Der ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa bietet Ihnen Schutz mit Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung.

Erstattet werden z.B. 

  • nachgewiesene Mehrkosten für die Anreise und nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Anreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
  • Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Kraftfahrzeug maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.

Natürlich kann der Schutz auch als Jahresvertrag gebucht werden. Der ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz bietet Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Reise.

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa mit Selbstbeteiligung im Überblick

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz<br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>mit Selbstbehalt

Für Singles

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Single mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>mit Selbstbehalt

Für Singles mit Kind

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Single mit Kind mit SB

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>mit Selbstbehalt

Für Paare

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa
Paar mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>mit Selbstbehalt

Für Familien

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Familie mit Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa ohne Selbstbeteiligung im Überblick

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
ohne SB

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>ohne SB

Für Singles

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Single ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
ohne SB

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>ohne SB

Für Singles mit Kind

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Single mit Kind ohne SB

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
ohne SB

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>ohne SB

Für Paare

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa
Paar ohne Selbstbehalt

ERGO Reiseschutz
Auto/Bus/Bahn Europa
ohne SB

ERGO Reiseschutz <br>Auto/Bus/Bahn Europa <br>ohne SB

Für Familien

ERGO Reiseschutz Auto/Bus/Bahn Europa Familie ohne Selbstbehalt

Leistungen ERGO Rundum Sorglos Schutz Europa

Definition Europa:

Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien (England, Schottland, Nordirland, Wales), Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro), Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal , Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.

ERGO Reiserücktrittsversicherung

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.
  • Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

Definition Kontrolluntersuchungen:

Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen. Sie werden durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen;

Beispiel: Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung.

Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn:

  1. Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
  2. Sie durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen wird.
  3. Eine stationäre Behandlung erfolgt.

Versicherte Ereignisse sind außerdem:

  • Tod
  • Eine schwere Unfallverletzung.
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
  • Schwangerschaft.
  • Impfunverträglichkeit.
  • Bruch von Prothesen.
  • Lockerung von implantierten Gelenken.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch;
  • Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
  • Die betriebsbedingte Kündigung. Sie möchten trotzdem reisen? Dann erstatten wir Ihnen anstelle der Stornokosten den Restreisepreis. Das ist der versicherte Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder schon geleisteten Anzahlung. Wir erstatten den Restreisepreis maximal bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel.
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
  • Eine gerichtliche Ladung.
  • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
  • Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/ Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
  • Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt

Wer sind Ihre Risikopersonen?

Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.

Als Angehörige gelten:

  1. Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
  2. Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.
  3. Betreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
  4. Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht: Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.

Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?

Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung:

  1. Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
  2. Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
  3. Erstattet wird maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.

Was erstatten die ERGO Reiseversicherung bei Autopanne oder Unfall?

  1. Ihr Kraftfahrzeug wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person. Zudem erhalten Sie die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis €1.000,–.

Das Kraftfahrzeug gilt als Ihr Kraftfahrzeug:

  1. Wenn es auf Sie zugelassen ist.
  2. Wenn Sie ein Firmen- oder Leasingfahrzeug privat nutzen dürfen.

Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?

  1. Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 500,– pro Person. Erstattet wird diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel.
  2. Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie € 100,– pro Person.

Welche Informationen hält die ERGO Reiseversicherung für Sie bereit?

  • Auf Ihre Anfrage nennt die ERGO Reiseversicherung Ihnen die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit).
  • Auf Wunsch informiert Sie die ERGO Reiseversicherung über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?

Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu € 100,– je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.

Erstattet wird Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.

Sind Umbuchungsgebühren versichert?

Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet Ihnen die ERGO Reiseversicherung die Umbuchungsgebühren. Ersetzt wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?

Sie haben mit einer bei der ERGO Reiseversicherung versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht? Und diese muss die Reise stornieren? In diesem Fall erstattet der Versicherer Ihnen den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten.

Die Erstattung erfolgt höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.

ERGO Reiseabbruchversicherung

Was ist versichert?

DIE ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie:

  • Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
  • Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
  • Wenn sich einöffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
  • Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
  • Bei Feuer oderElementarereignissen während Ihrer Reise.

Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?

  • 2.1 Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort, maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.
  • 2.2 Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.

Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:

  • Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
  • Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
  • Sie haben die Reise abgebrochen bzw. unplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
  • Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.

Die ERGO Reiseversicherung hilft Ihnen, wenn Sie Ihre Reise abrechen oder verspätet zurückreisen müssen

  • Der Versicherer organisiert Ihre Rückreise und streckt die Mehrkosten vor. Voraussetzung ist: Sie oder Risikopersonen können die Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden.
  • Der vom Versicherer verauslagte Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO Reiseversicherung zurückzuzahlen. Besteht ein Anspruch nach den versicherten Ereignissen, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist eine Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde.
  • Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Antritt der Reise bereits bestand.
  • Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.

Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
  • Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
  • Es erfolgt eine stationäre Behandlung.

Versicherte Ereignisse sind außerdem:

  • Tod.
  • Eine schwere Unfallverletzung.
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftat
  • eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.

Medizinische Beratung vor der Reise

Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen?

Die ERV Experten sind für Sie da!

  • Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
  • Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
  • Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERV ein.

Selbstbeteiligung

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung ?

Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.

Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese in der:

  • Reiserücktrittsversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person
  • Reriseabbruchversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person
  • Reisegepäckversicherung: Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
  • Reisekrankenversicherung: Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind