ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz
Das Jahres - Reiseversicherungspaket, gilt weltweit für alle Reisen innerhalb eines Jahres und bietet Ihnen den folgende Versicherungen:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reisekrankenversicherung
Die ERGO Jahresreiseversicherung bietet den Schutz der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Sollten Sie als bereits eine Reisekrankenversicherung haben würden wir diese Kombination empfehlen.
Die Jahresversicherungen bieten Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Reise.
ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz mit Selbstbeteiligung im Überblick
ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz für ohne Selbstbeteiligung im Überblick
Leistungen ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz
ERGO Reiserücktrittsversicherung
Was leistet die ERGO mit der Medizinischen Stornberatung?
Die ERGO Reiseversicherung berät Sie in folgenden Fällen durch die Medizinische Stornoberatung:
A) Sie erkranken nach Buchung der Reise.
B) Sie erleiden einen Unfall.
C) Sie werden schwanger.
D) Ein Arzt stellt Ihre Impfunverträglichkeit fest.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.
Wann ist eine Erkrankung unerwartet?
Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie nach Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag nach Buchung der Reise erstmals auftritt. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte.
Nicht als Behandlung zählen
- Kontrolluntersuchungen
- regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung
- Dialysen
Wann ist eine Erkrankung schwer?
Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig durchgeführt werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
- Tod.
- Eine schwere Unfallverletzung.
- Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
- Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
- Impfunverträglichkeit.
- Bruch von Prothesen.
- Lockerung von implantierten Gelenken.
- Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens zur Adoption eines minderjährigen Kindes.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
- Die betriebsbedingte Kündigung.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
- Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
- Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
- Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
- Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
- Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
- Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres zur Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer zur Reise angemeldeten Katze.
- Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt
Wer sind Ihre Risikopersonen?
Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.
Als Angehörige gelten:
- Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner.
- Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
- Ihre Kinder.
- Eltern.
- Adoptivkinder.
- Adoptiveltern.
- Pflegekinder.
- Pflegeeltern.
- Stiefkinder.
- Stiefeltern.
- Großeltern.
- Geschwister.
- Enkel.
- Tanten.
- Onkel.
- Nichten.
- Neffen.
- Cousins.
- Cousinen.
- Schwiegereltern.
- Schwiegerkinder.
- Schwäger.
- Schwägerinnen.
- Betreuungspersonen.
Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.
Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?
Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung:
- Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
- Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
- Die ERGO Reiseversicherung erstattet insgesamt maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.
Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?
Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen möchten, wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen:
- die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen
- die Mehrkosten der Hinreise bis maximal € 500,– pro versicherter Person
Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?
Ein öffentliches Verkehrsmittel, welches Sie zur Anreise zu Ihrem ersten versicherten Verkehrsmittel nutzen wollen, verspätet sich um mehr als zwei Stunden oder fällt ersatzlos aus? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann erstattet die ERGO Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 500,– pro Person. Die ERGO erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels. Außerdem erstattet die ERGO die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür €100,– pro Person.
Voraussetzung ist, dass die Verspätung oder der Ausfall des öffentlichen Verkehrsmittels nicht länger als 24 Stunden vor Reisebeginn bekannt war.
Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?
Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu 100,- EUR je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.
Die ERGO Reiseversicherung erstattet Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.
Sind Umbuchungsgebühren versichert?
Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen die Umbuchungsgebühren. Geleistet wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?
Sie haben gemeinsam mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht? Dann gilt diese immer als Risikoperson. Muss diese die Reise aus versichertem Grund stornieren? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen den Einzelzimmerzuschlag oder die Mehrkosten für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten. Die ERGO Reiseversicherung leistet höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.
ERGO Reiseabbruchversicherung
Was ist versichert?
Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie:
- Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
- Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
- Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
- Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
- Bei Feuer oder Elementarereignissen während Ihrer Reise.
Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?
Es ist ein versichertes Ereignis eingetreten und Sie müssen deshalb:
A) Ihre Reise abbrechen.
B) Ihre gebuchte Reiseleistung vollständig aufgeben (Beispiel: Sie und eine mitreisende Risikoperson verlassen das Kreuzfahrtschiff, weil Sie sich in stationäre Behandlung an Land begeben müssen).
C) Ihre Reise unterbrechen (Beispiel: Sie können an einer Rundreise nicht weiter teilnehmen, weil Sie sich unterwegs in stationäre Behandlung begeben müssen. Nach Ende der Behandlung folgen Sie wieder der Rundreise).
Dann erstattet Ihnen die ERGO den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort, maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.
Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden können, erstattet die ERGO Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:
A) Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
B) Sie haben die Reise abgebrochen, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
C) Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden
Wie hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder verspätet zurückreisen müssen?
Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihre Rückreise nach Art und Qualität Ihrer ursprünglich gebuchten Rückreise und streckt die Mehrkosten vor.
Der verauslagte Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERV zurückzuzahlen. Besteht ein Anspruch, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.
Welche Ereignisse sind versichert?
Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein.
Wann ist eine Erkrankung unerwartet?
Unerwartet ist die Erkrankung einschließlich der psychischen Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen:
- Kontrolluntersuchungen
- regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung
- Dialysen
Wann ist eine Erkrankung schwer?
Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor der Stornierung ärztlich attestierte gesundheitliche Beeinträchtigung so stark ist, dass die Reise nicht planmäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
- Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
- Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen.
D) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
E) Impfunverträglichkeit.
F) Bruch von Prothesen.
G) Lockerung von implantierten Gelenken.
H) Unaufschiebbarer Termin im Rahmen eines Adoptionsverfahrens zur Adoption eines minderjährigen Kindes.
I) Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
J) Die betriebsbedingte Kündigung.
K) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
L) Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel.
M) Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35% verringern.
N) Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört.
O) Wenn während der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die planmäßige Durchführung der Reise erforderlich.
P) Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
Q) Termin für die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
R) Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod Ihres mitreisenden Hundes oder Ihrer mitreisenden Katze.
Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Panne oder Unfall eines Kraftfahrzeugs?
Das Kraftfahrzeug, das Sie auf Ihrer Reise nutzen, wird während Ihrer Reise aufgrund Panne oder Unfall fahruntauglich? Und Sie können Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen? Dann erstattet Ihnen die ERGO:
A) Ihre nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
B) Die zusätzlichen Reisekosten bis maximal €500,– pro versicherter Person.
Was ist im Verspätungsschutz während der Weiter- und Rückreise versichert?
Während Sie sich auf der Weiter- oder Rückreise befinden, verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel, das Sie zur Weiter- oder Rückreise nutzen wollen, um mehr als zwei Stunden oder fällt unerwartet aus? Und Sie versäumen dadurch Ihr Anschlussverkehrsmittel? Dann erstattet die ERGO Ihnen die Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise bis zu € 500,– pro Person. Die ERGO erstattet diese nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten Verkehrsmittels, außerdem die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie dafür €100,– pro Person.
Voraussetzung ist, dass die Verspätung oder der Ausfall des öffentlichen Verkehrsmittels nicht länger als 24 Stunden bekannt war, bevor Sie das öffentliche Verkehrsmittel zur Weiter- oder Rückreise nutzen wollen.
Sind zusätzliche Unterkunftskosten versichert?
Es ist ein versichertes Ereignis eingetreten und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen oder verlängern? Dann erstattet die ERGO Ihnen bis zu €1.000,- pro Person für nachgewiesene zusätzliche Unterkunftskosten - mit Ausnahme von Quarantänekosten
Was ist versichert, wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen?
Es ist ein versichertes Ereignis eingetreten und Sie müssen deshalb Ihre Rundreise unterbrechen, dann erstattet die ERGO Ihnen:
- Die nicht genutzten Reiseleistungen während der Reiseunterbrechung
- Die Nachreisekosten zum Anschluss an das nächste planmäßige Zwischenziel Ihrer Rundreise. Sie erhalten die Nachreisekosten bis zum Wert der zum Zeitpunkt der Nachreise noch ausstehenden versicherten Reiseleistungen
Was ist versichert bei Feuer oder Elementarereignissen am Urlaubsort?
Sie können Ihre Reise nicht planmäßig beenden, weil Feuer oder Elementarereignisse am Urlaubsort Ihnen die Rückreise unmöglich machen? Dann erstattet die ERGO Ihnen die Mehrkosten für:
A) Die außerplanmäßige Rückreise.
B) Den verlängerten Aufenthalt.
Die Erstattung erfolgt nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Reiseleistung.
ERGO Reisekrankenversicherung
Was ist versichert?
Sie sind während Ihrer Reise erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für:
- Heilbehandlungen im Ausland.
- Kranken- und Gepäckrücktransporte.
- Bestattung im Ausland oder die Überführung.
- Bei Schwangerschaft.
Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann hilft Ihnen die ERGO Reiseversicherung mit Ihrer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.
Was erstattet die ERGO bei Heilbehandlungen im Ausland?
- Heilbehandlungskosten und Arzneimittel:
- Versichert sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt sein.
- Alternative Heilbehandlungen sind versichert, wenn A) sich diese in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben. B) keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Sie müssen von Heilpraktikern, Chiropraktikern oder Osteopathen durchgeführt oder verordnet werden.
Die ERGO erstattet die Kosten für:
A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus.
B) Ambulante Heilbehandlungen.
C) Operationen.
D) Röntgendiagnostik.
E) Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen.
F) Heilmittel: Massagen; medizinische Packungen; Inhalationen; Krankengymnastik.
G) Arznei- und Verbandsmittel.
H) Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung.
I) Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen.
J) Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall.
K) Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während der Reise erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten.
L) Hilfsmittel, die während der Reise erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls
Was erstattet die ERGO Reiseversicherung bei Schwangerschaft im Ausland?
Die ERGO Reiseversicherung erstattet die im Ausland angefallenen Kosten für:
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen
- Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
- Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
- Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung, die im Ausland anfallenden Kosten für:
- Maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen.
- Zwei Ultraschalluntersuchungen. Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Kosten für weitere, wenn diese wegen besonderer Umstände medizinisch notwendig sind.
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Ambulante oder stationäre Entbindung. Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
- Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
- Geburtshelfer und Hebammen.
- Postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.
Wann zahlt die ERGO Reiseversicherung Krankenhaustagegeld?
Sie möchten von der ERGO Reiseversicherung keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag. Dies zahlt die ERGO Reiseversicherung Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie müssen der ERGO Reiseversicherung Ihre Wahl zu Beginn der Behandlung mitteilen.
Ein Kind muss stationär behandelt werden?
Muss ein minderjähriges mitreisendes Kind stationär behandelt werden? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Sind Sie über das Reiseende hinaus transportunfähig?
Dann übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Behandlungskosten im Ausland bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.
Was leistet die ERGO Reiseversicherung bei Krankenrücktransport und Krankentransport?
Die ERGO Reiseversicherung organisiert Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln. Die ERGO Reiseversicherung übernimmt hierfür die Kosten. Die ERGO Reiseversicherung bringt Sie an Ihren Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene aus medizinscher Sicht geeignete Krankenhaus.
Außerdem übernimmt die ERGO die Kosten für eine mitreisende Begleitperson. Voraussetzung ist, dass diese Person zum Zeitpunkt des Krankenrücktransports ebenfalls bei der ERV mit einer Reisekranken-Versicherung versichert ist.
Die ERGO Reiseversicherung bringt Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort, sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt.
Die ERGO Reiseversicherung erstattet die Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland und zurück in die Unterkunft bei:
- Stationärem Aufenthalt
- Ambulanter Erstversorgung
Ist ein Verlegungstransport von der Erstversorgungseinrichtung zu einem aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus im Ausland erforderlich, organisiert die ERGO diesen und übernimmt dafür die Kosten.
Was erstatten die ERGO Reiseversicherung im Todesfall?
Auf Wunsch Ihrer Angehörigen organisiert die ERGO Reiseversicherung Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernimmt die ERGO Reiseversicherung die Kosten.
Alternativ organisiert die ERGO Reiseversicherung die Bestattung im Ausland. Sie übernimmt die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.
Die ERGO Reiseversicherung bringt Ihr Gepäck an Ihren vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Wie hilft die ERGO Reiseversicherung bei Krankenhausaufenthalten?
Über einen von der ERGO beauftragten Arzt stellt Ihr Versicherer den Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus her. Falls es erforderlich ist, wird Ihr Hausarzt hinzugezogen. Die ERGO sorgt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. Wenn Sie es wünschen, informiert die ERGO Ihre Angehörigen.
Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im Krankenhaus? Dann organisiert die ERGO auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohnort mit Kostenübernahme für die Hin- und Rückreise.
Die ERGO gibt gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, eine Kostenübernahmegarantie für medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab und übernimmt die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit der Versicherer nicht erstattungspflichtig ist, müssen verauslagte Kosten von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückgezahlt werden.
Betreuung
Sie können minderjährige Kinder oder betreuungsbedürftige Personen während der Reise aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr betreuen?
In diesem Fall A) erstattet die ERGO Ihnen die Kosten für eine Notfallbetreuung. B) organisiert die ERGO die Rückreise der Kinder oder der betreuungsbedürftigen Personen. Die ERGO übernimmt die Mehrkosten der Rückreise. Alternativ organisiert die ERGO die Reise einer Ihnen nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort. Die ERGO übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise.
Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert?
Die ERGO Reiseversicherung erstattet Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 10.000,- EUR. Diese müssen wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen.
ERGO Reisegepäckversicherung
Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Reisegepäck. Zum Reisegepäck gehören:
- Ihr persönlicher Reisebedarf
- Sportgeräte
- Geschenke
- Reiseandenken
Wann besteht Versicherungsschutz?
Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall des Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignisse
Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist:
Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:
- Eines Beförderungsunternehmens.
- Eines Beherbergungsbetriebes.
- Einer Gepäckaufbewahrung.
In welcher Höhe leistet die ERGO Reiseversicherung Entschädigung?
Im Versicherungsfall erstatten die ERGO Reiseversicherung Ihnen maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme:
- Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen: Den Zeitwert.
- Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den Zeitwert.
- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den Materialwert.
- Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.
Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck verspätet ankommt?
- Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person.
- Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstattet die ERGO Reiseversicherung bis zu € 250,– je Person für Ersatzkäufe.
Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen.
Wie hilft die ERGO Reiseversicherung bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?
- Die ERGO Reiseversicherung stellt den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
- Soweit es erforderlich ist, hilft die ERGO Reiseversicherung bei der Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
- Ist es der ERGO nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, wird ein Darlehen bis zu 500,- EUR gewährt. Sie müssen den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO Reiseversicherung zurückzahlen.
Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verloren haben, hilft die ERGO Reiseversicherung Ihnen bei der Sperrung der Karten.
Die ERGO Reiseversicherung haftet nicht:
- Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung
- Für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden
Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, hilft die ERGO Reiseversicherung Ihnen bei der Ersatzbeschaffung.
Hier handelt es sich um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen VB-ERV JV 2023.
Stand 04/2023
Die vollständigen Versicherungsbedingungen können Sie hier als PDF-Datei downloaden.






