ERGO Rundum Sorglos Schutz Auto/Bus/Bahn
Das Reisepaket gilt für alle Reisen wenn das Hauptverkehrsmittel zum Urlaubsort in Europa das Auto, die Bahn oder der Bus ist.
- Busreise oder Busrundreise mit Unterkunft
- Bei An- und Abreise mit dem Auto und Unterkunft im Hotel, Camping, Hausboot oder mit Fährpasssage
- Anreise mit der Bahn und Unterkunft
- Auch für Reisen mit dem Fahrrad oder dem Motorrad in Europa
Der ERGO Rundum Sorglos Schutz Auto/Bus/Bahn bietet Ihnen den Schutz der Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung.
Erstattet werden z.B.
- Die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund verspätet antreten.
- Kosten für ein Mietfahrzeug und zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Kraftfahrzeug maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
Natürlich kann der Schutz auch als Jahresvertrag gebucht werden. Der ERGO Rundum Sorglos Jahresschutz bietet Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr bis zur vereinbarten Versicherungssumme je Reise.
ERGO Rundum Sorglos Schutz Auto/Bus/Bahn Europa mit Selbstbeteiligung im Überblick
ERGO Rundum Sorglos Schutz Auto/Bus/Bahn Europa ohne Selbstbeteiligung im Überblick
Leistungen ERGO Rundum Sorglos Schutz Auto/Bus/Bahn Europa
Definition Europa:
Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Azoren, Belarus (Weißrussland), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien (England, Schottland, Nordirland, Wales), Nordirland, Irland, Island, Israel, Italien, Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro), Kasachstan (europäischer und asiatischer Teil), Kosovo, Kroatien, Lettland, Libanon, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madeira, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal , Rumänien, Russland (europäischer und asiatischer Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Spitzbergen, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei (europäischer und asiatischer Teil), Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern.
ERGO Reiserücktrittsversicherung
Welche Ereignisse sind versichert?
- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist die Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde.
- Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand. Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.
Definition Kontrolluntersuchungen:
Kontrolluntersuchungen sind regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen. Sie werden durchgeführt, um den Gesundheitszustand des Patienten festzustellen;
Beispiel: Messung des Blutzuckerspiegels bei Diabeteserkrankung. Sie werden nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt. Sie dienen nicht der Behandlung.
Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn:
- Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
- Sie durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen wird.
- Eine stationäre Behandlung erfolgt.
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
- Tod
- Eine schwere Unfallverletzung.
- Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes.
- Schwangerschaft.
- Impfunverträglichkeit.
- Bruch von Prothesen.
- Lockerung von implantierten Gelenken.
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch;
- Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
- Die betriebsbedingte Kündigung. Sie möchten trotzdem reisen? Dann erstatten wir Ihnen anstelle der Stornokosten den Restreisepreis. Das ist der versicherte Gesamtreisepreis abzüglich der geschuldeten oder schon geleisteten Anzahlung. Wir erstatten den Restreisepreis maximal bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Eintritt des versicherten Ereignisses.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich Arbeitsplatzwechsel.
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
- Eine gerichtliche Ladung.
- Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
- Der Beginn des Bundesfreiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres.
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/ Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
- Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt
Wer sind Ihre Risikopersonen?
Ihre Risikopersonen sind: Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten.
Als Angehörige gelten:
- Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner; Ihr Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
- Ihre Kinder; Eltern; Adoptivkinder; Adoptiveltern; Pflegekinder; Pflegeeltern; Stiefkinder; Stiefeltern; Großeltern; Geschwister; Enkel; Tanten; Onkel; Nichten; Neffen; Schwiegereltern; Schwiegerkinder; Schwäger; Schwägerinnen.
- Betreuungspersonen, die Ihre nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen.
- Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht: Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen. In allen anderen Fällen gelten nur Ihre Angehörigen, die Angehörigen Ihres Lebensgefährten und Betreuungspersonen als Ihre Risikopersonen.
Was ist bei verspätetem Reiseantritt versichert?
Müssen Sie Ihre Reise verspätet antreten, weil Sie oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen wurden? Dann erstattet die ERV:
- Ihre nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
- Ihre nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten.
- Erstattet wird maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen.
Was erstatten die ERV bei Autopanne oder Unfall?
- Ihr Kraftfahrzeug wird maximal einen Tag vor Antritt Ihrer Reise aufgrund Unfall oder Panne fahruntauglich? Und Sie müssen Ihre Reise deshalb verspätet antreten? Dann erstattet die ERV Ihnen die nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen oder zusätzliche Reisekosten bis maximal € 500,– pro Person. Zudem erhalten Sie die Kosten für ein Mietfahrzeug in vergleichbarer Kfz-Klasse bis €1.000,–.
Das Kraftfahrzeug gilt als Ihr Kraftfahrzeug:
- Wenn es auf Sie zugelassen ist.
- Wenn Sie ein Firmen- oder Leasingfahrzeug privat nutzen dürfen.
Was ist im Verspätungsschutz während der Hinreise versichert?
- Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann übernimmt die ERV die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 500,– pro Person. Erstattet wird diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel.
- Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Dann erstattet die ERV Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie € 100,– pro Person.
Welche Informationen hält die ERV für Sie bereit?
- Auf Ihre Anfrage nennt die ERV Ihnen die nächstgelegene diplomatische Vertretung (Anschrift und telefonische Erreichbarkeit).
- Auf Wunsch informiert Sie die ERV über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
Sind Reisevermittlungsentgelte versichert?
Versichert ist ein vertraglich geschuldetes Reisevermittlungsentgelt bis zu € 100,– je Person. Voraussetzung ist: Der Vermittler hat das Vermittlungsentgelt bereits bei der Reisebuchung vereinbart und es ist bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt.
Erstattet wird Ihnen das Reisevermittlungsentgelt nur dann, wenn Sie gleichzeitig einen Anspruch auf Ersatz der Stornokosten haben.
Sind Umbuchungsgebühren versichert?
Sie möchten lieber umbuchen als Ihre Reise stornieren? Dann erstattet Ihnen die ERV die Umbuchungsgebühren. Ersetzt wird höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
Ist der Einzelzimmerzuschlag versichert?
Sie haben mit einer bei der ERV versicherten Risikoperson ein Doppelzimmer gebucht? Und diese muss die Reise stornieren? In diesem Fall erstattet der Versicherer Ihnen den Einzelzimmerzuschlag. Voraussetzung ist: Sie entscheiden sich, die Reise allein anzutreten.
Die Erstattung erfolgt höchstens bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise anfallen. Voraussetzung ist: Sie haben einen Anspruch auf Erstattung der Stornokosten.
ERGO Reiseabbruchversicherung
Was ist versichert?
Die ERGO Reiseversicherung entschädigt Sie:
- Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig beenden müssen.
- Wenn Sie Ihre Reise unterbrechen müssen.
- Wenn sich ein öffentliches Verkehrsmittel während Ihrer Weiter- oder Rückreise verspätet.
- Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen.
- Wenn Sie Ihre Rundreise unterbrechen müssen.
- Bei Feuer oder Elementarereignissen während Ihrer Reise.
Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder außerplanmäßig beenden müssen?
- 2.1 Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstattet die ERGO Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort, maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.
- 2.2 Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstattet die ERGO Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.
Damit Sie die unter Ziffer 2.1 und 2.2 aufgeführten Leistungen erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen alle erfüllt sein:
- Das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson.
- Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen.
- Sie haben die Reise abgebrochen bzw. unplanmäßig beendet, weil dieses Ereignis eingetreten ist.
- Durch das Ereignis ist es Ihnen nicht zuzumuten, Ihre Reise planmäßig durchzuführen bzw. zu beenden.
Die ERGO hilft Ihnen, wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder verspätet zurückreisen müssen
- Der Versicherer organisiert Ihre Rückreise und streckt die Mehrkosten vor. Voraussetzung ist: Sie oder Risikopersonen können die Reise aus einem versicherten Grund nicht planmäßig beenden.
- Der vom Versicherer verauslagte Betrag ist innerhalb eines Monats nach Auszahlung an die ERGO zurückzuzahlen. Besteht ein Anspruch nach den versicherten Ereignissen, zahlen Sie nur den Betrag zurück, der über diesen Anspruch hinausgeht.
Welche Ereignisse sind versichert?
- Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Unerwartet ist eine Erkrankung dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde.
- Versichert ist die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bei Antritt der Reise bereits bestand.
- Voraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor Reiseantritt erfolgte keine Behandlung. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen.
Erkrankungen können auch psychische Erkrankungen sein. Eine psychische Erkrankung gilt als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger hat eine ambulante Psychotherapie genehmigt.
- Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen.
- Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
Versicherte Ereignisse sind außerdem:
- Tod.
- Eine schwere Unfallverletzung.
- Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Lockerung von implantierten Gelenken
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftat
- eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist erforderlich, um den Schaden festzustellen.
ERGO Reisekrankenversicherung
Was ist versichert?
Sie sind während Ihrer Reise erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstattet die ERGO die Kosten für:
- Heilbehandlungen im Ausland.
- Kranken- und Gepäckrücktransporte.
- Bestattung im Ausland oder die Überführung.
Haben Sie während Ihrer Reise einen medizinischen Notfall? Dann hilft Ihnen die ERV mit Ihrer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service.
Was erstattet die ERGO bei Heilbehandlungen im Ausland?
- Heilbehandlungskosten und Arzneimittel:
- Versichert sind medizinisch notwendige Heilbehandlungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt sein. Alternative Heilbehandlungen sind versichert, wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Die ERGO erstattet die Kosten für:
- Stationäre Behandlungen im Krankenhaus einschließlich Operationen.
- Ambulante Heilbehandlungen.
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen. Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahnprothesen nach einem Unfall.
- Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn diese während der Reise erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten.
- Hilfsmittel, die während der Reise erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen; Miete eines Rollstuhls.
- Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß. Dann können wir unsere Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als allgemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls kann die ERGO die Erstattung auf die landesüblichen Sätze kürzen.
- Telefonkosten: Sie müssen mit unserer Notrufzentrale Kontakt aufnehmen? Dann erstattet die ERV Ihnen die Telefonkosten bis € 25,– je Versicherungsfall
Was erstattet die ERGO bei Schwangerschaft im Ausland?
Erstattet die im Ausland angefallenen Kosten für:
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen
- Entbindung bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
- Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche
- Heilbehandlungen für Ihr neugeborenes Kind bei Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
Ist die Schwangerschaft während der Reise eingetreten? Dann erstattet die ERGO die im Ausland anfallenden Kosten für:
- Maximal fünf Vorsorgeuntersuchungen.
- Zwei Ultraschalluntersuchungen. Die ERGO erstattet die Kosten für weitere, wenn diese wegen besonderer Umstände medizinisch notwendig sind.
- Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen.
- Ambulante oder stationäre Entbindung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Kaiserschnitt, wenn dieser medizinisch notwendig ist.
- Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbrechungen.
- Geburtshelfer und Hebammen.
- Postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen.
Sie möchten psychologische Hilfe?
Sie geraten in eine Notsituation und benötigen psychologischen Beistand? Dann leistet die ERV eine erste telefonische Hilfestellung
Wann zahlt die ERGO Krankenhaustagegeld?
Sie möchten von uns keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie ein Krankenhaustagegeld von € 50,– pro Tag. Dies zahlt die ERGO Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie müssen Ihre Wahl zu Beginn der Behandlung mitteilen.
Ein Kind muss stationär behandelt werden?
Muss ein minderjähriges mitreisendes Kind stationär behandelt werden? Dann erstattet die ERV die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus.
Sind Sie über das Reiseende hinaus transportunfähig?
Die ERGO übernimmt die Behandlungskosten im Ausland bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.
Was leistet die ERGO bei Krankenrücktransport und Krankentransport?
Die ERGO organisiert Ihren medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport mit medizinisch adäquaten Transportmitteln und übernimmt hierfür die Kosten. Sie werden an Ihren Wohnort oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene geeignete Krankenhaus gebracht.
Die ERGO bringt Ihr Reisegepäck zu Ihrem Wohnort, sofern ein Krankenrücktransport für Sie erfolgt.
Die ERGO erstattet die Kosten für Ihren medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus im Ausland:
- Zum stationären Aufenthalt
- Zur ambulanten Erstversorgung
Was erstattet die ERGO im Todesfall?
Auf Wunsch Ihrer Angehörigen organisiert die ERGO Ihre Überführung. Die Überführung erfolgt an den vor Reiseantritt letzten Wohnsitz. Hierfür übernehmen die ERGO die Kosten.
Alternativ organisiert die ERGO die Bestattung im Ausland. Sie übernimmt die Bestattungskosten bis zur Höhe, die eine Überführung kostet.
Die ERGO bringt Ihr Gepäck an Ihren vor Reiseantritt letzten Wohnort zurück.
Sind Heimaturlaube während Ihrer Reise versichert?
Ihre Reise ist für mindestens sechs Monate geplant?
Und Sie unterbrechen Ihre Reise vorübergehend wegen Heimaturlaubs bis insgesamt 30 Tage? Dann sind Sie während dieser Zeit im Rahmen des mit der ERGO vereinbarten Versicherungsschutzes versichert.
Voraussetzung ist:
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt Ihres Heimaturlaubes in Deutschland oder einem anderen Land der EU/ des EWR.
- In diesem Land ruht zum Zeitpunkt Ihres Heimaturlaubes Ihr Krankenversicherungsschutz.
Sie möchten zur ärztlichen Versorgung oder zu Arzneimitteln beraten werden?
Sie haben vor oder während Ihrer Reise Fragen zur ärztlichen Versorgung im Ausland? Die ERGO informiert Sie über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Soweit es der ERGO möglich ist, nennt sie Ihnen einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.
Die ERGO berät Sie während Ihrer Reise im Ausland über:
- Arzneimittel, die während der Reise notwendig werden.
- Ersatzpräparate, wenn Ihre Arzneimittel, die Sie während der Reise benötigen, abhandenkommen.
Wie hilft die ERGO bei Krankenhausaufenthalten?
Über einen von der ERGO beauftragten Arzt wird der Kontakt zu den behandelnden Ärzten im Krankenhaus hergestellt. Falls es erforderlich ist, wird Ihr Hausarzt hinzugezogen und für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten gesorgt. Wenn Sie es wünschen, informiert die ERGO Ihre Angehörigen.
Sie sind voraussichtlich länger als fünf Tage im Krankenhaus?
Dann organisiert die ERGO auf Wunsch die Reise einer Ihnen nahestehenden Person zum Ort des Krankenhauses und zurück an den Wohnort. Die Kosten für die Hin- und Rückreise übernimmt die ERGO .
Die ERGO gibt gegenüber dem Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden, eine Kostenübernahmegarantie bis zu € 15.000,– ab und übernimmt die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Soweit die ERGO nicht erstattungspflichtig ist, müssen verauslagte Kosten von Ihnen innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung zurückgezahlt werden. Ist die ERGO erstattungspflichtig, wird die Kostenübernahmegarantie bei Bedarf erhöht.
Können mitreisende Kinder oder betreuungsbedürftige Personen nicht mehr betreut werden?
Sie können minderjährige Kinder oder betreuungsbedürftige Personen während der Reise aufgrund Erkrankung, Unfallverletzung oder Tod nicht mehr betreuen? Dann organisiert die ERGO die Rückreise der Kinder oder der betreuungsbedürftigen Personen und übernimmt hierfür die Mehrkosten. Alternativ organisiert die ERGO die Reise einer Ihnen nahestehenden Person an den Aufenthaltsort und zurück an den Wohnort. Die ERGO übernimmt die Kosten für die Hin- und Rückreise.
Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten versichert?
Sie erleiden einen Unfall und müssen deshalb gesucht, gerettet oder geborgen werden? Dann erstattet die ERGO hierfür die Kosten bis zu € 10.000,–.
Welche Leistungen erbringt die ERGO bei Reisen im Inland?
Wenn Sie innerhalb des Landes reisen, in dem Sie einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, erbringt die ERGO folgende Leistungen:
- Psychologische Hilfe
- Krankenhaustagegeld
- Kostenerstattung für Begleitperson
- Krankenrücktransport und Gepäckrücktransport
- Überführung im Todesfall
- Hilfe bei Krankenhausaufenthalten
- Hilfe, wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbedürftige Personen nicht mehr betreut werden können
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Was erstattet die ERGO bei Transferaufenthalten in Deutschland?
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland? Und Sie halten sich nur zur Weiterreise maximal 48 Stunden in Deutschland auf?
Dann erstattet die ERGO :
- Heilbehandlungskosten
- Kosten bei Schwangerschaft
- Kosten für Kranken- und Gepäckrücktransporte
- Überführungskosten im Todesfall
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Heilbehandlungen, die ein Grund für die Reise waren.
- Heilbehandlungen, von denen Sie schon vor Beginn Ihrer Reise wussten, dass diese während der Reise durchgeführt werden müssen; Beispiel: Dialysen.Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn Sie die Reise unternehmen müssen, weil Ihr Ehepartner,Lebenspartner oder ein Verwandter ersten Grades verstorben ist.
- Anschaffung und Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten.
- Auf Ihrem Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich deren Folgen.
- Behandlung von Alkohol-, Drogen- und anderen Suchtkrankheiten einschließlich Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.
- Akupunktur, Fango und Massagen.
- Pflegebedürftigkeit und Verwahrung.
- Psychoanalytische und psychotherapeutische
- Behandlung sowie Hypnose.
- Behandlungen durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkostenwerden tarifgemäß erstattet.
Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versicherungsfalles?
Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
Sie bzw. im Todesfall Ihre Rechtsnachfolger müssen unverzüglich Kontakt zur ERGO Notrufzentrale aufnehmen:
- Vor Beginn einer stationären Heilbehandlung.
- Vor Durchführung von Krankenrücktransporten.
- Vor Bestattungen im Ausland oder vor Überführungen im Todesfall.
- Wenn mitreisende Kinder oder betreuungsbedürftige Personen nicht mehr betreut werden können.
Wenn die ERGO Sie dazu auffordert, sind Sie verpflichtet, der ERGO die Rechnungen im Original oder Zweitschriften mit einem Erstattungsnachweis eines anderen Leistungsträgers vorzulegen.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?
Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
Bei grober Fahrlässigkeit kann die ERGO Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Was passiert im Falle von Ansprüchen gegen andere Versicherungsunternehmen?
Verlieren Sie Ihre Prämienrückerstattung aus einem anderen Kranken-Versicherungsvertrag, weil sich dieses Versicherungsunternehmen zu unseren Gunsten an der Erstattung beteiligt? Dann werden wir entweder auf die Kostenteilung verzichten oder diesen Schaden ausgleichen.
ERGO Reisegepäckversicherung
Was ist versichert?
Versichert ist Ihr Reisegepäck. Zum Reisegepäck gehören:
- Ihr persönlicher Reisebedarf
- Sportgeräte
- Geschenke
- Reiseandenken
Wann besteht Versicherungsschutz?
Die ERGO entschädigt Sie, wenn Ihr mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird durch:
- Straftat eines Dritten
- Unfall des Transportmittels
- Feuer oder Elementarereignisse
Die ERGO entschädigt Sie, wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck abhandenkommt oder beschädigt wird. Voraussetzung ist:
Das Reisegepäck befindet sich in Gewahrsam:
- Eines Beförderungsunternehmens.
- Eines Beherbergungsbetriebes.
- Einer Gepäckaufbewahrung.
In welcher Höhe leistet die ERGO Entschädigung?
Im Versicherungsfall Erstattung maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme:
- Für abhandengekommene oder zerstörte Sachen: Den Zeitwert.
- Für beschädigte Sachen: Die notwendigen Reparaturkosten und gegebenenfalls eine verbleibende Wertminderung. Maximal erhalten Sie den Zeitwert.
- Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Den Materialwert.
- Bei amtlichen Ausweisen und Visa: Die amtlichen Gebühren der Wiederbeschaffung.
Was ist versichert, wenn Ihr Reisegepäck verspätet ankommt?
- Ihr aufgegebenes Reisegepäck wurde verzögert befördert und erreicht den Bestimmungsort mindestens 12 Stunden nach Ihnen? Dann erstattet die ERGO Ihnen Ihre Auslagen für Ersatzkäufe bis zu € 250,– je Person.
- Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht? Und Ihr Reisegepäck kommt so verzögert an, dass Sie es nicht mit an Bord nehmen können? Dann erstatten wir bis zu v€ 250,– je Person für Ersatzkäufe. Diese Leistung erhalten Sie zusätzlich zur Leistung nach Ziffer 1.
Versichert sind Ersatzkäufe, die notwendig sind, um die Reise fortzuführen.
Wie hilft die ERGO bei Verlust von Reisezahlungsmitteln?
- Die ERGO stellt den Kontakt zu Ihrer Hausbank her, wenn Sie während Ihrer Reise in eine finanzielle Notlage geraten. Voraussetzung ist: Ihre Reisezahlungsmittel wurden gestohlen, geraubt oder sind auf sonstige Art und Weise abhandengekommen.
- Soweit es erforderlich ist, hilft die ERGO bei der Übermittlung des von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages.
- Ist es nicht möglich, den Kontakt mit Ihrer Hausbank innerhalb von 24 Stunden herzustellen, gewährt Ihnen die ERGO ein Darlehen bis zu € 500,–. Sie müssen den Betrag innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurückzahlen.
Wenn Sie Ihre Kredit-, EC- und Handykarten verloren haben, hilft Ihnen die ERGO bei der Sperrung der Karten.
Die ERGO haftet nicht:
- Für den ordnungsgemäßen Vollzug der Sperrung
- Für trotz Sperrung entstandene Vermögensschäden
Wenn Sie Ihre Reisedokumente verlieren, hilft die ERGO bei der Ersatzbeschaffung.
Was ist nicht oder nur eingeschränkt versichert?
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Vergessen; Liegen-, Hängen-, Stehenlassen; Verlieren.
- Brillen; Kontaktlinsen; Hörgeräte und Prothesen.
- Geld; Wertpapiere; Fahrkarten und Dokumente aller Art mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa.
- Vermögensfolgeschäden.
- Schäden, die durch Ihre vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles entstehen. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, dann können wir unsere Leistung entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie den Versicherungsfall nicht grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Eingeschränkt versichert sind:
- Video- und Fotoapparate; Handys; Smartphones; EDV-Geräte; Software einschließlich Zubehör. Diese sind als mitgeführtes Reisegepäck bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. Sind sie als Reisegepäck aufgegeben, besteht kein Versicherungsschutz.
- Schmucksachen und Kostbarkeiten. Diese sind nur dann versichert, wenn sie in einem ortsfesten, verschlossenen Behältnis (Beispiel: Safe) eingeschlossen sind. Oder wenn sie im persönlichen Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden. Die ERGO leistet Entschädigung bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme.
- Sportgeräte einschließlich Zubehör. Soweit sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden, sind sie nicht versichert. In allen anderen Fällen sind sie bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert.
- Geschenke und Reiseandenken sind bis insgesamt 10 % der Versicherungssumme versichert.
- Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen.
Reisegepäck ist im abgestellten Kraftfahrzeug während der Reise versichert.
Voraussetzung ist:
- Das Gepäck wird aus dem verschlossenen Kraftfahrzeug gestohlen. Zum Kraftfahrzeug gehören auch daran angebrachte, verschlossene Gepäckboxen.
- Zusätzlich tritt der Schaden zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr ein. Bei Fahrtunterbrechungen, die nicht länger als jeweils zwei Stunden dauern, besteht jederzeit Versicherungsschutz
Sie müssen die Obliegenheiten der Allgemeinen Bestimmungen beachten.
Sie sind verpflichtet, Versicherungsnachweis und Buchungsunterlagen der Reise bei uns einzureichen. Sie müssen Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle vor Ort anzeigen. Ist dies nicht möglich, muss die Anzeige bei der am nächsten erreichbaren Polizeidienststelle erfolgen. Der Anzeige müssen Sie eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen beifügen. Lassen Sie sich dies bestätigen. Sie müssen uns eine Bescheinigung darüber einreichen.
Sie sind verpflichtet, Schäden an aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich bei einer dieser Stellen zu melden:
- Beim Beförderungsunternehmen
- Beim Beherbergungsbetrieb
- Bei der Gepäckaufbewahrung
Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen Sie dort schriftlich anzeigen, sobald Sie diese entdeckt haben. Dies müssen Sie innerhalb der jeweiligen Reklamationsfrist, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Reisegepäckstücks, tun. Sie müssen uns darüber entsprechende Bescheinigungen vorlegen.
Sie sind verpflichtet, sich die Verspätung Ihres Reisegepäcks vom Beförderungsunternehmen bestätigen zu lassen. Sie müssen uns darüber eine Bescheinigung einreichen. Ersatzkäufe müssen Sie uns durch Rechnungen nachweisen.
Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten?
- Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
- Bei grober Fahrlässigkeit kann die ERGO Leistungen entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
Es sei denn, Sie weisen nach, dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei Arglist.
Medizinische Beratung vor der Reise
Sie werden vor der Reise krank und wissen nicht, ob Sie stornieren sollen?
Die ERGO Experten sind für Sie da!
- Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten Sie Reisemediziner telefonisch und empfehlen Ihnen, was zu tun ist. Somit müssen Sie nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
- Ihr Vorteil: Die Reisemediziner besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob die Chance besteht, dass Sie bis zum Reiseantritt gesund werden. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERGO .
- Bevor Sie Ihre Reise stornieren, schalten Sie den Medizinischen Beratungsservice der ERGO ein.
Selbstbeteiligung
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung ?
Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung beträgt diese in der:
- Reiserücktrittsversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person
- Reriseabbruchversicherung: 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person
- Reisegepäckversicherung: Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind.
- Reisekrankenversicherung: Dieser Eigenanteil beträgt € 100,– je versicherten Fall. Dies gilt auch, wenn konkrete Summen als Maximalerstattung festgelegt sind






