Auslandskrankenversicherung der Europ Assistance
Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres von maximal 56 Tagen Dauer je Reise bietet die Europ Assistance Schutz mit einer Reisekrankenversicherung.
Die Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt der Europ Assistance wurde vom Finanztest 05/2024 mit "SEHR GUT" bewertet:
- für die Familie mit der Note "SEHR GUT" (0,7)
- für Single mit der Note "SEHR GUT" (0,7)
Raus aus dem Alltag: Unterwegs auf Entdeckungstour, Erholung an weißen Stränden, Entspannung auf hoher See oder Aktivurlaub auf schneebedeckten Gipfeln. Egal welche Art von Urlaub Sie bevorzugen, Hauptsache, Sie sind mit einer Auslandskrankenversicherung geschützt. Krankheiten und Unfälle lassen sich nicht planen und nicht nur bei Sportunfällen laufen Sie Gefahr, einen Arzt im Urlaub aufsuchen zu müssen. Schon eine Lebensmittelunverträglichkeit, eine Glasscherbe im Fuß, ein Sturz oder ein starker Sonnenbrand können dazu führen, dass eine Heilbehandlung notwendig wird. Und wer jetzt denkt, dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, der irrt gewaltig.
Nur im europäischen Ausland und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernehmen die Krankenkassen die Kosten bis zu der Höhe, wie sie in Deutschland fällig geworden wären. Alles, was darüber hinaus liegt, "darf" man selber bezahlen. Von den Kosten für Krankentransporte, die die Kassen gar nicht übernehmen, ganz abgesehen.
Der Jahres-Reisekrankenschutz für Singles
Im Tarif "Single" bzw. "Einzelperson" ist eine Person versichert.
Personenkreis | Single bis 24 Jahre | Single 25-39 Jahre | Single 40-49 Jahre | Single 50-64 Jahre | Single 65-74 Jahre | Single ab 75 Jahre |
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Prämie | 31 € | 31 € | 31 € | 46 € | 57 € | 84 € |
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Der Jahres-Reisekrankenschutz für Paare
Im Paartarif sind zwei Personen versichert. Die versicherten Personen müssen nicht miteinander verwandt sein. Sie müssen auch keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Im Paartarif können Sie die versicherten Personen ändern.
Personenkreis | Paar bis 24 Jahre | Paar 25-39 Jahre | Paar 40-49 Jahre | Paar 50-64 Jahre | Paar 65-74 Jahre | Paar ab 75 Jahre |
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Prämie | 46 € | 46 € | 46 € | 68 € | 85 € | 125 € |
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Der Jahres-Reisekrankenschutz für Familien
Im Familientarif sind ein bis zwei erwachsene Personen versichert unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Wohnsitz.
Zusätzlich können bis zu sieben der folgenden Personen mitversichert werden:
- Eigene Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder und Personen unter 28 Jahren. Für diese endet der Versicherungsschutz am Tag des 28. Geburtstages. Kommen leibliche Kinder erst nach Versicherungsabschluss hinzu, sind sie auch ohne Meldung mitversichert. Dies gilt, solange die Höchstgrenze von sieben zusätzlichen Personen unter 28 Jahren nicht überschritten wird.
- Eigene Kinder ohne Altersbegrenzung während der Ausbildung oder des Studiums, die bei den Eltern mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Der Versicherungsschutz endet automatisch mit Beendigung/Abbruch des Ausbildungsverhältnisses/Studiums.
- Personen mit einer anerkannten Behinderung können ohne Altersgrenze mitversichert werden.
Im Tarif "Familie" können Sie die versicherten Personen ändern.
Personenkreis | Familie bis 24 Jahre | Familie 25-39 Jahre | Familie 40-49 Jahre | Familie 50-64 Jahre | Familie 65-74 Jahre | Familie ab 75 Jahre |
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Prämie | 67 € | 67 € | 67 € | 100 € | 125 € | 183 € |
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Europ Assistance Auslandsreisekrankenversicherung
Weltweiter Schutz bei Krankheiten und Unfällen im Ausland
- Heilbehandlungskosten: Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant & stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen
- Krankenrücktransport: Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes
- Organisation und Bezahlung des Krankentransportes
- Arznei-, Heil- und Verbandsmittel
- Hilfe bei Ersatzbeschaffung benötigter Medikamente
- Anschaffung von Herzschrittmachern und Prothesen
- Krankenhaustagegeld bis 30 Tage
- Überführung bei Tod
- Kostenerstattung für Anrufe in unsere Notrufzentrale (bis zu € 25,-)
- Verlängerung des Versicherungsschutzes: Im Falle einer ärztlich bestätigten Reiseunfähigkeit verlängert sich der Reiseschutz bis zur Wiedererlangung der Reisefähigkeit. Der Reiseschutz verlängert sich auch bei Verzögerung der Rückreise wegen Naturgewalten.
- Kostenübernahme bei einer Frühgeburt: Das Risiko einer Frühgeburt ist bis zur Vollendung der 36. Schwangerschaftswoche (inklusive Behandlungen des Neugeborenen) abgedeckt.
- Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden: Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für alternative Behandlungsmethoden in unbegrenzter Höhe.
- Krankentransporte vor Ort: Zusätzlich zu den anerkannten Kranken- oder Rettungstransporten übernimmt die Europ Assistance auch die Transportkosten für alternative Verkehrsmittel (z.B. Taxi) bis zu € 50,- pro Schadensfall.
- Übernahme Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Wenn die versicherte Person erkrankt oder verletzt ist, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für Suche, Rettung oder Bergung bis € 10.000,-.
- Zusatzleistungen beim Krankenrücktransport nach Deutschland: Die versicherte Person kann frei wählen, in welches Krankenhaus in Deutschland sie transportiert werden möchte. Die Europ Assistance übernimmt die Kosten für eine nicht medizinisch notwendige Begleitperson bei Minderjährigen oder bei einer Person mit einer anerkannten Behinderung, wenn es einen Platz im medizinisch notwendigen Transportmittel gibt.
- Psychotherapeutische Leistungen: Die Europ Assistance übernimmt die Kosten für fünf psychotherapeutische Sitzungen bei einer Krisensituation/Trauma während der Reise.
- Telefonkosten: Die Telefonkosten für Gespräche mit der Notrufzentrale werden komplett übernommen.
- Kostenübernahme bei Schäden durch radioaktive Strahlung: Sofern es keine Reisewarnung gibt, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für durch Kernenergie hervorgerufene Strahlenschäden bis höchstens € 400.000,- pro Person bzw. bis höchstens € 750.000,- für alle versicherten Personen gemeinsam pro Ereignis.
- Rooming-In: Die Europ Assistance übernimmt Rooming-In Kosten auch, wenn das Kind allein reist.
- Krankenbesuch einer nahestehenden Person: Wenn Sie länger als 5 Tage im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für die An- und Abreise einer Ihnen nahestehenden Person.
- Krankentransporte vor Ort: Die Europ Assistance übernimmt auch die Kosten für eine Begleitperson.