EUROP ASSISTANCE

Die Europ Assistance wurde 1963 gegründet und ist Erfinder des Assistance-Konzepts. Sie bietet ihre Services weltweit an, um ihren Privat- und Firmenkunden die entsprechenden Lösungen zu deren außergewöhnlichen und alltäglichen Herausforderungen zu liefern – 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr.

Seit 2004 hat die Europ Assistance ihre Servicepalette um Gesundheit- und Familie & Home Assistance erweitert und gleichzeitig das Wachstum der beiden traditionellen Bereiche Reise und Automotive gesteigert.

Im Finanztest 01/2024 wurden die Jahresverträge mit Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung der Europ Assistance ohne Selbstbehalt TESTSIEGER und mit "SEHR GUT" (Note 1,2) bewertet.

Ebenfalls mit dem Testergebnis "SEHR GUT" (Note 1,4) wurden die Verträge für eine Reise ebenfalls TESTSIEGER mit Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt.

Übrigens: Die Europ Assistance bietet als einziger Versicherer Terror-Schutz als versichertes Risiko an.

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Neuerungen in den Produkten der Europ Assistance ab 18.11.2021

Als Qualitätsanbieter hat die Europ Assistance den Anspruch, Ihnen State of the Art Services und Produkte anzubieten, die den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Deshalb hat sich die Europ Assistance bereits vor einem Jahr dazu entschlossen, kein zusätzliches, kostenpflichtiges COVID-19 Versicherungsmodul zu kreieren, sondern einen umfassenden Pandemieschutz in die Standard Reiseversicherungsprodukt zu integrieren. Verlässlich und transparent.

Angepasst an die dynamischen Entwicklungen im Reisemarkt wird die Premium Reiseversicherung zum 18.11.2021 um wertstiftende COVID-19 Leistungen und andere zusätzliche Bausteine ergänzt. Für einen hochwertigen Versicherungsschutz auf ihren Reisen.

Nachfolgend haben wir Ihnen die wesentlichen neuen Leistungen* kurz zusammengefasst: 

COVID-19-Leistungen

• Bei Einreise- oder Boardingverbot wegen des Verdachtes einer COVID-19 Infektion, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für Rückreise und entgangene Reiseleistungen.

• Die Europ Assistance leistet, wenn Sie wegen Verdacht auf eine COVID-19 Infektion behördlich zu einer persönlichen Quarantäne verpflichtet werden.

• Die Europ Assistance erstattet Ihnen die Mehrkosten der Rückreise, wenn Sie wegen einer behördlich angeordneten persönlichen Quarantäne wegen Verdacht auf eine COVID-19 Infektion, die Rückreise nicht antreten können. Die Europ Assistance übernimmt auch die Mehrkosten für die Unterkunft bis € 1.000, - pro Person.

• Sollten Sie aufgrund einer Unfallverletzung, Schwangerschaftskomplikation oder einer Erkrankung wie beispielsweise einer symptomfreien COVID-19 Erkrankung, die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten können weil sie stationär oder ambulant behandelt werden müssen oder sterben, erstattet die Europ Assistance die erforderlichen Mehrkosten der Unterkunft und Rückreise.

Neue Leistungsbausteine

Überraschungsschutz:

• Die Europ Assistance erstattet Mietkosten, wenn Sie die Annahme des Mietobjektes auf Grund einer wesentlichen Nichtübereinstimmung mit der Beschreibung auf der Webseite/ im Katalog des Anbieters ablehnen.

Urlaubsservice:

• Die Europ Assistance vermittelt Ihnen auf Anforderungen für die Zeit des Urlaubs einen Dienstleister aus dem Netzwerk der EA für Urlaubsservices (wie zum Beispiel Briefkasten-Leerung).

Zusätzliche Reiserücktrittsgründe

Neue, zusätzliche Reiserücktrittsgründe sind:

• Eine gerichtliche Ladung

• Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligen Dienst, des freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres

• Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

Allgemeine Leistungen

Bei Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund einer betriebsbedingten Kündigung, zahlt die Europ Assistance Ihnen anstelle der Stornokosten den Reisepreis (abzüglich geleisteter Anzahlung) zurück, sollten Sie die Reise trotzdem antreten wollen.

• Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal in den ersten 8 Reisetagen) erstattet die Europ Assistance den versicherten Reisepreis. Bei Abbruch in der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) bzw. bei Reiseunterbrechung, erstattet die Europ Assistance die anteiligen Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

• Die versicherten Personen haben auch Versicherungsschutz bei Schadenfällen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel wegen einer Pandemie oder Epidemie bestand, ausgenommen sie erkranken an dieser pandemischen oder epidemischen Krankheit.

• Der Leistungskreis der versicherten Risikopersonen, die von einem medizinischen oder weiteren Ereignis betroffen sein können, wurde um Schwager und Schwägerinnen erweitert.

• Neue Paar-Definition: Im Paar-Tarif können sich zwei Personen unabhängig von Verwandtschaftsgrad und Wohnsitz versichern.

* die exakten Formulierungen und Deckungen entnehmen Sie den AVBs


Neuerungen in den Produkten der Europ Assistance ab 12.08.2021

Optimierte Leistungen in der Reiserücktritt- & Reiseabbruchversicherung sowie Ausweitung des COVID-19 Schutzes

Die Europ Assistance bietet Ihren Kunden Produkte an, die den aktuellen Ansprüchen und Bedürfnissen entsprechen. Deshalb wurde kein zusätzliches, kostenpflichtiges COVID-19 Versicherungsmodul geschaffen, sondern ein umfassender Pandemieschutz in den Standard Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungsschutz integriert. 

DAS IST NEU:

COVID-19-Leistungen

• Bei Verweigerung der Einreise oder des Boardings, zum Beispiel auf Grund eines positiven Corona-Test, übernimmt die Europ Assistance die Kosten für Rückreise und entgangene Reiseleistungen.

• Erhalten Sie auf Grund eines Verdachts einer COVID-19-Infektion die Anordnung einer persönlichen Quarantäne, ist dies ein versicherter Rücktrittsgrund. Die Quarantäne muss von einer öffentlichen Behörde individuell angeordnet und verpflichtend sein.

• Können Sie oder eine versicherte mitreisende Person aufgrund einer persönlichen angeordneten Quarantäne wegen des Verdachts einer COVID-19-Infektion die Rückreise nicht antreten, erstattet die Europ Assistance die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Die Europ Assistance übernimmt auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft bis € 1.000, - pro Person.

• Sollten Sie aufgrund einer Unfallverletzung, Schwangerschaftskomplikation oder einer Erkrankung wie beispielsweise einer symptomfreien COVID-19 Erkrankung, die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten weil sie stationär oder ambulant behandelt werden müssen oder sterben, erstattet die Europ Assistance die erforderlichen Mehrkosten der Unterkunft und Rückreise.

Neue, zusätzliche Reiserücktrittsgründe sind:

- Eine gerichtliche Ladung

- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligen Dienst, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres

- Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

• Bei Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund einer betriebsbedingten Kündigung, zahlt die Europ Assistance zusätzlich anstelle der Stornokosten den Reisepreis (abzüglich geleisteter Anzahlung) zurück, sollten Sie die Reise trotzdem antreten wollen.

• Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen, erstattet die Europ Assistance den versicherten Reisepreis. Bei Abbruch in der 2. Hälfte der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer Unterbrechung der Reise, entschädigt die Europ Assistance die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der geplanten Rückreise.

• Sie haben auch Versicherungsschutz bei Schadenfällen, wenn zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel wegen einer Pandemie oder Epidemie bestand, ausgenommen Sie erkranken an dieser pandemischen oder epidemischen Krankheit.

• Der Leistungskreis der versicherten Risikopersonen, die von einem medizinischen oder weiteren Ereignis betroffen sein können, wurde um Schwager und Schwägerinnen erweitert.


Neuerungen ab 20.04.2021 im Bereich der Premium-Variante

Der Europ Assistance Premium Schutz bietet neue Leistungen und Mehrwert bei gleichbleibenden Prämien:

  • Die EA übernimmt die Kosten, wenn Sie auf einer Reise in Deutschland einen Krankenrücktransport benötigen oder nach einem Unfall gesucht oder geborgen werden müssen.
  • Krankenrücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus an Ihrem Wohnort
  • medizinisch notwendige Begleitperson
  • nicht medizinisch notwendige Begleitperson (wenn es einen Platz im medizinisch notwendigen Transportmittel gibt)
  • Transport des Reisegepäcks an den Wohnort

Neuerungen in den Produkten der Europ Assistance ab 03.08.2020

In allen Versicherungsprodukten der Europ Assistance ist Covid-19 als Krankheit versichert!

ALLGEMEINE LEISTUNGEN UND DEFINITIONEN

Erweiterung der Familiendefinition
Sowohl im Einmalschutz als auch im Jahresschutz gilt ab sofort für alle die Produkte der Europ Assistance: Im Familientarif können zwei Erwachsene sowie bis zu 7 Personen unter 28 Jahren als Kinder mitversichert werden. Personen mit einer Behinderung können unabhängig vom Alter als Kinder mitversichert werden.

Auslandskrankenversicherung in der Premium Reiseversicherung
Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden, Aufnahme der verbesserten Leistungen der Auslandskrankenversicherung jetzt auch in der Premium Reiseversicherung, wie z.B.:

  • Kostenerstattung für Behandlungen und Verschreibungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilpraktiker bis insgesamt € 500,- auch ohne ärztliche Verordnung.
  • Psychotherapeutische Leistungen: Kostenübernahme für fünf psychotherapeutische Sitzungen bei einer Krisensituation/Trauma während der Reise.
  • Telefonkosten: Die Telefonkosten für Gespräche mit der Notrufzentrale werden komplett übernommen.
  • Rooming-In: Kostenübernahme der Rooming-In Kosten auch, wenn das Kind alleine reist.

Allgemeine Einschränkungen:

Reisewarnung bezüglich Pandemie/Epidemie: Es besteht kein Versicherungsschutz im Reiseabbruch-, Reisegepäck-und im Premium-Schutz, sowie in der Auslandskrankenversicherung, wenn im Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel oder Reiseland wegen einer Epidemie oder Pandemie bestand.

Internationale Sanktionen: Es besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika entgegenstehen.

Was ist bei COVID-19 zu beachten?

COVID-19 ist eine Krankheit. Erkrankungen auf Reisen sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung versichert. Die Europ Assistance kümmert sich unter anderem um die Behandlung und übernimmt die Kosten dafür. Bei Covid-19 Erkrankungen vor Reiseantritt oder auf Reisen übernimmt die Europ Assistance unter anderem die Stornokosten/Kosten eines Reiseabbruchs im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn es für das Reiseziel vor Reisebeginn eine Warnung des Auswärtigen Amtes bezüglich einer Epidemie/Pandemie gibt und die Reise trotzdem angetreten wird, sowie für die Folgen behördlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Epidemie/Pandemie, wie zum Beispiel einem Lockdown oder Quarantänemaßnahmen.

Europ Assistance Reiseversicherung ohne Selbstbehalt online abschließen

All Inclusive - Die Premium Reiseversicherung bietet umfassenden Schutz, um auf Ihren Reisen weltweit optimal abgesichert zu sein. Als Einmalpolice oder als Jahresversicherung sind Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung in einem Versicherungspaket bequem vereint.

Gegen Stornokosten schützt Sie die Reiserücktrittsversicherung der Europ Assistance. Für eine einzelne Reise oder als Jahrespolice für alle Reisen innerhalb eines Jahres genießen Sie weltweit Stornoschutz, wenn Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen oder eine bereits angetretene Reise abbrechen müssen.

Europ Assistance für Single

Europ Assistance Classic Single für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Einzelpersonen bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Classic Single

Europ Assistance Classic für Senioren

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Einzelpersonen ab 65 Jahre


Europ Assistance Premium Single für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für Einzelpersonen bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Premium Single

Europ Assistance Premium für Senioren

Reiserücktrittsversicherung Paket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für Einzelpersonen ab 65 Jahre

Europ Assistance für Paare

Europ Assistance Classic Paar für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Paare bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Classic für Paare Senioren

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Paare ab 65 Jahre


Europ Assistance Premium Paar für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für Paare bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Premium für Paare Senioren

Reiserücktrittsversicherung Paket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für Paare ab 65 Jahre

Europ Assistance für die Familie

Europ Assistance Classic Familie für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Familien bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Classic Familie

Europ Assistance Classic Familie Senioren

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Familien ab 65 Jahre


Europ Assistance Premium Familie für die Einzelreise

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für die Familie bis 31 Tage Reisedauer.

Europ Assistance Premium Familie

Europ Assistance Premium für Familie Senioren

Reiserücktrittsversicherung Paket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für die Familie ab 65 Jahre

Europ Assistance für Single

Europ Assistance Classic Single Jahresreiseschutz

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch Jahresreiseschutz für Einzelpersonen bis 56 Tage Reisedauer je Reise.

Europ Assistance Jahrespolice Classic Single

Europ Assistance Jahresreiseschutz Classic für Senioren

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Einzelpersonen ab 65 Jahre für alle Reisen innerhalb eines Jahres


Europ Assistance Premium Single Jahresreiseschutz

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für Einzelpersonen bis 56 Tage je Reise

Europ Assistance Jahrespolice Premium Single

Europ Assistance Jahresreiseschutz Premium für Senioren

Reiserücktrittsversicherung Paket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für Einzelpersonen ab 65 Jahre für alle Reisen innerhalb eines Jahres

Europ Assistance für Paare

Europ Assistance Jahresreiseschutz Classic Paar

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Paare bis 56 Tage Reisedauer je Reise.

Europ Assistance Jahresreiseschutz Classic für Paare Senioren

Rücktritt und Abbruch Jahresreiseschutz für Paare ab 65 Jahre

Europ Assistance Jahrespolice Classic Paar

Europ Assistance Jahrespolice Premium Paar

Europ Assistance Premium Paar Jahrereiseschutz

Jahresreiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für Paare bis 56 Tage je Reise.

Europ Assistance Jahresreiseschutz Premium für Paare Senioren

Reiserücktrittsversicherung Jahrespaket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für Paare ab 65 Jahre

Europ Assistance Reiseschutz
  • Paare Senioren
  • Paare Senioren ohne Selbstbehalt

Europ Assistance für Familien

Europ Assistance Jahresreiseschutz Classic Familie

Jahresreiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Familien bis 56 Tage Reisedauer je Reise.

Europ Assistance Jahresreiseschutz Classic Familie Senioren

Jahresreiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch für Familien ab 65 Jahre

Europ Assistance Jahrespolice Classic Familie

Europ Assistance Jahrespolice Premium Familie

Europ Assistance Premium Familie Jahresreiseschutz

Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruch, Reisekranken und Gepäck für die Familie bis 56 Tage je Reise.

Europ Assistance Reiseschutz
  • Familie
  • Familie ohne Selbstbehalt

Europ Assistance Premium für Familie Senioren

Jahreseiserücktrittsversicherung Paket inkl. Abbruch, Reisekranken- und Gepäckversicherung für die Familie ab 65 Jahre

Europ Assistance Reiseschutz
  • Familie Senioren ohne Selbstbehalt

Kontaktdaten der Europ Assistance

Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllten Unterlagen an:

Europ Assistance Versicherungs-AG
Adenauerring 9
81737 München

Für Fragen im Versicherungsfall oder beim Ausfüllen einer der Schadenanzeigen:

E-Mail: medical[at]europ-assistance.de 
Telefon: +49 (0)89-55987-224

24-Stunden-Notrufzentrale: + 49 (0) 89-55987-657