URV Gruppenreiseversicherung - Reiseschutz für Gruppen

URV Gruppenreiseversicherung

Gruppenreiserücktrittsversicherung mit und ohne Selbstbehalt der URV inklusive Reiseabbruch-Schutz für Gruppenreisen, Schülerreisen, Klassenfahrten.

Leistungen der URV Gruppenreiseversicherung im Überblick:

  • Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%
  • Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse finden Sie unter § 1 der Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
  • Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären
  • Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
  • Es fällt kein Selbstbehalt an

Versicherte Ereignisse:

Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann,

1. weil Sie selbst oder eine Risikoperson* von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:

  • Tod
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartet schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft bzw. Komplikationen
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Der entstandene Schaden muss mindestens 2.500,- EUR betragen

2. weil eine der versicherten Personen betroffen wird von:

  • unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers
  • der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs der versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Einberufung zum Grundwehrdienst
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen (Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt)
  • Bei Klassenfahrten ist das Risiko der Nichtversetzung eines Schülers beitragsfrei mitversichert