
Hochzeit- und Eventversicherung der HanseMerkur
Sie planen eine Hochzeit? Mit der HanseMerkur Hochzeitsversicherung sorgenfrei heiraten. Die spezielle Hochzeitsversicherung sichert Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten innerhalb von Deutschland finanziell ab.
Die Hochzeit- und Eventversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn ein versicherbarer Feieranlass (Arrangement: dazu zählen Hochzeiten, Hochzeitstage, Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe wie Taufen, Konfirmationen etc.) aus versichertem Grund storniert werden muss.
Prämienübersicht Hochzeit- und Eventversicherung der HanseMerkur
| Arrangementpreis bis | Objektprämie pro Veranstaltung | Online-Abschluss SSL-verschlüsselt |
|---|---|---|
| 2.500,- EUR | 55,- € | online buchen |
| 3.000,- EUR | 79,- € | online buchen |
| 5.000,- EUR | 135,- € | online buchen |
| 7.500,- EUR | 179,- € | online buchen |
| 10.000,- EUR | 219,- € | online buchen |
| 12.500,- EUR | 309,- € | online buchen |
| 15.000,- EUR | 399,- € | online buchen |
| 20.000,- EUR | 509,- € | online buchen |
| 25.000,- EUR | 659,- € | online buchen |
| 30.000,- EUR | 799,- € | online buchen |
| 35.000,- EUR | 899,- € | online buchen |
| 40.000,- EUR | 999,- € | online buchen |
Versicherungsbedingungen für die Hochzeit- und Eventversicherung
Leistungen Hochzeit- und Event- Rücktrittsversicherung
Welche Feiern können Sie mit dieser Rücktrittsversicherung absichern?
- Feierlichkeit bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam
- Feierlichkeit nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
- Feierlichkeit zum Jahrestag der Hochzeit, z.B. Silberhochzeit, Goldene Hochzeit
- Feier-Arrangements, wie Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe (Taufen, Konfirmationen etc.)
Die Hochzeit- und Eventversicherung übernimmt den Ersatz der vom Hotel oder Restaurant in Deutschland vertraglich geschuldeten Arrangement-Kosten für den Ausfall der Feier, höchstens jedoch 40.000,- EUR.
Der Versicherungsschutz der Hochzeitsversicherung gilt in den folgenden Fällen:
- schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
- erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
(z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.
Selbstbehalt: Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,- EUR. Der Selbstbehalt entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
Risikopersonen sind:
- Braut oder Bräutigam bzw. die Eheleute
- Die Angehörigen einer Risikoperson, hierzu zählen Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister
- Trauzeugen; Paten bei Firmung oder Taufe.
Abschlussfrist:
Abschließbar sofort nach Buchung des Arrangements für die Hochzeitsfeierlichkeiten, jedoch spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.
Einschränkungen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Veranstaltungen, die in privaten Räumlichkeiten erfolgen.

