HanseMerkur Reiseversicherung

Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung der HanseMerkur

Sie planen eine Hochzeit?

Mit der HanseMerkur Hochzeitsversicherung sorgenfrei heiraten. Die spezielle Hochzeitsversicherung sichert Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten innerhalb von Deutschland finanziell ab.

Tarifrechner - Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung

Leistungen Hochzeitsfeier Rücktrittsversicherung

Welche Hochzeitsfeiern können Sie mit der Hochzeitsversicherung versichert werden?

  • Feierlichkeit bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam
  • Feierlichkeit nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
  • Feierlichkeit zum Jahrestag der Hochzeit, ab der Silberhochzeit bis zur Goldenen Hochzeit

Die Hochzeitsversicherung übernimmt den Ersatz der vom Hotel oder Restaurant in Deutschland vertraglich geschuldeten Arrangement-Kosten für den Ausfall der Feier, höchstens jedoch 25.000,- EUR.

Der Versicherungsschutz der Hochzeitsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

  • schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
    (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.

Selbstbehalt: Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,- EUR. Der Selbstbehalt entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

Risikopersonen sind:

  • Braut oder Bräutigam bzw. die Eheleute
  • Die Angehörigen einer Risikoperson, hierzu zählen Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister

Abschlussfrist:
Abschließbar sofort nach Buchung des Arrangements für die Hochzeitsfeierlichkeiten, jedoch spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.

Tarifrechner - Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung