HanseMerkur Reiseversicherung

Hochzeit- und Eventversicherung der HanseMerkur

Sie planen eine Hochzeit? Mit der HanseMerkur Hochzeitsversicherung sorgenfrei heiraten. Die spezielle Hochzeitsversicherung sichert Ihre Hochzeitsfeierlichkeiten innerhalb von Deutschland finanziell ab.

Die Hochzeit- und Eventversicherung dient der Absicherung anfallender Kosten, wenn ein versicherbarer Feieranlass (Arrangement: dazu zählen Hochzeiten, Hochzeitstage, Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe wie Taufen, Konfirmationen etc.) aus versichertem Grund storniert werden muss.

Tarifrechner - Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung

Prämienübersicht Hochzeit- und Eventversicherung der HanseMerkur

Arrangementpreis bis Objektprämie pro Veranstaltung Online-Abschluss
SSL-verschlüsselt
2.500,- EUR 55,- € online buchen
3.000,- EUR 79,- € online buchen
5.000,- EUR 135,- € online buchen
7.500,- EUR 179,- € online buchen
10.000,- EUR 219,- € online buchen
12.500,- EUR 309,- € online buchen
15.000,- EUR 399,- € online buchen
20.000,- EUR 509,- € online buchen
25.000,- EUR 659,- € online buchen
30.000,- EUR 799,- € online buchen
35.000,- EUR 899,- € online buchen
40.000,- EUR 999,- € online buchen

Versicherungsbedingungen für die Hochzeit- und Eventversicherung

Leistungen Hochzeit- und Event- Rücktrittsversicherung

Welche Feiern können Sie mit dieser Rücktrittsversicherung absichern?

  • Feierlichkeit bei der Verehelichung von Braut und Bräutigam
  • Feierlichkeit nach einem Partnerschaftsvertrag von gleichgeschlechtlichen Paaren
  • Feierlichkeit zum Jahrestag der Hochzeit, z.B. Silberhochzeit, Goldene Hochzeit
  • Feier-Arrangements, wie Geburtstage, bestandene Abschlussprüfungen, religiöse Anlässe (Taufen, Konfirmationen etc.)

Die Hochzeit- und Eventversicherung übernimmt den Ersatz der vom Hotel oder Restaurant in Deutschland vertraglich geschuldeten Arrangement-Kosten für den Ausfall der Feier, höchstens jedoch 40.000,- EUR.

Der Versicherungsschutz der Hochzeitsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

  • schwerer Unfall, unerwartet schwere Erkrankung oder Tod
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
    (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.

Selbstbehalt: Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 250,- EUR. Der Selbstbehalt entfällt, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

Risikopersonen sind:

  • Braut oder Bräutigam bzw. die Eheleute
  • Die Angehörigen einer Risikoperson, hierzu zählen Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister
  • Trauzeugen; Paten bei Firmung oder Taufe.

Abschlussfrist:
Abschließbar sofort nach Buchung des Arrangements für die Hochzeitsfeierlichkeiten, jedoch spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Liegen zwischen der Buchung und dem Beginn der Hochzeitsfeierlichkeiten weniger als 30 Tage, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.

Einschränkungen: 
Kein Versicherungsschutz besteht für Veranstaltungen, die in privaten Räumlichkeiten erfolgen. 

Tarifrechner - Hochzeitsfeier-Rücktrittsversicherung