
HanseMerkur Jahresreiserücktrittsversicherung Familie ohne Selbstbehalt
Mit der Jahresreiserücktrittsversicherung der HanseMerkur sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. Wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes stornieren, so erstattet die Hanse Merkur die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittsversicherung gilt bis zum Reiseantritt.
Ihre Leistungen auf einen Blick:
- Reise-Rücktrittsversicherung
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.
Leistungen der HanseMerkur Jahresreiseversicherung
Produkthighlights der Jahresversicherung:
- Weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen
- Reisedauer bis 56 Tage
- ohne Altersbegrenzungen
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Hunderisiko
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
Reiserücktrittsversicherung (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert
- Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
- Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Verkehrsmittelverspätung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen
Beiträge HanseMerkur Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt - Familie
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Beiträge HanseMerkur Jahresreiseversicherung ohne Selbstbehalt - Familie ab 65 Jahre
Allgemeine Versicherungsbedingungen

