HanseMerkur Reiseversicherung

HanseMerkur Jahresreiserücktrittsversicherung Platin Single ohne Selbstbehalt

Mit dem Jahresschutz HanseMerkur Platin, der Reiserücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung), Reisekrankenversicherung, Reisegepäckversicherung und Notfallversicherung beinhaltet, sind Sie für die Dauer eines Jahres gut versichert. Nicht nur vor, sondern auch während der Reise.

Ihre Leistungen auf einen Blick:

  • Reise-Rücktrittsversicherung
  • Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)
  • Reise-Krankenversicherung
  • Notfallversicherung
  • Reise-Gepäckversicherung bis 4.000,- EUR

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen!

Leistungen der HanseMerkur Jahresreiseversicherung

Produkthighlights der Jahresversicherung:

  • Weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • ohne Altersbegrenzungen
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Hunderisiko
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

Reiserücktrittsversicherung (RRV)

Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert
  • Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss

Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt

Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
  • Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Verkehrsmittelverspätung
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Urlaubsgarantie (RAB)

Verspäteter Antritt der Reise:

  • Erstattung des nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem
Grund:

  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500,- EUR für max. zehn Tage
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,- EUR
  • Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind.

Versicherte Gründe:

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwerer Erkrankung, Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • Verkehrsmittelverspätung

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Reisekrankenversicherung (bei Auslandsreisen)

Erstattung der Kosten für:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hilfsmittel
  • notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
  • den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport; schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnversatz
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Überführung und Bestattung im Ausland

Zusätzliche Leistungen:

  • Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten
  • Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Arzneimittelversand
  • Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist
  • Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird
  • Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus

    • bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld - maximal 14 Tage - in Höhe von 50,- EUR
    • bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,- EUR.

  • Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Notfallversicherung

Bei Krankheit/Unfall

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR
  • Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR

Bei stationärem Krankenhausaufenthalt

  • Kostenübernahmeerklärung (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern 100%

Bei Tod

  • Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100%

Bei Strafverfolgung

  • Hilfe bei der Haft und Haftandrohung
  • Darlehen bei Strafkaution bis 13.000,-

Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln

  • Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank
  • Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person
  • Ggf. Bargeldvorschuss, Darlehen bis 1.500,- EUR

Schutzengel für Ihr Zuhause

  • Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort bis 2.500,- EUR
  • Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten
  • Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500,- EUR

Schutzengel für Ihr Fahrzeug

  • Bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. Flughafen) ab 2.500,- EUR
  • Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500,- EUR

Fahrradschutz

  • Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR
  • Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR

Reisegepäckversicherung

Versicherungssumme:

  • für die Familie 4.000,- EUR
  • kein Selbstbehalt

Versicherungsschutz:

Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört wurden durch: 

  • strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl;
  • Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen);
  • Verkehrsunfälle;
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.

Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Beiträge HanseMerkur Jahresschutz Platin ohne Selbstbehalt - Familie

Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
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Beiträge HanseMerkur Jahresschutz Platin ohne Selbstbehalt - Familie ab 65 Jahre

Tarif Prämie Reisepreis Was ist versichert Onlineabschluss
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HanseMerkur Jahresschutz Platin Familie65 2000 ohne SB 265 € bis € 2.000,-
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