HanseMerkur Ticket-Versicherung

Ticket-Rücktrittsversicherung

Karten für Musicals, Konzerte, Theater oder große Sportveranstaltungen egal ob Fußball, Handball, Boxen ... sind meistens nicht ganz billig.

Umso ärgerlicher, wenn Ihnen etwas dazwischen kommt und Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen können. Sichern Sie sich jetzt mit einer Ticketversicherung der HanseMerkur ab.

Das leistet die Ticketversicherung der HanseMerkur:

Bei Nichtnutzung der Eintrittskarte aus versichertem Grund übernimmt die HanseMerkur die kompletten Kosten bis zur Höhe des versicherten Kartenpreises für Sie.

Kartenrücknahme Schutz jetzt online abschließen

Leistungen Kartenrücknahme Schutz - Ticket Rücktrittsversicherung

Kartenrücknahme Schutz bis zur Höhe der versicherten Eintrittskarte, Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund

-  Bei Nichtantritt der Veranstaltung

Versicherte Ereignisse

  • Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere
  • Erkrankung, Tod
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
  • Nichtversetzung oder Schulwechsel
  • erheblicher Schaden (2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person
  • unerwartete Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einreichung der Scheidungsklage Verkehrsmittelverspätung
  • kein Selbstbehalt

Risikopersonen sind:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam Karten für eine Veranstaltung gebucht und versichert haben
  • die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen Ehepartner oder Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel,Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
  • diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
  • Tante, Onkel, Neffe und Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist
  • Begleitpersonen bei Gruppenreisen, sofern der Versicherungsschutz gesondert vereinbart wurde. Bei Eintritt des Versicherungsfalles bei einer gesondert versicherten Begleitperson erstattet die HanseMerkur die Stornokosten für alle von einer Stornierung der Gruppenreise betroffenen versicherten Personen.

Abschlussfrist

  • Der Kartenrücknahme Schutz ist sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschießen. Liegen zwischen Kartenbuchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss des Kartenrücknahmeschutzes spätestens am 3. Werktag nach Kartenbuchung erfolgen.

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