HanseMerkur Jahresreiseversicherung für die Familie

Verreisen Sie mehrmals innerhalb eines Jahres allein oder mit Familie? In diesem Fall lohnt sich auch eine Jahresreiseversicherung Familie. Im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes sichern Sie mit der Jahresversicherung die vertraglich vereinbarten Stornokosten ab.


Die Urlaubsgarantie bietet Ihnen Schutz, wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben. Im Falle einer Reiseunterbrechung, eines Reiseabbruchs oder einer verspäteten Rückreise, erstattet die HanseMerkur Ihnen z.B. bei Reiseabbruch die kompletten Reisekosten (max. innerhalb der ersten 8 Tage, später anteilig) oder die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

HanseMerkur Jahresreiseversicherungen für die Familie im Überblick

Jahresschutz Reiserückritt

Jahresschutz Reiserückritt

Jahresversicherung für beliebig viele Reisen

HanseMerkur Jahres-Reiserücktrittsversicherung Familie

Reiserücktritt und Abbruch

Reiserücktritt und Abbruch

Jahres-Reiseschutzversicherung inkl. Urlaubsgarantie

HanseMerkur Jahresreiseversicherung
Familie

Jahresschutz Gold

Jahresschutz Gold

inkl. Urlaubsgarantie und Gepäckversicherung

HanseMerkur Jahres-Reiseschutzpaket Gold Familie

Jahresschutz Platin

Jahresschutz Platin

Urlaubsgarantie, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung

HanseMerkur Jahres-Reiseschutzpaket Platin Familie

Leistungen der HanseMerkur Jahresreiseversicherung für die Familie

Produkthighlights der Jahresversicherung:

  • Weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen
  • Reisedauer bis 56 Tage
  • ohne Altersbegrenzungen
  • Urlaubsgarantie
  • Reisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung bis 4.000,- €
  • Notfallversicherung
  • Einreichung einer Scheidungsklage
  • Hunderisiko
  • Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird

Leistungen der Jahresreiserücktrittsversicherung HanseMerkur (RRV)

Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten(Stornokosten) aus versichertem Grund

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts

Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,

  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag):

  • wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss.

Ersatz der Umbuchungskosten:

  • Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt.

Versicherte Gründe:

  • Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
  • Unerwartete gerichtliche Ladung
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Leistungen der Jahresreiseabbruchversicherung HanseMerkur (RAB)

Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:

  • Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8Tage) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird.
  • Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten.

Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:

  • Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:

  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit
  • Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
  • Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort
  • Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.

Versicherte Gründe:

  • Schwerer Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen

Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.