HanseMerkur JRV - Jahres-Reisekrankenversicherung

HanseMerkur Reiseversicherung

Für alle Reisen innerhalb eines Jahres bis zu 56 Tagen Dauer pro Reise

Finanztest 05/2024 - Jahresverträge: Der Tarif JRV der HanseMerkur  Jahres-Reisekrankenversicherung wurde:

  • für die Familie mit der Note "SEHR GUT" (0,9) ausgezeichnet.
  • Ebenso fiel die Bewertung für Single mit der Note "SEHR GUT" (0,8) aus.

Die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur übernimmt für Sie die Kosten, wenn Sie während einer Geschäftsreise oder Urlaubsreise im Ausland krank werden. Der Tarif ist weltweit für alle Reisearten gültig und das sogar ohne Selbstbeteiligung. Erstattet werden beispielsweise die Kosten für:

  • Medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person
  • Von Ärzten verordnete Medikamente und Verbandsmittel (außer Nähr- und Stärkungsmittel und kosmetische Präparate)
  • Stationäre oder ambulante Heilbehandlung bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalles im Ausland
  • Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz

 

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Der Jahres Reisekrankenschutz JRV für Single, Familie und Senioren

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und alle Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (21. Geburtstag) mit Wohnsitz in Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Auch zwei Erwachsene ohne Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können den Familientarif abschließen.

Eintrittsalter
Einzelperson
pro Person
Familie
pro Paar/Familie
Online-Abschluss
SSL-verschlüsselt
bis zum 65. Geburtstag
18 €
32 €
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ab dem 65. Geburtstag
65 €
89 €
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Allgemeine Versicherungsbedingungen Jahres-Auslandskrankenversicherung HanseMerkur

Wichtige Informationen:

  • Weltweite Geltung für jede Urlaubsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen.
  • Weltweite Geltung für jede Geschäftsreise ins Ausland bis zu jeweils 56 Tagen.
  • Als Ausland gelten nicht Deutschland und das Land, in dem die zu versichernde Person ihren ständigen Wohnsitz hat.
  • Keine Altersbeschränkung.
  • Kein Selbstbehalt
  • Die Familienprämie ergibt sich aus der Altersstufe des älteren Erwachsenen.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur.
  • Kostenerstattung für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.
  • Nachhaftung bis zur Transportfähigkeit.
  • Die Versicherung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
  • Der Versicherungsschutz gilt für maximal 56 Tage pro Reise und kann nicht verlängert werden.
  • Maßgebend für die Prämienermittlung ist das tatsächliche Geburtsdatum.
  • Die Versicherungsbestätigung ist der Versicherungsschein; ein gesondertes Dokument wird nicht erstellt.
  • Kosten, für ambulante Heilbehandlung beim Arzt, Heilpraktiker, Chirotherapeut, Osteopath oder stationäre Behandlung im Krankenhaus.
  • Kosten für verordnete Arznei- und Verbandsmittel, z.B. auch die Mietkosten für Hilfsmittel bei einer vorübergehenden Versorgung während der Reise.
  • Kosten bei Frühgeburten im Ausland für notwendige medizinische Maßnahmen für das neugeborene Kind bis zu einer Höhe von 50.000 €.
  • Krankentransport zur nächstgelegenen Klinik und zur Unterkunft zurück bei stationärer Behandlung ebenso wie den medizinische sinnvollen Rücktransport in Ihr Heimatland.
  • Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen sowie provisorische Zahnersatzleistungen, auch Reparaturen.
  • Kosten für verordnete Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik.
  • Kosten für Strahlen, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Kosten für die Überführung oder die Bestattung im Ausland im Todesfall.
  • Bergungskosten bei einem Unfall bis zu 5.000 €.

Kein Selbstbehalt

 

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  • Information über ausländische Ärzte und Unterstützung beim Informationsaustausch zwischen den Ärzten.
  • Kosten einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • Beschaffung von Ersatzpräparaten bei Abhandenkommens eines Arzneimittels und Übernahme des Versandes an Ihren Urlaubsort (Kostenerstattung an den Versicherer binnen eines Monats nach Beendigung der Reise).
  • Organisation der Reise und Übernahme der Reisekosten, wenn eine vertraute Person Sie besuchen will und Sie länger als fünf Tage im Krankenhaus liegen.
  • Wenn sich Ihr Aufenthalt aufgrund einer Krankheit verlängert, bekommen Sie zusätzliche Übernachtungskosten bis zu zehn Tagen und bis maximal 2.500 € erstattet.
  • Ist eine Rückreise wegen Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die Jahres-Auslandskrankenversicherung über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
  • Wenn Sie alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vorab bei einem anderen Leistungsträger einreichen und sich dieser an der Kostenerstattung beteiligt, erhalten Sie über die eigentliche Kostenerstattung hinaus von der HanseMerkur zusätzlich: 50 € pro Tag bei stationärer Behandlung für maximal 14 Tage und 25 € einmalig bei ambulanter Behandlung.

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