
HanseMerkur Jahresreiserücktrittsversicherung Single ohne Selbstbehalt
Mit der Jahresreiserücktrittsversicherung (JRV) der HanseMerkur für Single sind Sie für alle Ihre Reisen abgesichert. Wenn Sie Ihre Reise aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer Unfallverletzung oder bei Verlust Ihres Arbeitsplatzes stornieren, so erstattet die Hanse Merkur die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Der Versicherungsschutz umfasst die Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt und gilt weltweit für alle Reisen im Jahr.
Leistungen der HanseMerkur Jahresreiseversicherung für Single
Produkthighlights der Jahresversicherung:
- Weltweiter Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen
- Reisedauer bis 56 Tage
- ohne Altersbegrenzungen
- Hunderisiko
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
- Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen.
Leistungen der Jahresreiserücktrittsversicherung HanseMerkur (RRV)
Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises
Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
- bei Nichtantritt der Reise
- bei Nichtnutzung des Mietobjekts
Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
- bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
- wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, das Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären.
Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z.B. Einzelzimmerzuschlag)
- wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
Ersatz der Umbuchungskosten:
- Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund
- Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,– EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt
Versicherte Gründe:
- Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit.
- Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer Reise der Ehepartner
- Eintreffen einer gerichtliche Vorladung
- Einreichung einer Scheidungsklage
- Verkehrsmittelverspätung
- Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
- Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

