HanseMerkur Reiseversicherung

Mietcamper-Schutz - HanseMerkur

Unabhängig, frei, flexibel und naturnah: Urlaub im gemieteten Camper oder Wohnmobil wird immer beliebter. Sie sind mobil, Sie können spontan entscheiden, ob Sie bleiben oder weiterfahren, Sie müssen Ihre Koffer nicht ständig aus-, um- oder einpacken.

Doch was passiert bei einem Unfall oder Diebstahl Ihres mobilen Urlaubsdomizils? In den Verträgen der Camper-Vermietungen sind im Schadenfall meistens hohe Selbstbeteiligungen enthalten. Die HanseMerkur Versicherung reduziert Ihre Selbstbeteiligung durch den Miet-Camper-Schutz bei Diebstahl oder Unfall auf 250,- Euro. 

Versicherte Leistungen:

  • Reduzierung des Selbstbehaltes
  • Glas- und Reifenschutz bei Unfallschäden
  • Optional mit umfassenden Reiseschutz-Paket
  • Für Reisen bis 92 Tage
  • Geltungsbereich: weltweit
  • Versicherungssumme: 1500 Euro
  • Selbstbehalt: 250 Euro

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Preisübersicht: Miet-Camper-Schutz

Versicherungsbedingungen: Miet-Camper-Schutz (Basic)

Versicherungsbedingungen: Miet-Camper-Schutz (Premium)

Wichtige Hinweise zum Miet-Camper-Schutz

Redu­zie­rung des Selbst­be­halts: 

Bei Anmietung eines Campers oder Wohnmobils ist gewöhnlich eine Kaskoversicherung enthalten. Der Selbstbehalt in diesen Verträgen ist im Schadenfall meistens sehr hoch. Diese Kosten können Sie durch den HanseMerkur Miet-Camper-Schutz auf ein Minimum senken.

Glas- und Reifen­schutz:

Achten Sie auch bei einer Vollkasko-Versicherung auf die versicherten Leistungen. Ein Schaden an Glas, Unterboden oder Reifen ist nicht immer abgedeckt.

Der HanseMerkur Miet-Camper-Schutz übernimmt diese vertraglich geschuldeten Kosten. Abgedeckt sind Unfallschäden an Unterboden, Reifen, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Außenspiegeln und Dach Ihres Mietfahrzeugs.

Abschlussfrist für den Miet-Camper-Schutz:

Der Miet-Camper-Schutz Basic muss mit der Buchung des Fahrzeugs oder spätestens einen Tag vor Mietbeginn oder Entgegennahme für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses erfolgen. Der Miet-Camper-Schutz Premium enthält eine Reiserücktrittsversicherung und muss daher bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, müssen Sie die Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen.

Welche Fahrzeuge sind mit dem Miet-Camper-Schutz abgesichert?

Versicherungsfähig sind Camper, Wohnmobile oder Wohnwagen, die über eine offizielle, gewerbliche Fahrzeugvermittlung angemietet werden. 

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Leistungsbeschreibung: Miet-Camper-Schutz

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Miet-Camper-Schutz Basic

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten: Miet-Camper-Schutz Premium