Allrisk Jahresreiseschutz

Allgefahren Jahresreiseversicherung 

All Risk Jahresreiseschutz

Die Allgefahrendeckung oder Allrisk Deckung ist eine neue spezielle Form der Absicherung in der Reiserücktrittsversicherung.

  • In der Allgefahren-Versicherung sind alle Gefahren mitversichert, die in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen werden.
  • Voraussetzung ist allerdings, dass die Ereignisse, die den Antritt der gebuchten Reise unmöglich machen, die versicherte Person betreffen, unerwartet und nachweisbar sind.

» Vergleich Allrisk Jahresschutz ohne Selbstbehalt

Allgefahren oder Allrisk Jahresreiseversicherung - Was bedeutet das?

  • Versicherungsschutz besteht, wenn eines die versicherte Person betreffenden, persönlichen, beleg- und nachweisbaren, unerwarteten Ereignisses die planmäßige Durchführung der gebuchten  Reise nicht mehr zumutbar ist, die Reise daher nicht angetreten werden kann und dies unverzüglich nach Bekanntwerden bei dem Versicherer angezeigt wird, sowie die Reise storniert wird (Allgefahren-Deckung).
  • Bei Reisen, die für mehrere Personen gemeinsam gebucht wurden und dies durch die Reise-/Buchungsbestätigung dokumentiert ist, besteht Versicherungsschutz für maximal 4 Personen, wenn eine dieser versicherten Personen von einem Ereignis im Sinne dieser Bestimmungen betroffen ist. Mitreisende Angehörige gelten jedoch unabhängig von der genannten Personenzahl als versichert, sofern einer der versicherten Angehörigen von einem Ereignis dieser Bestimmungen betroffen ist.
  • Reisegarantie bei Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person: Der Versicherer erstattet bei Antritt der Reise anstatt der Stornokosten die vertraglich geschuldete Restzahlung, wenn die versicherte Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz verliert. Die Erstattung erfolgt nach erfolgtem Reiseantritt.

Die Versicherer können gewisse versicherungsrechtliche Aspekte nicht völlig außer Kraft setzen. So gilt nach wie vor, dass ohne entprechenden Beleg keine Auszahlung erfolgen kann.

Die Versicherer akzeptieren Bescheinigungen von öffentlichen Ämtern und Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Steuerberatern und weiteren Stellen dieser Art.

Der Jahresschutz der Allrisk Policen ist noch relativ neu am Markt. Deshalb gibt es nur wenige Anbieter.

Besonderheit:  Schadenfreiheitsrabatt nach schadenfreien Jahren:

  • 1. Jahr 5 % Prämiennachlass
  • 2. Jahr 15 % Prämiennachlass
  • 3. Jahr 25 % Prämiennachlass

Mögliche versicherte Ereignisse in der All Risk Jahresreiseschutz vit24 MDT

Mögliche persönliche Stornogründe aus dem täglichen Leben, die der ALL RISK Stornoschutz umfasst:

  • Erkrankung eines Haustieres
  • Pflegepersonal fällt aus - kein Ersatz möglich
  • Streichung des Urlaubes
  • Kündigung und Eintritt in neue Firma
  • ursprünglich geplanter Urlaub nicht möglich Hochzeitseinladung als Gast oder Trauzeuge
  • Kündigung durch den Dienstnehmer
  • Unverschiebbarer Liefertermin 
  • Verschlechterung aller bestehenden Leiden des Versicherungsnehmers

Jahresreiseversicherung Vergleich