KAERA Basis
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Der Reiseschutz KAERA Basis ist eine Reiserücktrittsversicherung, die wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung gebucht werden kann.
Der Abschluss kann für die Absicherung aller Reisearten vorgenommen werden. Egal ob Schiffsreise im Mittelmeer, eine Kreuzfahrt in der Karibik, die Pauschalreise oder Individualreise, einen gemietete Finca in Spanien oder für die Ferienwohnung an der Ostsee. Auch die Motorradreise an der Route 66 oder mit einem gemieteten Wohmobil in den USA.
Der Komplettschutz KAERA Basischutz ist ohne Altersgrenze buchbar und gilt für eine Reise weltweit bis zu einer Höchstreisedauer von 42 Tagen.
Versicherungsumfang KAERA Basis:
- Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherung KAERA Basis im Überblick
Reiserücktrittsversicherung KAERA Basis ohne Selbstbehalt im Überblick
Welche Personen sind in der Reiserücktrittsversicherung KAERA Basis versichert?
Versicherte Personen sind die namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein beschriebene Personenkreis.
Risikopersonen sind neben der versicherten Person, die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind ausschließlich
Angehörige:
- Ehepartner/Partner aus eingetragenen Lebenspartnerschaften,
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Großeltern
- Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousin,
- Cousinen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager,
- Schwägerin,
- Adoptivkinder/-eltern,
- Pflegekinder/-eltern,
- Stiefkinder/-eltern/-geschwister.
- die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer versicherten mitreisenden Person.
- diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige (Personenkreis Angehörige wie vorab beschrieben) betreuen.
- diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige (Personenkreis Angehörige wie vorab beschrieben).
- Haben mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen.
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