aqua med - dive card basic ohne SB

Die Reisekrankenversicherung aqua med dive card basic ohne SB erstattet die Behandlungskosten bei Erkrankung oder eines stationären Aufenthalts im Ausland. Der Tarif gilt weltweit und bis zu einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen je Reise. Die entstehenden Kosten bei Unfall oder einer Erkrankung sind somit vollständig abgesichert.
Leistungen
| Informationen | |
| Selbstbeteiligung | ohne Selbstbeteiligung |
| max. Reisedauer | Auslandsreisekrankenversicherung max. 56 Tage je Urlaubsreise Tauchunfallversicherung 365 Tage |
| Abschlussfristen / Abschlussinformationen | Die Auslandskrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Egal ob Du in der Freizeit tauchst oder Tauchen als Beruf ausübst, aqua med hat sicher die passende dive card für Dich. |
| Policenversand | Die aquamed versendet die Police per Post. Auf Anfrage kann vorab eine Bestätigungsmail zugesandt werden. |
| automatische Verlängerung | Jahrespolicen verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Versicherungsjahr, sofern diese nicht fristgerecht gekündigt werden. |
| Ambulante Behandlung | |
| Ambulante Behandlung | Versicherungsschutz besteht bei Eintritt eines medizinischen Notfalls, d.h., einer erlittenen körperlichen Verletzung oder einer plötzlich und unvorhergesehenen Erkrankung der versicherten Person während der Auslandsreise, die eine sofortige stationäre oder ambulante Behandlung durch einen anerkannten Arzt erforderlich macht und die nicht bis zu ihrer Rückreise in ihr Heimatland aufgeschoben werden kann. |
| Behandlungshinweise | Im Falle eines Tauchunfalls werden, soweit medizinisch erforderlich, die Kosten für eine Druckkammer-Heilbehandlung, sowie die Kosten für den durch eine Druckkammer-Therapie notwendigen verlängerten Hotelaufenthalt übernommen. |
| Massage | ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen |
| Zahnbehandlung | Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (in Deutschland bis zum 1,7fachen Satz der GOZ bzw. GOÄ) sowie, bei Beschädigung von Zahnersatz, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit und zum Schutz und zur Erhaltung der verbleibenden Zahnsubstanz. |
| Zahnersatz | Bei Beschädigung von Zahnersatz, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit und zum Schutz und zur Erhaltung der verbleibenden Zahnsubstanz. |
| Physiotherapie | ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen |
| Psychotherapie | Versichert ist die psychiatrische Behandlung bei psychiatrischen Akuterkrankungen. |
| Stationäre Behandlung | |
| Stationäre Behandlung | Stationäre Behandlung, sofern diese in einer Anstalt erfolgt, die im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt, nach im Aufenthaltsland wissenschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeitet und Krankengeschichten führt. |
| Operation | Operationen |
| Heilmittel | Erstattung der Kosten für medizinisch sinnvolle Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall/Verletzung. Als Heilbehandlung im Sinne dieser Bedingung gelten: - ärztliche Diagnostik und Behandlung - ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen |
| Röntgendiagnostik | Röntgendiagnostik |
| Frühgeburt | Behandlung des frühgeborenen Kindes |
| Schwangerschaft | Als Versicherungsfall gelten auch Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft bei einer unvorhergesehenen akut eingetretenen Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Mutter oder des ungeborenen Kindes. Versichert ist die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie Behandlung wegen Fehl- und Frühgeburten, sofern die Reise nicht gegen geltende Flugrichtlinien oder die Empfehlung eines Arztes erfolgte. |
| Nachhaftung | |
| Nachhaftung | Ist die Rückreise bis zum vereinbarten Zeitpunkt aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht um längstens 180 Tage. |
| Arznei/Hilfsmittel | |
| Arzneimittel | Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel. Als Medikamente gelten nicht, auch wenn sie ärztlich erordnet sind, Nähr-, Stärkungs- sowie kosmetische Präparate. |
| Hilfsmittel | Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen. |
| weitere Leistungen | |
| Rettungs- und Bergungskosten | Kostenübernahme bis zur vereinbarten Summe von 10.000 € für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. |
| Krankentransport | - Transporte zum für die Behandlung geeigneten nächst erreichbaren Krankenhaus bzw. Arzt und zurück. - Organisation des Krankentransports mit medizinisch geeigneten Transportmitteln und der Begleiung einer der versicherten Person nahestehenden Person, soweit technisch durchführbar - Transporte zum für die Behandlung geeigneten nächst-erreichbaren Arzt, Krankenhaus, Spezialklinik, Behandlungszentrum oder Bruckkammer und zurück |
| medizinisch sinnvoller Rücktransport | Versichert sind Rücktransporte zu dem Wohnsitz der versicherten Person nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus, oder zum Wohnsitz der versicherten Person, sobald der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist sowie eventuelle hierfür erforderliche Verlegungstransporte. |
| Krankenbesuch | Bei schwerem Unfall, unerwartet schwerer Erkrankung oder falls Ihr Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert: Übernahme der Fahrt- bzw. Flugkosten (Economy Class) für eine einmalige Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Krankenhaus und zurück. Die Kosten des Aufenthaltes werden nicht übernommen. |
| Überführung im Todesfall | Organisation und Kostenübernahme der Überführung des Toten zum Heimatort sowie die Organisation und Kostenübernahme der Bestattung im Ausland. |
| Zusatzleistungen | |
| weitere Informationen | Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 70. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz mit den vereinbarten Versicherungssummen. Danach setzt sich der Vertrag automatisch mit um 50 % reduzierten Versicherungssummen fort. |
| Assistance-Leistungen und weiterer Schutz | |
| Gesundheitsassistance / Notfallversicherung | - 24 Std. ärztliche Notrufhotline - medizinisch indizierte Hotelübernachtungen, sofern eine Behandlung im Krankenhaus nicht mehr notwendig, eine Rückreise jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (vorherige Freigabe durch aqua med erforderlich) - Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden und dem Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten - Information der Angehörigen sofern gewünscht - Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig - Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus, begrenzt auf die vereinbarte Summe |
| Reiseassistance | - 24 Std. ärztliche Notrufhotline - medizinisch indizierte Hotelübernachtungen, sofern eine Behandlung im Krankenhaus nicht mehr notwendig, eine Rückreise jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist (vorherige Freigabe durch aqua med erforderlich) - Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden und dem Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten - Information der Angehörigen sofern gewünscht - Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig - Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus, begrenzt auf die vereinbarte Summe |
| Haftpflichtversicherung | Versicherungsschutz besteht nur als Privatperson während der Ausübung von Tauchgängen. Hierzu zählen auch die erforderliche Vor- und Nachbereitung unmittelbar vor bzw. nach dem Tauchgang. |
| Unfallversicherung | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt und gilt nur für Unfälle im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tauchen, das heißt: - beim An- und Ablegen der Tauchausrüstung - auf dem direkten Weg von der Tauchbasis bzw. dem Platz, an dem die Tauchausrüstung aufbewahrt wird bis zum Taucheinstieg, das den Taucher zum Tauchplatz bringt, und zurück - beim Be- und Entladen der Tauchausrüstung unmittelbar vor oder nach einem Tauchgang in oder aus dem Transportmittel - beim Ein- und Ausstief in oder aus dem Transportmittel unmittelbar vor oder nach einem Tauchgang - während des Tauchganges in allen Gewässern während der Dauer von Oberflächenpausen zwischen zwei Tauchgängen auf dem Tauchboot - während des Befüllungsvorgangs der Tauchflaschen |
Dokumente
Anträge zum Download
Produktbedingungen zum Download
Senden Sie im Schadenfall die Original-Belege inkl. Adresse des behandelnden Arztes, Name des Patienten, Diagnose, Einzelleistungen und Behandlungsdaten, aber auch bei Medikamenten mit Name und Preis des Medikamentes sowie den Quittungsvermerk und einer kurzen Erläuterung des Schadenfalls per Post an:
aqua med
eine Marke der Medical Helpline Worldwide GmbH
Am Speicher XI 11
28217 Bremen
Bei Fragen im Versicherungsfall, oder falls Sie Hilfe beim Ausfüllen einer der Schadenanzeigen benötigen, wenden Sie sich bitte
per Telefon an 0421 22227-10
Es steht eine 24-Stunden-Hotline für Sie zur Verfügung unter +49 700 34835463
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