Reiseabbruchversicherung
Reiseabbruchversicherung

Lohnt sich der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung?

Es gibt nur einen einzigen Grund, dass man seinen wohlverdienten Urlaub von vorn bis hinten in vollen Zügen genießen kann: alles klappt. Doch leider ist das nicht immer der Fall. Viel zu viel kann passieren, dass die Reise abgebrochen werden muss, wenn man bereits unterwegs ist. Beispiele für die Reiseabbruchversicherung sind:

•    Unerwartete schwere Erkrankung
•    Schwere Unfallverletzung
•    Impfunverträglichkeit
•    Schwangerschaft
•    Schwerer Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen, Feuer oder strafbaren Handlungen Dritter
•    Todesfall in der Familie / Tod eines nahen Verwandten
•    Bruch von Prothesen

Diese und andere Ereignisse sind je nach Tarif bei den Versicherern ein versicherter Grund für einen Reiseabbruch. Schlimm genug, dass man sich darum Sorgen machen muss. Wenn Sie Ihre Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen, übernimmt diese für Sie zum Beispiel die Mehrkosten für eine vorzeitige Abreise.

Zur HanseMerkur Reiseabbruchversicherung

Kann man eine Reiseabbruchversicherung für alle Reisearten in Anspruch nehmen?

Generell gelten die Leistungen der Reiseabbruchversicherung beim Flug, bei der Kreuzfahrt, bei der Schiffsreise, bei einer Last Minute Reise, bei der Pauschalreise und bei Bus- und Bahnreisen. Je nach Tarif sind teilweise auch Geschäfts- oder Dienstreisen sowie Camper, Mietwagen und Mietobjekte, also Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Hausboote abgesichert.

Welche Frist muss man für den Abschluss der Reiseabbruchversicherung einhalten?

Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung oder zu einer Kombination aus beiden Versicherungen gelten so gut wie keine Abschlussfristen für die reine Reiseabbruchversicherung. Unabhängig davon, wann die Reise gebucht wurde, kann der Abbruch auch noch einen Tag vor Reiseantritt versichert werden oder sogar erst am Tag der Anreise.

Wann zahlt die Reiseabbruchversicherung?

Sobald ein versicherter Grund eingetreten ist, der Sie zum Abbruch, zur Unterbrechung oder zur Verlängerung der Reise zwingt, übernimmt Ihr Versicherer die entstandenen Kosten bzw. Mehrkosten. Vergessen Sie jedoch nicht, sich den Grund beispielsweise durch ein ärztliches Attest, belegen zu lassen.

Ist eine Kombination von Reiseabbruchversicherung mit Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Haben Sie sich entschieden, einen Reiseabbruch zu versichern, besteht der Versicherungsschutz, wenn Sie eine bereits angetretene Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen.

Kann man eine Reiseabbruchversicherung einzeln buchen? Die meisten Versicherer bieten bereits ausschließlich eine Kombination zwischen Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung an. Einige Tarife gibt es jedoch, bei denen noch die Wahl bleibt, ob man beide Risiken absichern möchte oder nur den Reiseabbruch. Natürlich ist das die günstigere Variante. Andererseits ist der Zeitraum zwischen Reisebuchung und Reiseantritt komplett ungeschützt und Stornokosten für den Fall, dass man von der Reise zurücktreten muss, sind komplett aus eigener Tasche zu zahlen.

Hier gelangen Sie zu den Tarifen der Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung

Reiseabbruchversicherung Jahrespolice oder Einmalpolice

Eine Reiseabbruchversicherung lässt sich für die einmalige Reise oder als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abschließen. Bei der Jahrespolice, die ein Jahr gültig ist, muss berücksichtigt werden, dass der einzelne Reisepreis die Versicherungssumme nicht übersteigt. Bei einem weltweiten Geltungsbereich spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Urlaubstage in Deutschland, in Europa oder auf einem anderen Kontinent verbringen. Bei einigen Tarifen sind nur Urlaubsreisen im Versicherungsumfang enthalten, andere hingegen decken auch Dienst- und Geschäftsreisen ab.

Was ist mit einer Reiseabbruchversicherung versichert?

Die Reiseabbruch-Versicherung kommt beispielsweise (je nach gebuchtem Tarif) für folgende Kosten auf:

•    zusätzliche Rückreisekosten im Falle eines Reiseabbruchs
•    die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
•    der Ersatz von Nachreisekosten, um eine weitergereiste Reisegruppe einzuholen
•    Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit

Das sind nur einige Beispiele. Den genauen Leistungsumfang und die versicherten Gründe einer Reiseabbruchversicherung lassen sich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs entnehmen.

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