Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für Personen ab 65 Jahre
Als Rentner oder Pensionär hat man Zeit, häufiger zu reisen. Damit der Urlaub nicht in einem finanziellen Desaster endet, raten wir zu Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung.
Der Schutz vor den Stornierungskosten und den Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise hilft Ihnen im Schadenfall das Kostenrisiko zu minimieren.
Der Check-In Schalter ist passiert, die Flugtickets in der Hand und kurz vor dem Last Minute Espresso an der Flughafenbar kommt die schlechte Nachricht: der Urlaub kann nicht stattfinden.
Ein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung. Denkt man. Fälschlicherweise. Denn spätestens nach dem Check-In gilt die Reise für den Versicherer als angetreten. Also ein Fall für die Reiseabbruchversicherung, denn nach Reiseantritt werden die Kosten bei Abbruch der Reise von der Reiseabbruchversicherung erstattet.
Anderenfalls bleibt man auf den Kosten sitzen. Urlaub bezahlt aber nicht genutzt. Doppelt ärgerlich, zumal der Prämienunterschied für eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung meist nur ein paar Euro über der einer reinen Reiserücktrittversicherung liegt.
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung für Personen ab 65 Jahre im Vergleich
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für Personen ab 65 Jahre im Vergleich
Rücktritt und Abbruchversicherung nach Reisearten.
Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne Selbstbehalt
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