Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt

Um die Vorfreude auf den Urlaub unbeschwert genießen zu können, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt.

  1. Die Kombination bietet Ihnen preiswerten Reiseschutz vor Stornokosten, die Ihnen bei Rücktritt von einer Reise vom Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
  2. Die Reiseabbruchversicherung erstattet die Kosten, die bei vorzeitigem Abbruch der Reise aus versichertem Grund entstehen und ersetzt zusätzlich die nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen.

Wir empfehlen Ihnen einen Reiseschutz ohne Selbstbeteiligung zu wählen, da dieser die entstehenden Kosten vollständig ersetzt und Sie somit keinen Selbstbehalt tragen müssen.

Der Versicherungsschutz gilt für Reisen weltweit und kann von Einzelpersonen, Singles mit Kind, Paaren und Familien gebucht werden.

Die Gruppenreiseversicherung haben wir in einem gesonderten Vergleich dargestellt.

Definition: Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung - was bedeutet das?

Die Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt, auch Reiseabbruch-Schutz, Abbruchversicherung oder kurz als „Abbruch“ bezeichnet, ersetzt finanzielle Schäden für Reisende, die eine bereits angetretene Reise früher oder später als geplant beenden oder unterbrechen müssen. Der Versicherer übernimmt die Kosten im vollen Umfang bei Tarifen „ohne Selbstbehalt“. Hier einige Beispiele, welche Leistungen versichert sein können:

  • Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Aufwendungen für Leistungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, z. B. vorab gebuchte Ausflüge
  • Kosten einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung
  • Kosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
  • Anteilige Erstattung einer bereits angetretenen Reise
  • Urlaubsgarantie: Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt im Vergleich

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt


Single

Vergleich Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ohne SB für Singles

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt


Single mit Kind

Vergleich Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ohne SB für Singles mit Kind

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt

Reiserücktritt und  Abbruch ohne Selbstbehalt


Paar

Vergleich Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ohne SB für Paare

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt

Reiserücktritt und Abbruch ohne Selbstbehalt


Familie

Vergleich Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ohne SB für Familien

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung nach Personenkreis

Hier finden Sie unsere Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen ohne Selbstbeteiligung für unterschiedliche Personenkreise. Zu den Prämien des Reiseschutzes gelangen Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Link.

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für Single

Reiseschutz für Einzelpersonen

Schutz vor Stornierungsgebühren und Mehraufwendungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise aus versichertem Grund.

Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für Singles

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für Paare

Reiseschutz für Paare

Sicher in den Urlaub mit dem Schutz vor den Stornierungskosten, die bei Rücktritt von einer Reise in Rechnung gestellt werden. Die Mehrkosten der Rückreise und die nicht genutzten Reiseleistungen, die bei Reiseabbruch entstehen, werden von der Reiseabbruchversicherung erstattet.

Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für Paare

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für die Familie

Reiseschutz für die Familie

Optimal abgesichert sind Sie mit Ihrer Familie vor und während Ihres Urlaubs mit einer Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt.

Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für die Familie

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt für Gruppen

Reiseschutz für Gruppen

Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung für Gruppen mit einem gegenseitigem Rücktrittsrecht von 2 bis 6 Personen.

 

 

Reiserücktritts- und Abbruchversicherung für Gruppen

Reiserücktritts- und -abbruchschutz ohne Selbstbehalt

Sie suchen eine Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung? Dann schauen Sie sich unseren vit24 Sondertarif der HanseMerkur ohne Selbstbehalt an. Dieser bietet Reiseschutz mit Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung.

Wenn Sie auf den Schutz der Reiseabbruchversicherung verzichten möchten, finden Sie einen Preisvergleich der Tarife für Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt hier.


vit24 HanseMerkur Sondertarif Reiseversicherung

Versicherungsumfang der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung

Hier finden Sie einige Beispiele des Versicherungsumfangs. Den genauen Leistungsumfang und die versicherten Gründe der Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers oder nutzen unseren Vergleichsrechner.

Versicherte Leistungen Reiserücktrittsversicherung

Im Bereich Reiserücktritt werden die Stornokosten für einen Rücktritt vom Reisevertrag übernommen, die aufgrund eines versicherten Ereignisses entstanden sind, wie z.B.:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Schwangerschaft
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde, bis 100,00 EUR
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Versicherte Leistungen Abbruchversicherung

Nachfolgende Beispiele gelten für den Bereich Abbruch. Der Versicherungsschutz besteht darin, dass Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abgebrochen, verlängert oder unterbrochen werden muss und die Kosten hierfür erstattet werden. Teilweise werden auch nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet:

  • Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft  
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen

(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)

Erstattung:

  • zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
  • von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson