Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung

Benötigen Sie eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung oder ist eine Reiserücktrittsversicherung ausreichend? Die Urlaubslust der Deutschen ist nach wie vor ungebremst und demnach stellt sich diese Frage Jahr für Jahr erneut nach Buchung der Urlaubsreise.

Denn so kann es kommen: Endlich ist er da, der langersehnte erste Urlaubstag. Ausweispapiere und Reiseunterlagen im Handgepäck verstaut und los geht’s Richtung Flughafen. Den Check-In durchlaufen, die Flugtickets in der Hand, kommt noch vor dem Last Minute Espresso an der Flughafenbar die schlechte Nachricht: der Urlaub fällt ins Wasser.

Ein typischer Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Denkt man. Fälschlicherweise. Denn spätestens nach dem Check-In ist die Reise bereits angetreten und damit werden die Kosten bei Abbruch der Reise von der Reiseabbruchversicherung erstattet.

Anderenfalls bleibt man auf den Kosten sitzen. Urlaub bezahlt aber nicht genutzt. Doppelt ärgerlich, zumal der Prämienunterschied für eine Reiserücktritts- mit Reiseabbruchversicherung meist nur ein paar Euro über der einer reinen Reiserücktrittversicherung liegt.

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung im Vergleich

Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt im Vergleich

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB


Single

Vergleich Reiserücktritt- und Abbruchschutz ohne SB
für Singles

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB


Single mit Kind

Vergleich Reiserücktritt- und Abbruchschutz ohne SB
für Singles mit Kind

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB


Paar

Vergleich Reiserücktritt- und Abbruchschutz ohne SB
für Paare

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB

Reiserücktritts- und Abbruchschutz ohne SB


Familie

Vergleich Reiserücktritt- und Abbruchschutz ohne SB
für Familien

Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung nach Personenkreis

Hier finden Sie unsere Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für unterschiedliche Personenkreise. Zu den Preisen der Versicherungen gelangen Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Link.

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für Single

Reiseschutz für Einzelpersonen

Schutz für Einzelpersonen vor den Stornokosten und den Mehraufwendungen beim vorzeitigem Abbruch der Reise aus versichertem Grund.

Reiserücktritt- und Abbruchversicherung für Single

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für Paare

Reiseschutz für Paare

Sicher in den Urlaub mit der Reiserücktrittsversicherung für die einmalige Reise (Schutz vor den Stornierungskosten) und der Reiseabbruchversicherung (Schutz vor den Mehrkosten und Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen).

Reiserücktritt- und Abbruchversicherung für Paare

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für die Familie

Reiseschutz für die Familie

Genießen Sie den Urlaub mit Ihrer Familie. Reiseschutz bei Reiserücktritt vor Stornokosten und bei Reiseabbruch vor Mehrkosten für die ungeplante Rückreise sowie Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch.

Reiserücktritt- und Abbruchversicherung für die Familie

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung für Gruppen

Reiseschutz für Gruppen

Reiserücktrittsversicherung inkl. der Reiseabbruchversicherung für Gruppen mit einem gegenseitigem Rücktrittsrecht von 2 bis 6 Personen.

 

 

Reiserücktritt- und Abbruchversicherung für Gruppen

Reiserücktritt und Abbruchschutz ohne Selbstbehalt

Sie suchen eine Reiseversicherung ohne Selbstbeteiligung? Dann schauen Sie sich unsere Reiserücktrittsversicherung inkl. Reisebbruchversicherung ohne Selbstbehalt an. Einen Preisvergleich der Tarife ohne Selbstbehalt finden Sie hier.

Sie können sich aber auch direkt für unseren vit24 Sondertarif der HanseMerkur entscheiden.

vit24 HanseMerkur Sondertarif Reiseversicherung

Versicherungsumfang der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung

Das sind nur einige Beispiele. Den genauen Leistungsumfang und die versicherten Gründe der Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Versicherte Leistungen Reiserücktrittsversicherung

Im Bereich Reiserücktritt werden die Stornokosten für einen Rücktritt vom Reisevertrag übernommen, die aufgrund eines versicherten Ereignisses entstanden sind, wie z.B.:

  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Schwangerschaft
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des freiwilligen sozialen Jahres (FSJ)
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person an einer Schule/Universität Berufsschule, Universität, Fachhochschule/College
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Bruch von Prothesen, bzw. unerwartete Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Dies gilt auch für eine zur Reise angemeldete und mitreisende Katze
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Gerichtliche Ladung
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen oder Geweben
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers
  • Unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Erstattung der Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis 50,-- EUR je versicherter Person
  • Erstattung des Vermittlungsentgeltes, sofern dieses im versicherten Reisepreis berücksichtigt wurde, bis 100,00 EUR
  • Erstattung der Mehrkosten für einen Einzelzimmerzuschlag bis max. zur Höhe der anfallenden Stornokosten

Versicherte Leistungen Abbruchversicherung

Nachfolgende Beispiele gelten für den Bereich Abbruch. Der Versicherungsschutz besteht darin, dass Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abgebrochen, verlängert oder unterbrochen werden muss und die Kosten hierfür erstattet werden. Teilweise werden auch nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet:

  • Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft  
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Bruch von Prothesen

(Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Gesamtreisepreis erstattet. Ab dem neunten Reisetag erhalten Sie die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen rückvergütet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Reiseabbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.)

Erstattung:

  • zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
  • von Aufwendungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen (sofern versichert)
  • von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/Elementarereignis, bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels. Es werden auch die nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft übernommen
  • der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerungwegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Versicherte Reisearten der Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung mit Abbruchversicherung ist für die einmalige Reise oder als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres buchbar.

Bevor es heißt: Ab in den Urlaub – sollten Sie die verschiedenen Anbieter für vergleichen. Ob Sie bei der Europäischen Reiseversicherung, bei ELVIA oder der Europ Assistance abschließen, entscheidet sich letztendlich auch durch die zu versichernde Reiseart: Pauschalreise, Kreuzfahrt, Schiffsreise, Ferienwohnung, Ferienhaus, Hausboot, Mietwagen, Nur-Flug, Hotel, Camper, Bahnreise, Pension, Busreise… Die Möglichkeiten sind vielfältig. Da aber nicht jeder Tarif alle Reisearten abdeckt, ist es am einfachsten, Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung mit dem vit24 Vergleichsrechner zu vergleichen.

Kinderleicht den passenden Tarif finden - mit unserem vit24 Vergleichsrechner

Welche Versicherung zu Schutz vor den Kosten bei Reiserücktritt und Abbruch ist die richtige? Sich im Tarifdschungel aller Angebote für Reiserücktritt und Abbruch zurechtzufinden, scheint nicht ganz einfach zu sein. Anders allerdings, wenn Sie unseren vit24 Vergleichsrechner zu Rate ziehen. Sie geben Ihre Daten ein, wählen Vertrags- und Reiseart und bekommen auf einen Klick adäquate Tarife angezeigt.

Reicht der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung meiner Kreditkarte?

Einige Kreditkarten, wie Eurocard Gold oder Mastercard, bieten bereits einen Reiserücktrittsschutz. Ob jedoch der Schutz bei Reiseabbruch mitversichert ist oder der Vertrag eine Selbstbeteiligung beinhaltet, sollte man sehr genau prüfen. Oftmals wird vom Kreditkartenanbieter auch erwartet, dass der komplette Reisepreis mit Karte bezahlt wurde. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Reise.