SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung
Mit dem Schutz der SIGNAL IDUNA sind Sie für alle privaten Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 65 Tagen und für alle geschäftlichen Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 10 Tagen ohne Selbstbehalt abgesichert. Das heißt, im versicherten Schadensfall erstattet Ihnen die SIGNAL IDUNA die vollständigen Kosten, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen. Nach Ablauf eines Versicherungsjahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, so dass die nutzende Person auf jeder Reise gut versichert ist.
Der Tarif der SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung wurde genau wie bereits im Jahr 2019 vom Finanztest 05/2022:
- für die Familie mit der Note "SEHR GUT" (1,3) ausgezeichnet.
- für Singles mit der Note "SEHR GUT" (1,2) ausgezeichnet.
Online Vergleichsrechner
Jahresbeiträge der SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung
SIGNAL IDUNA Krankenversicherung | Prämie | Versicherter Personenkreis | Online-Abschluss SSL-verschlüsselt |
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Single 39 | 15,90 € | Einzelpersonen bis 39 Jahre | online buchen |
Single 66 | 17,90 € | Einzelpersonen 40- 66 Jahre | online buchen |
Single 67 | 79,90 € | Einzelpersonen ab 67 Jahre | online buchen |
Paar/Familie 66 | 29,90 € | Paar/Familie* bis 66 Jahre sowie deren unverheiratete Kinder | online buchen |
Paar/Familie 67** | 99,90 € | Paar/Familie* ab 67Jahre sowie deren unverheiratete Kinder | online buchen |
*Im Familientarif sind neben dem Versicherungsnehmer/der Versicherungsnehmerin der Ehepartner/die Ehepartnerin, die verpartnerte Person im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes bzw. vergleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten oder Lebensgefährte/-gefährtin bei Bestehen eines gemeinsamen Haushaltes versichert. Außerdem sind unverheiratete Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert, sofern sie mit dem Versicherungsnehmer in einem gemeinsamen Haushalt leben.
** Sobald eines der Familienmitglieder das 67. Lebensjahr überschritten hat, wird der höhere Beitrag fällig.
Die Reisekrankenversicherungs-Tarif der SIGNAL IDUNA ist ohne Selbstbehalt abschließbar und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
SIGNAL IDUNA Auslandskrankenversicherung Versicherungsbedingungen und IPID
Leistungen der SIGNAL IDUNA Reisekrankenversicherung
Versichert sind die Kosten der Heilbehandlung bei auf der Reise im Ausland eintretenden Krankheiten, Unfällen und anderen im Vertrag genannten Ereignissen.
Reisekrankenversicherung
Die SIGNAL IDUNA erstattet Ihnen zu 100 Prozent die Kosten der im Ausland medizinisch notwendigen Heilbehandlung und zwar für:
- Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport
- 24-Stunden Hilfe im Notfall
- Freie Arztwahl
- Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel
- Ärztlich verordnete Heil- und unfallbedingte Hilfsmittel
- Zahnärztliche Leistungen, z.B. schmerzstillende Zahnbehandlung
- Krankenbesuch einer nahestehenden Person im Ausland
- COVID-Behandlung, auch bei COVID-Reisewarnung
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 15.000 €
- Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen (Arzt / Krankenhaus)
- Gepäckrückholung aus dem Ausland
- Notwendige Füllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- Organisation und Kostenübernahme für Notfallbetreuung oder Rückholung von versicherten Kindern
- Hotelübernachtung versicherter Mitreisender bis zu 14 Hotelübernachtungen, bis zu 2.500 €
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist insbesondere:
- wenn Sie für die Behandlung ins Ausland gereist sind oder Ihre Reise verlängert haben (z. B. für eine Schönheitsoperation)
- wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vor der Reise eine Krankheit diagnostiziert hat und feststand, dass diese während der Reise behandelt werden muss
- wenn Sie Ihre Reise angetreten haben, bevor Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben
- wenn Sie eine Krankheit oder einen Unfall absichtlich herbeigeführt haben (z. B. durch Missbrauch von Alkohol, Drogen oder durch Selbstmord bzw. Selbstmordversuch)
- wenn Sie als Berufssportlerin oder Berufssportler während Ihrer Tätigkeit erkranken oder einen Unfall erleiden
- wenn Sie im Inland erkranken oder sich verletzen und behandelt werden müssen
- wenn Sie trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Land reisen und dort aus den benannten Gefahrumständen erkranken oder sich verletzen*