Recht ist gleich Gerechtigkeit?

Manchmal sind Justitias Waagschalen unergründlich

Es gibt Urteile, die sind durchaus nachvollziehbar, andere dagegen wetteifern, ein Buch mit sieben Siegeln oder ein böhmisches Dorf zu sein. Man versteht sie einfach nicht. Denn dass die gefühlte Gerechtigkeit von der wahren Rechtsprechung manchmal Lichtjahre voneinander abweicht, ist auch nichts Neues mehr.

Wissenswertes rund ums Reiserecht finden Sie auf dieser Seite. Den einen oder anderen Nutzen werden Sie sicherlich daraus ziehen, wenn Sie wissen, was die Gerichte in Bezug auf eine Mängelrüge verlangen, die Kalkulation der Frankfurter Tabelle oder wer sich wie über die Bestimmungen und Regelungen der Reiseländer informieren muss.

Reiserecht: Informationspflicht des Reiseveranstalters erst bei Kenntnisnahme der Problematik

Amtsgericht Köln: 22 O 204/15

Eine Familie litt während eines Strandurlaubs in der Türkei unter starkem Durchfall sowie Bauchkrämpfen und Erbrechen. Als Grund dafür stellte sich ein Defekt der örtlichen Kläranlage heraus. Die sonst kilometerweit ins Meer gepumpten Abwasser verseuchten dadurch den Strandbereich, verfärbten das Wasser und es entwickelte sich eine starke Geruchsbelästigung.

Der Familienvater verklagte den Reiseveranstalter auf Reisepreisminderung mit der Begründung, dass die Informationspflicht verletzt wurde. Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab. Begründung war, dass der Reiseveranstalter erst mit Abreise der Familie von der Abwasserproblematik Kenntnis erlangt hatte und dass dem Veranstalter grundsätzlich eine Verunreinigung des Meeres nicht zu Lasten gelegt werden kann.

Reiserecht: Reisepreisminderung bei Leistungsänderung von Balkonkabine auf Außenkabine

Amtsgericht Rostock: 47 C 180/15

Ein Ehepaar buchte eine Balkonkabine auf einem Kreuzfahrtschiff. An Bord wurde dem Paar jedoch statt der gebuchten Balkonkabine eine Außenkabine zugeteilt. Diese war größer als die gebuchte Kabine, verfügte jedoch nicht über einen eigenen Balkon. Es war zwar möglich, von der Kabine aus auf eine kleine Sonnenterrasse zu gelangen, die jedoch von mehreren Passagieren genutzt werden konnte. Der Reiseveranstalter weigerte sich, eine Reisepreisminderung zu akzeptieren und verwies auf den Leistungsänderungsvorbehalt, insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass die zur Verfügung gestellte Kabine aufgrund eines höheren Komforts ein Upgrade darstellte.

Das Amtsgericht Rostock gab den Klägern recht. Die gebuchte Reise sei mangelhaft, da die erhaltene Kabine sich in der Nutzungsmöglichkeit und im Zuschnitt deutlich von der gebuchten Kabine unterschied. Dem Reiseveranstalter obliege keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob er sich an die Kabinenbuchung zu halten habe, wenn es diesbezüglich besondere Tarife gebe, welche jedoch von den Klägern nicht gebucht wurden.

Reiserecht: Baustelle am Strand stellt keinen Reisemangel dar, wenn der Kunde Möglichkeit zum Umbuchen hatte

Amtsgericht München: 159 C 9571/15

Im vorliegenden Fall buchte der Kläger für sich und seine Familie eine Pauschalreise nach Abu Dhabi online. In der Buchungsbestätigung wurde ihm mitgeteilt, dass ein Teil des Strandes zur Reisezeit saniert werde und dass es zu Lärm- und Sichtbelästigungen kommen könnte. Gleichzeitig wurde ihm die Gelegenheit für eine Umbuchung erteilt.Die Familie trat dennoch die gebuchte Reise an. Nach Rückkehr erhob der Kläger vor dem Amtsgericht München Klage gegen den Reiseveranstalter mit der Begründung, der Hinweis auf der Buchungsbestätigung sei nichtssagend und verniedlichend gewesen und daher unwirksam. Das Amtsgericht München wies die Klage auf Schadenersatz und entgangene Urlaubsfreuden ab. Begründung der Richter war, dass ein Teil des Strandes genutzt werden konnte und die Mitteilungspflicht des Veranstalters sowohl zeitlich als auch inhaltlich erfüllt wurde.

Reiserecht: Schadensersatz bei unzureichender Anzahl an Schlafgelegenheiten

Amtsgericht Hannover: 562 C 12747/14

Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und seine zwei Töchter ein Familienzimmer für 4 Personen in einem Hotel in Polen. Da das Zimmer jedoch nur über 3 Schlafgelegenheiten verfügte, bot die Hotelleitung der Familie eine Suite mit 4 Schlafplätzen an. Die Mehrkosten musste die Familie zahlen. Außerdem war die Suite für die letzte gebuchte Nacht nicht mehr verfügbar, so dass die Familie diese im Familienzimmer mit nur 3 Schlafmöglichkeiten verbringen musste.

Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Reiseveranstalter, die Mehrkosten für die Suite sowie eine Reisepreisminderung für die letzte Nacht zu übernehmen. Außerdem hätte der Kläger Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, um die reisevertraglichen Ansprüche durchzusetzen.

Reiserecht: Reiseunternehmen muss Anwaltskosten für Mängelanzeige nicht übernehmen

Amtsgericht München: 261 C 2135/14

Eine Familie aus Mainz buchte eine Pauschalreise nach Tunesien mit Abflug am Flughafen Hannover. Mit dem Rail- & Fly-Ticket fuhr die Familie mit dem ICE nach Hannover und verpasste den Flieger, da der Zug über 4 Stunden Verspätung hatte. Da es keine Möglichkeit mehr gab, an den Urlaubsort zu gelangen, reiste die Familie nach einer Übernachtung am nächsten Tag zurück nach Hause. Mit der Rückerstattung des Reisepreises und einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubstage wurde ein Anwalt beauftragt, dessen Honorarkosten ebenfalls vom Reiseveranstalter übernommen werden sollten. Das Reiseunternehmen sah sich jedoch nicht in der Pflicht, für das Anwaltshonorar aufzukommen und bekam von den Richtern aus München recht. Anders jedoch urteilten Richter des Landgerichts in Frankfurt in einem ähnlichen Fall. Hier mussten die Anwaltskosten vom Veranstalter ersetzt werden.

Reiserecht: Magen-Darm-Erkrankung berechtigt nicht zur Rückzahlung des Reisepreises

Amtsgericht Rostock: 47 C 210/14

Einem Kreuzfahrtpassagier, der an Übelkeit und Durchfall litt, wurde eine Gastroenteritis diagnostiziert, woraufhin er einen Tag isoliert liegen musste. Unmittelbar darauf litt auch die Ehefrau drei Tage lang an Übelkeit, so dass das Paar an zwei Landausflügen nicht teilnehmen konnte. Der Reiseveranstalter zahlte dem Ehepaar als Entschädigung einen Betrag in Höhe von 200 Euro. Der Ehemann jedoch erhob Klage auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises zuzüglich der entstandenen Arztkosten. Die Rostocker Richter haben entschieden, dass kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises oder Erstattung der Arztkosten besteht, da die Erkrankung keinen Reisemangel darstellt, sondern nur das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht.

Reiserecht: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Flugreiseverspätung aufgrund schlechter Wetterverhältnisse

Amtsgericht Hannover: 408 C 9499/13

Den Landeanflug auf den Flughafen Arecife auf Lanzarote musste ein Pilot nach 3-maligem Versuch abbrechen, da der Rückenwind zu stark war. Daraufhin landete das Flugzeug auf Fuerteventura. Ein Ehepaar klagte auf Entschädigung von 800 Euro wegen der Flugreiseverspätung. Das Amtsgericht Hannover wies die Klage ab. Ein Gutachten zur Wetterlage am Zielgebiet bezeugte, dass der Pilot die einzig vernünftige Entscheidung getroffen habe, indem er auf den Flughafen Fuerteventura ausgewichen war. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände hatte die Fluggesellschaft die Verspätung nicht zu vertreten.

Reiserecht: Endpreis bei Online-Buchungen für Flugreisen

Europäischer Gerichtshof, Luxemburg C-573/13

Verbraucherverbände beanstandeten die Ergebnisliste der Preise, welche in einem Flugportal nicht als Endpreise, also inklusive Steuern, Gebühren, Kerosinzuschlag und Bearbeitungsgebühren dargestellt wurden. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein elektronisches Buchungssystem bei jedem Flug ab einem Flughafen der Union, dessen Preis angezeigt wird, von Anfang an den zu zahlenden Endpreis ausweisen muss.

Reiserecht: Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung

Landgericht Frankfurt, 24. Zivilkammer

Die berühmte Frankfurter Tabelle gibt allgemein anerkannte Richtlinien für die Minderung des Reisepreises, je nachdem um welchen Reisemangel es sich handelt.

Reiserecht: Verweis auf Dritt-AGB nach Reisebuchung ist irreführend

Landgericht Köln: 81 O 81/13

Die während eines Buchungsvorgangs bereits akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft nach Abschluss der Buchung zu verändern, ist eindeutig inakzeptabel und rechtswidrig, urteilte das Landgericht Köln.

Reiserecht: Schadenersatzanspruch bei Kinderlärm

Amtsgericht Hannover: 403 C 308/13

Ein Paar buchte eine Reise nach Rhodos in ein Hotel, das laut Ausschreibung besonders für Ruhe- und Erholungssuchende ohne Kinder geeignet sei. Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass fast ausschließlich italienische Großfamilien in dem Hotel waren. Nach Rückkehr verlangte das Paar Erstattung des Reisepreises in Höhe von 80 % wegen ständigen Kindergeschreis. Der Reiseveranstalter hatte vor Klageerhebung bereits ca. 20 % für den Mangel gezahlt. Das Amtsgericht Hannover hielt diesen Ausgleich, unabhängig davon, ob überhaupt ein Ausgleich hätte gezahlt werden müssen, in jedem Fall für ausreichend und wies die Klage ab.

Reiserecht: Kreuzfahrt kann bei unmöglicher Anreise aufgrund einer Aschewolke gekündigt werden

Bundesgerichtshof Karlsruhe, X ZR 2/12

Ein Ehepaar buchte in einem Reisebüro eine Karibikkreuzfahrt mit Start in Fort Lauderdale. Die Flüge wurden separat gebucht. Einen Tag vor Abflug machte ihnen der isländische Vulkan einen Strich durch die Rechnung. Aufgrund der Aschewolke wurde ein Flugverbot erhoben. Das Paar kündigte gegenüber dem Reiseveranstalter die Kreuzfahrt. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Reisevertrag über die Kreuzfahrt aufgrund höherer Gewalt gekündigt werden kann, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausfallen.

Reiserecht: 40 Prozent Anzahlung bei Pauschalreisen zu viel

Oberlandesgericht Celle: 11 U 279/12

Für sogenannte "Top-Angebote", "Sparreisen" und "Specials" darf ein Reiseveranstalter nicht bei Vertragsabschluss 40% Anzahlung anstatt der sonst üblichen 25% Anzahlung verlangen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt lediglich eine Anzahlung von maximal einem Drittel des Reisepreises für zulässig. Dem schloss sich das Oberlandesgericht Celle an.

Reiserecht: Flugverspätung wegen Verstopfung einer Toilette begründet Ausgleichsansprüche

Amtsgericht Rüsselsheim: 3 C 1687/11 (33)

Fluggästen, die eine Flugverspätung von 17 Stunden aufgrund von verstopften Toiletten in Kauf nehmen müssen, steht eine Ausgleichszahlung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.

Reiserecht: Opt Out bei Flugbuchung verboten

Europäischer Gerichtshof Luxemburg: C 112/11

Flugtickets, die online gebucht werden können, dürfen nicht automatisch mit einer Reiserücktrittsversicherung verkauft werden. Im vorliegenden Fall war die Option einer kostenpflichtigen Reiseversicherung voreingestellt, der Kunde musste sie bewusst abwählen. Das Gericht verlangt nun aber, dass die Reiseversicherung aktiv angeklickt werden muss, also eine opt-in anstatt einer opt-out-Lösung.

Reiserecht: Schadensersatz bei Flugverspätungen

Europäischer Gerichtshof Luxemburg: C 11/11

Ein Paar hatte eine Flugverbindung von Bremen über Frankreich und Brasilien nach Paraguay gebucht. Bereits der erste Flug startete mit einer Verspätung von über zwei Stunden. Dadurch verpassten die Reisenden auch die weiteren Anschlussflüge und erreichten ihr Ziel mit einer Verspätung von elf Stunden gegenüber der geplanten Ankunftszeit. Der Gerichtshof beschloss, dass Fluggästen, die einen Flug mit Anschlussflügen gebucht haben, ein Ausgleich zusteht, wenn das Reiseziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr erreicht wird. Die Ausgleichszahlung hängt also nicht vom Vorliegen der Verspätung beim Abflug ab.

Reiserecht: Ausgleichszahlung für stehengelassene Fluggäste

Bundesgerichtshof Karlsruhe: X ZR 128/11

Auf einen Anschlussflug von Amsterdam nach Curacao wurde ein Reisender aus München nicht mitgenommen, weil sein Gepäck in Amsterdam auf den Anschlussflieger nicht rechtzeitig umgeladen werden konnte. So musste er eine Nacht in Amsterdam verbringen. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Teilnahme an einem Anschlussflug nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass das Reisegepäck vom Zubringerflug in den Anschlussflieger verladen werden kann. Die Fluggesellschaft musste eine Ausgleichszahlung leisten.

Reiserecht: Unbestimmte Festlegung der Flugzeiten ist unzumutbar

Landgericht Hannover: 18 O 79/11

Die für Pauschalreisen verwendete Klausel eines Reiseveranstalters, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann, ist unwirksam. Diese Befugnis würde eine Verschiebung der Reisezeiten bis zu 24 Stunden bei An- als auch bei Abreise ermöglichen. Das ist für Flugreisende unzumutbar - urteilte das Landgericht Hannover.

Reiserecht: Keine pauschale Ausgleichszahlung für Flugannullierung aufgrund eines Pilotenstreiks

Bundesgerichtshof Karlsruhe: X ZR 138/11

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat entschieden, dass es sich um außergewöhnliche Umstände der Fluggastrechteverordnung handelt, wenn der Flugplan einer Fluggesellschaft infolge eines Streiks ganz oder signifikant nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

Reiserecht: Reisebüros müssen nicht über Visaregelungen aufklären

Amtsgericht Leipzig: 113 C 6263/10

Ein Mann hatte im Reisebüro eine Reise nach Vietnam gebucht. Ihm fehlte das Visum und konnte daraufhin die Reise nicht antreten. Er verlangte Schadenersatz vom Reisebüro wegen Verletzung der Beratungspflicht. Das Reisebüro muss aber Kunden nicht über Einzelheiten von Vorschriften zur Einreise für das Urlaubsland informieren und aufklären. Gibt es aufgrund eines fehlenden Visums Probleme, haftet das Reisebüro deshalb auch nicht. Anspruch auf Schadenersatz besteht demnach auch nicht vom Reisevermittler sondern ggf. vom Reiseveranstalter. Erschwerend kam hinzu, dass der Kläger per Unterschrift auf dem Buchungsformular den Erhalt der Allgemeinen Reisebedingungen bestätigt hat.

Reiserecht: Reisebüros sind keine Veranstalter

Bundesgerichtshof Karlsruhe: Xa ZR 130/08

Einem Reisebüro obliegt üblicherweise nur die Tätigkeit eines Reisevermittlers. Auch bei mehreren Reiseleistungen, die aufeinander abgestimmt sind und vom Reisebüro für den Kunden gebucht wurden, kann der Kunde nicht darauf schließen, dass das Reisebüro wie ein Veranstalter für die Durchführung der Reiseleistungen zuständig ist.

Reiserecht: Alkoholausschank für Jugendliche

Amtsgericht Duisburg: 27 C 1039/08

Eine Frau buchte für sich, ihren Sohn und einen weiteren Mitreisenden eine Reise nach Griechenland. Die Frau bemängelte schon vor Ort bei der Reiseleitung Qualität und Auswahl des Essens, unfreundliches und inkompetentes Hotelpersonal, Zusatzkosten z.B. für Eis trotz All Inclusive Verpflegung und Ausschank von Alkohol an ihren 16-Jährigen Sohn, obwohl in der Katalogbeschreibung von "Kein Alkohol für Minderjährige" die Rede war. Das Amtsgericht Duisburg schloss sich der Meinung der Frau auf Reisemangel jedoch nicht an.

Reiserecht: Fehlender Blickkontakt zur Kameratasche

Landgericht Hannover: 13 O 153/08

Einem Mann war seine teure Kameraausrüstung direkt nach der Landung am Gepäckschalter gestohlen worden. Er hatte sie am Schalter auf einen Trolley hinter sich abgestellt. Die Versicherung wollte nicht für den Schaden aufkommen, da der Mann die Tasche weder am Körper getragen habe, noch sie laufend im Blick behalten hat. Damit habe er grob fahrlässig gehandelt. Das Landgericht Hannover sprach ihm Versicherungsleistungen um 40% gekürzt zu, da er die Kameratasche maximal eine Minute lang nicht im Blick hatte.

Reiserecht: Reklamation muss konkrete Reisemängel beinhalten

Amtsgericht Düsseldorf: 38 C 9737/08

Neben den Reklamationen direkt vor Ort muss ein Reisender seine Ansprüche innerhalb von einem Monat schriftlich beim Veranstalter einreichen. Die aufgeführten Mängel müssen konkret benannt werden. Eine allgemeine Aussage, wie "Teppiche sind überall dreckig, insgesamt sehr heruntergekommen" ist nicht ausreichend. Auch eine Foto-CD ohne Beschriftung und ohne weitere Bezeichnung, aus der nicht hervorgeht, ob die Fotos aus dem Zimmer oder den öffentlichen Bereichen des Hotels stammen, reicht als Anspruchsgeltendmachung nicht aus.

Reiserecht: Gepäckverlust unverzüglich beim Beförderungsunternehmen melden

Amtsgericht München: 223 C 17445/07

Dem Versicherungsnehmer, der nicht unverzüglich dem Flugunternehmen den Verlust seines Gepäckstücks meldet, sondern damit bis zum nächsten Tag oder noch länger wartet, kann die Reisegepäckversicherung den Ersatz des Schadens verweigern, urteilte das Amtsgericht München.

Reiserecht: Unfallversicherung für Arbeitnehmer, die für ihren Arbeitgeber ins Ausland tätig sind

Hessisches Landessozialgericht: L 3 U 170/07

Arbeitnehmer, die für ihr Unternehmen im Ausland tätig sind, sind im Rahmen einer Unfallversicherung auch im Ausland bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert.

Jedoch müssen sich die Mitarbeiter vorübergehend auf Dienstreise oder Geschäftsreise im Ausland befinden und nach der Rückkehr nicht bei einem anderen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden.

Reiserecht: Beweisführung bei Gepäckdiebstahl

Amtsgericht St. Wendel: 14 C 506/06

Bei einer Reisegepäckversicherung muss der Versicherte beweisen, dass eine Wahrscheinlichkeit für die versicherte Entwendung besteht. Es genügt, wenn bewiesen wird, dass der Gegenstand vor dem behaupteten Diebstahl zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war, wo er nach dem behaupteten Diebstahl nicht mehr aufzufinden war.

Reiserecht: Flugverschiebung ist kein Reisemangel

Amtsgericht Duisburg: 45 C 367/05

Die Abflugzeit einer Pauschalreise wurde von morgens um 6.00 Uhr auf abends 18.25 Uhr verlegt. Der Klage auf Reisepreisminderung wurde vom Amtsgericht Duisburg nicht stattgegeben. Der erste und der letzte Tag seien keine Urlaubstage im eigentlichen Sinne, deshalb sei kein entschädigungspflichtiger Reisemangel, sondern nur eine Reiseunannehmlichkeit entstanden.

Reiserecht: Nächtliche Geräuschbelästigung

Amtsgericht Duisburg: 33 C 3534/05

Ein Ehepaar verbrachte seinen Urlaub in Portugal. In unmittelbarer Nähe befand sich ein Zeltlager für Jugendliche, in dem an 6 von 7 Nächten bis morgens um 6.00 Uhr eine Open-Air-Disco stattfand. Das Ehepaar wollte wegen Lärmbelästigung vom Reiseveranstalter den kompletten Reisepreis zurückerstattet bekommen. Das Amtsgericht in Duisburg sprach den Reisenden eine Reisepreisminderung von 30% zu: mit Aktivitäten bis Mitternacht müsse man in südlichen Ländern rechnen, besonders in Lagen nahe des Stadtzentrums.

Reiserecht: Rolexraub in Neapel

Oberlandesgericht Köln: 9 U 26/05

Einem Versicherungsnehmer, der nachmittags gegen 14.00 Uhr mit einer wertvollen Armbanduhr Marke Rolex am Handgelenk, in Begleitung zweier ortskundiger Begleiter, durch eine belebte Einkaufsstraße in Neapel spaziert, kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn er der Uhr beraubt wird. Demnach musste der Versicherer dem Versicherungsnehmer den Versicherungswert der Uhr erstatten.

Reiserecht: Andere Poolform ist kein Reisemangel

Amtsgericht Duisburg: 49 C 1338/05

Abbildungen in einem Reisekatalog, die abweichend vom Originalzustand z.B. des Pools sind, begründen nicht gleichermaßen einen Reisemangel. Im vorliegenden Fall bemängelte ein Urlauber den Hotelpool, der sich in der Form vom Prospekt unterschied, jedoch nicht nennenswert kleiner oder ungeeigneter war, als die Abbildung vermuten ließ. Das Amtsgericht Duisburg gewährte dem Urlauber keinen Reisekostennachlass.

Reiserecht: Fremdsprachiges Abendprogramm ist kein Reisemangel

Landgericht Duisburg: 12 S 26/05

Bei einer Reise ins nicht deutschsprachige Ausland muss die Abendunterhaltung nicht auf Deutsch stattfinden. Man muss damit rechnen, dass sie in der Landessprache oder auf Englisch erfolgt, insofern sie auf internationales Publikum ausgerichtet ist.

Reiserecht: Kein Mangel bei allgemein bekannten Umständen

Amtsgericht Baden-Baden: 16 C 255/05

Eine Frau, die einen Urlaub nach Dubai buchte, bat bei der Buchung um ein Zimmer mit Meerblick. Diesen Wunsch hat sie sich vom Veranstalter nicht schriftlich bestätigen lassen und damit ist der nicht verbindlich. Auch sei eine Reisepreisminderung in einem Land, das Erdöl fördere nicht zulässig, wenn das Meer mit Öl verschmutzt ist. Damit muss man rechnen, urteilte das Amtsgericht Baden-Baden.

Reiserecht: Kofferdiebstahl ist kein Reisemangel

Landgericht Duisburg: 12 S 23/05

Aus einem Hotelzimmer auf Mallorca wurden Reisenden Gegenstände entwendet. Die Reisenden klagten auf Schadensersatz durch den Veranstalter. Zu Unrecht, urteilte das Landgericht Duisburg. Ein Kofferdiebstahl stelle keinen Reisemangel dar und die Gefahr eines Diebstahls ist vom Reiseveranstalter nicht beherrschbar.

Reiserecht: Kein Schadensersatz für den Diebstahl einer Kamera

Landgericht Hannover: 12 S 103/05

Während einer Urlaubsreise nach Ibiza kam einem Pärchen eine Videokamera nebst Zubehör abhanden. Sie hatten sie nach der Abendshow auf einem Tisch an der Bar liegen lassen. Ein angestellter Barkellner nahm die Kamera zunächst an sich, legte sie aber auf den Tisch zurück, in der Annahme, die Gäste würden zurückkehren. Das Landgericht Hannover entschied, dieser Diebstahl berechtige nicht, vom Veranstalter Schadenersatz zu verlangen.

Reiserecht: Strand muss nicht am offenen Meer liegen

Amtsgericht Hannover: 537 C 428/05

Ein wie folgt beschriebenes "Hotel an einem schönen langen Sandstrand" kann sowohl am offenen Meer als auch in einer Lagune liegen. Das urteilte das Amtsgericht Hannover, nachdem sich Reisende beschwert hatten, dass ihr Hotel nicht am offenen Meer lag. Ein Reisemangel lag lt. Gericht nicht vor.

Reiserecht: Vertraglich festgelegter Leistungsänderungsvorbehalt

Amtsgericht Düsseldorf: 32 C 16126/05

Acht Personen buchten eine Reise in die Türkei, die mit einer deutschen Fluggesellschaft durchgeführt werden sollte. Zwei Monate nach Buchung erfuhren die Reisenden, dass der Rückflug mit einer türkischen Airline stattfinden sollte. Weil sie dies nicht akzeptieren wollten, stornierten Sie die Reise und verlangten die geleisteten Vorauszahlungen zurück. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Erhebliche Mängel zur Rechtfertigung der Kündigung des Reisevertrages lagen nicht vor.

Reiserecht: Reisepreisminderung bei Mängeln

Amtsgericht Duisburg: 51 C 3908/05

Das Amtsgericht Duisburg urteilte, dass eine Reisepreis-Minderung in Höhe von 20% für ein zu kleines Zimmer anzusetzen ist.

Reiserecht: Minderung des Reisepreises

Amtsgericht Köln: 122 C 235/05

Zur Minderung des Reisepreises berechtigt Verkehrslärm, Rost an den Armaturen, Schimmel im Zimmer, Sonnenschirme ohne Stoff, geschlossene Strandtoiletten sowie ein undichtes Dach in der Hotelhalle.

Reiserecht: Silberfischchen im Badezimmer

Amtsgericht Hannover: 503 C 7689/05

Feuchtigkeit im Zimmer, Schimmel auf den Auflagen der Sonnenliegen, mangelnde Hygiene im Restaurant und ein Strand, der aus Felsen und Steinen besteht, jedoch als Sand-/Kiesstrand deklariert war, berechtigen zur Reisepreisminderung. Täglich 10 bis 15 Silberfischchen müssen jedoch - besonders in südlichen Ländern - hingenommen werden.

Reiserecht: Klimaanlage nicht regulierbar

Oberlandesgericht Frankfurt a. M.: 16 U 92/05

Eine nicht regulierbare Klimaanlage berechtigt zu einer Reisepreisminderung von 5%. Weitere Minderungen können auf Mängeln beim Frühstück, Beeinträchtigung des Privatstrandes oder auf Lärmbelästigung durch Baustellen basieren.

Reiserecht: Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen ruinierter Schneidezähne

Amtsgericht Frankfurt a. M.: 31 C 3491/05 - 44

Die Tochter eines Paares schlug sich auf der Wasserrutsche eines Hotels zwei Schneidezähne aus, weil ein Hotelmitarbeiter das Wasser abgestellt hatte. Ein Arzt vor Ort riet zu einer sofortigen Behandlung. Daraufhin brach die Familie die Reise ab, um das Kind in Deutschland behandeln zu lassen. Vom Reiseveranstalter verlangten sie Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Richter vom Amtsgericht Frankfurt gaben der Familie Recht.

Reiserecht: Reiseveranstalter haftet für Schadensersatz bei Unfall durch Subunternehmen

Oberlandesgericht Frankfurt a. M.: 16 U 153/05

Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter kann auch dann erwirkt werden, wenn die Ursache - in dem Fall ein Busunfall - durch ein Subunternehmen zustande kam. Selbst wenn im Katalog oder auf Werbezetteln deutlich gemacht wird, dass der Reiseveranstalter nur Vermittler eines Ausflugs ist, Organisation und Durchführung des Ausflugs aber den Eindruck beherrschen, der Reiseveranstalter sei Veranstalter des Ausflugs.

Reiserecht: Ersatzhotel bei Überbuchung

Amtsgericht Hannover: 504 C 909/05

Eine Familie erhielt bei Ankunft in ihrem gebuchten Hotel die Information, dass die Anlage überbucht sei und sie in einem Ersatzhotel einchecken könnten. Das Ersatzhotel erfüllte jedoch nicht die Standards des gebuchten Objekts. Deshalb suchte sich die Familie selbst eine adäquate Unterkunft und verlangte vom Reiseveranstalter nach Rückkehr Ersatz für die entstandenen Übernachtungskosten. Das Amtsgericht Hannover entschied, da das angebotene Ersatzhotel schlechter als das gebuchte Hotel war, musste die Familie dieses Angebot nicht akzeptieren, die Abreise aus dem Ersatzhotel kann als schlüssige Handlungserklärung zur Kündigung gewertet werden und der Veranstalter muss die Kosten für das von der Familie ausgewählte Objekt übernehmen.

Reiserecht: Keine Minderungsansprüche bei ausdrücklichem Hinweis auf Baulärm

Amtsgericht Baden-Baden: 16 C 339/04

Ein Ehepaar buchte für sich und sein Kind eine Reise nach Dubai. Bei der Buchung wurden sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor Ort mit Baulärm zu rechnen sei. Nach Rückkehr begehrten sie 30 % Minderung des Reisepreises aufgrund einer Großbaustelle, die sich neben der Hotelanlage befunden hat. Das Amtsgericht Baden-Baden wies die Klage ab, mit der Begründung, dass in der Reisebeschreibung der Hinweis auf Bauaktivitäten vorhanden war.

Reiserecht: Kein Mangel bei Erkrankung Einzelner

Landgericht Düsseldorf: 22 S 399/04

Dass die Ursache einer Erkrankung im Bereich des Hotels liegt, hat nur dann den Anschein, wenn eine hohe Anzahl von Gästen gleichzeitig unter ähnlichen Symptomen leidet. Wenn nur ca. 10% der Gäste erkranken, kann man davon ausgehen, besonders bei Reisen in die Türkei, dass die Höhe der erkrankten Personen normal ist und nicht zwangsläufig auf Hygienemangel im Lebensmittelbereich zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf Umstände wie Temperaturen, Umstellung der Gewohnheiten, Luft und Wasser zu schieben sind.

Reiserecht: Viruserkrankung im Hotel

Amtsgericht Münster: 8 C 4689/04

Selbst wenn über die Hälfte der Hotelgäste Krankheitssymptome einer Magen-Darm-Erkrankung aufweisen, haftet der Reiseveranstalter nicht, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Virusdefekt von einem der Reisenden von zu Hause mitgebracht wurde oder sich anderweitig im Urlaubsort eingefangen hat.

Reiserecht: Kündigung des Vertrages bei erheblicher Beeinträchtigung

Oberlandesgericht Frankfurt: 16 U 41/04

Eine Familie mit Kleinkind buchte eine Badereise hauptsächlich zu dem Zweck, dass das Kind am Strand spielen kann. Am Urlaubsort angekommen, stellte sich der Strand des Luxusresorts als extrem verschmutzt heraus: mit Algen und Seetang übersäht, von Abwasserrohren, die ins Meer führten, durchzogen, war der Strand nicht als Kinderspielplatz zu nutzen. Außerdem standen überall in der Hotelanlage Müllsäcke herum, weder Dusche, noch Klimaanlage, noch Kühlschrank im Zimmer waren in Ordnung und auch das verdreckte Restaurant entsprach nicht den Anforderungen einer gebuchten Luxusanlage. Nachdem alle Mängel bei der Reiseleitung angezeigt waren, beschloss die Familie wieder heim zu fliegen. Die Richter beim Oberlandesgericht Frankfurt bestätigten diesen Entschluss. Die Mängel waren so zahlreich, dass es aussichtslos war, auf Abhilfe zu hoffen. Wenn eine Reise erheblich beeinträchtigt ist, darf der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Ausschlaggebend im vorliegenden Fall war, dass man den Gästen aufgrund der schwerwiegenden Mängel nicht zumuten konnte, die Reise fortzusetzen.

Reiserecht: Baumaßnahmen können auch in Ortsbeschreibung vermerkt sein

Oberlandesgericht Celle: 11 U 268/04

Baumaßnahmen können auch ausschließlich in der Ortbeschreibung des Reisekataloges vermerkt sein, wenn sie nicht nur ein einziges Hotel betreffen, sondern für eine ganze Reihe von Hotel am Zielgebiet gültig sind. In dem Fall müssen diese Maßnahmen nicht in jeder einzelnen Hotelbeschreibung erneut aufgeführt werden. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Reiserecht: Unfalltod auf Wasserrutsche

Landgericht Köln: 8 O 264/04

Eine Familie reiste mit 3 Söhnen nach Griechenland. Während dieser Reise ereignete sich ein tragisches Unglück im Hotelpool an den Wasserrutschen, bei dem einer der Söhne ums Leben kam. Der unterlassenen Sorgfaltspflicht des Veranstalters ist es zuzuschreiben, dass das Ansaugrohr im Pool nicht mit einem Abdeckgitter versehen war, obwohl der Pool im Katalog nicht erwähnt und nicht abgebildet war. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kommt dann in Betracht, wenn eine medizinisch fassbare, traumatische Schädigung eingetreten ist, die durch einen schweren Unfall eines engen Familienangehörigen hervorgerufen wurde.

Reiserecht: Verkürztes Besichtigungsprogramm durch Straßenblockade

Amtsgericht Hannover: 540 C 16147/04

Eine Reisegruppe konnte eine Bus-Rundreise durch Südamerika nicht wie geplant durchführen. Demonstranten hatten eine Straßenblockade errichtet, der Bus konnte nicht weiterfahren und die Reisenden mussten einen Fußmarsch von zwei bis drei Stunden in Kauf nehmen, bis es per Bus weiterging. Die Minderung für den betreffenden Reisetag bekamen die Urlauber von Ihrem Reiseveranstalter erstattet. Der Äußerung eines Teilnehmers, er hatte die folgenden Tage Angst vor einer Wiederholung einer solchen Situation und der Forderung einer weiteren Preisminderung für alle folgenden Urlaubstage, konnte das Amtsgericht Hannover jedoch nicht folgen.

Reiserecht: Nicht-Nutzbarkeit des Hotelstrandes

Amtsgericht Duisburg: 35 C 210/04

Die Nicht-Nutzbarkeit des Hotelstrandes stellt einen Reisemangel dar, der zur Reisepreisminderung führt. Ebenso rechtfertigen eine defekte Beleuchtung im Badezimmer sowie ein schadhafter Fön eine Minderung des Reisepreises.

Reiserecht: Nächtliches Fußballspiel

Landgericht Frankfurt a.M.: 2/24 S 8/04

Nächtliches Fußballspiel direkt neben den Apartments anderer Gäste zwischen 23 Uhr und 1 Uhr nachts, berechtigt zur Kündigung des Reisevertrages und zur Reisepreisminderung.

Reiserecht: Verschmutztes Hotelzimmer

Amtsgericht Duisburg: 73 C 4280/04

Ein Ehepaar war auf Kroatien-Reise. Bereits beim Bezug des Zimmers offenbarten sich hygienische Mängel: Fußboden, Terrasse und Toilette waren unverkennbar verschmutzt. Dies berechtigte zur Minderung des Reisepreises. Die Erwartungen der Reisenden aufgrund einer bestimmten Sterne-Kategorie sind irrelevant. Die Zimmerbezeichnung "MS", also Meerseite ist nicht gleichbedeutend mit "MB", also Meerblick. Die Zimmerkategorie Meerseite garantiert also nicht zwangsläufig auch Meerblick.

Reiserecht: Ausrutschen ist kein Reisemangel

Landgericht Duisburg: 4 O 228/04

Eine Reisende, die sich während eines Urlaubs auf Mallorca einen Knöchelbruch zuzog, weil sie auf dem nassen Steinfliesenboden in der Lobby des Hotels ausgerutscht und gestürzt war, verlangte vom Reiseveranstalter Schadensersatz. Die Richter am Landgericht Duisburg waren der Meinung, dass ein Sturz in einer Hotelhalle, die während eines Regenschauers nass und glitschig ist, dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sei und lehnten die Klage ab.

Reiserecht: Sturz ist allgemeines Lebensrisiko

Landgericht Düsseldorf: 16 O 5/04

Eine Türkeiurlauberin stürzte auf dem Weg von einer Terrasse zur Tanzfläche über eine unbeleuchtete Stufe und zog sich dadurch eine Verletzung zu. Die Klage auf Schmerzensgeld, Schadensersatzansprüche und Minderung des Reisepreises wurde abgewiesen. Begründung der Düsseldorfer Richter: Der Sturz gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und ein Urlauber kann nicht erwarten, dass in der Türkei die gleichen Sicherheitsstandards wie in Deutschland gelten.

Reiserecht: Seniorendampfer ist keine Jugendreise

Landgericht Frankfurt a.M.: 24 S 15/04

Zwei Abiturientinnen buchten eine "Piratenkreuzfahrt", zu der im Katalog die Beschreibung zu finden war: "unbeschwertes Bordleben in gleich gesinnter Clique". Der Kunde darf dann erwarten, dass überwiegend jüngeres Publikum auf dieser Kreuzfahrt zu finden sei. Der Fährdampfer, auf dem die beiden Frauen untergebracht wurden, hatte jedoch nur Urlauber ab 75 Jahren an Bord. Ein Reisemangel - so das Landgericht Frankfurt. Die Urlauberinnen erhielten eine Reisepreisminderung sowie Schadenersatz für die entgangenen Urlaubsfreuden.

Reiserecht: Hotelanlage ist nach 4 Jahren nicht mehr neu eröffnet

Landgericht Frankfurt a. M.: 2-19 O 244/04

Ein Paar buchte eine Reise nach Antigua in ein Hotel, das lt. Katalog neu eröffnet war und sich direkt an zwei der schönsten Sandstrände befand. Vor Ort stellte sich heraus, dass das Hotel bereits vier Jahre alt, der Strand mit Algen verschmutzt war und sich ganz in der Nähe ein Brackwassersee befand. Ungeziefer und Bauarbeiten gaben den Urlaubern den Rest und sie buchten einen vorzeitigen Rückflug, nachdem feststand, dass kein Hotelwechsel möglich war. Das Amtsgericht Frankfurt stellte einen Reisemangel dar, weil die zugesicherte Eigenschaft der Neueröffnung nicht vorlag. Der abgewohnte Zustand, Bauarbeiten vor der Tür und die verschmutzten Strände, die nicht der Prospektbeschreibung entsprachen, begründeten die Entschädigung des Landgerichts Frankfurt.

Reiserecht: Visum für die Auslandsreise

Oberlandesgericht Düsseldorf: 12 U 30/04

Ein Ehepaar buchte eine Asienreise und bekam von ihrem Reisebüro die Aussage, dass die notwendigen Visa für 2 Länder vom Reiseveranstalter besorgt werden. Im Reisekatalog stand jedoch der Hinweis, dass Reisende für den Erhalt von Einzelvisa selbst zuständig seien. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass Reisende nicht auf mündliche Erläuterungen des Reisebüros vertrauen dürfen, insofern diese den Erläuterungen des Veranstalters im Katalog und/oder der Reisebestätigung widersprechen. Die Nicht-Übersendung einer für das Visum nötigen Referenznummer sah das Gericht jedoch als Fehler von Reisebüro und Reiseveranstalter an.

Reiserecht: Rutschige Fliesen am Pool sind keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Amtsgericht Baden-Baden: 16 C 162/04

Ein Urlauber, der sich auf einer Treppe zwischen zwei Pools aufgrund eines Sturzes eine Verletzung zuzieht, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Damit, dass sich auf der Treppe und im Bereich rund um die Pools nasse Fliesen befinden und somit Rutschgefahr besteht, muss man rechnen.

Reiserecht: Kostenlose Abhilfe bei Ersatzunterbringung

Amtsgericht Baden-Baden: 16 C 106/04

Ein Reiseveranstalter, der einen Urlauber in einem anderen als dem gebuchten Hotel unterbringt, um einer Beschwerde Abhilfe zu schaffen, das gebuchte Objekt entspreche nicht der gebuchten Kategorie, muss diese Leistung kostenlos erbringen. Wenn der Gast vor Ort einen Mehrpreis zu zahlen hatte, muss der Reiseveranstalter den Betrag erstatten.

Reiserecht: Sicherungspflicht des Veranstalters

Oberlandesgericht Köln: 16 U 70/03

Wenn ein Reiseveranstalter zusichert, dass die Ausstattung des Hotels kindgerecht ist, muss er sich davon überzeugen, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind, die sich aufgrund von Unvorsichtigkeit der Kinder ergeben können. Da der Reiseveranstalter sich im Ausland nicht auf deutsche Sicherheitsstandards verlassen kann, z.B., dass eine Glastür aus splitterfreiem Glas besteht, muss er sich davon überzeugen, dass von einer Glastür keine Gefahr für Hotelgäste ausgeht, erst recht nicht für Kinder.

Reiserecht: Bestimmung der Hotelkategorie

Oberlandesgericht Celle: 11 U 170/03

Ein Reiseveranstalter, der seine Hotels und Anlagen durch ein zahlenmäßiges Merkmal einstuft, egal ob Sterne, Seesterne oder ähnliches, muss sich an die selbstbeschriebenen Standards halten, die er seinen Merkmalen in den Beschreibungen normalerweise zuordnet.

Reiserecht: Sicherheitsstandard im Ausland

Landgericht Koblenz: 10 O 181/03

Ein Reiseveranstalter verletzt seine Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn von einer Einrichtung des Hotels eine Gefährdung der Sicherheit für die Reisenden ausgeht, mit der der Veranstalter nicht rechnen müsste. Die Sicherheitsstandards im Ausland können nicht mit deutschen Maßstäben verglichen werden.

Reiserecht: Vereitelung einer Reise

Bundesgerichtshof Karlsruhe: X ZR 118/03

Wenn ein Reiseveranstalter seine Kunden aufgrund von Überbuchung nicht am gebuchten Ort unterbringen kann und der Kunde deshalb vom Reisevertrag zurücktritt, steht ihm ein Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise zu, insbesondere wenn das Ersatzangebot des Reiseveranstalters nicht den subjektiven Urlaubsvorstellungen des Kunden entspricht. Selbst für den Fall, dass ein erwerbstätiger Kunde während der Arbeitszeit weiter arbeitet oder eine Ersatz-Reise durchführt, die ihm nicht von dem Reiseveranstalter angeboten wurde, steht ihm ein Entschädigungsanspruch zu. Für die Errechnung der Entschädigung wird nicht das Arbeitseinkommen, sondern der Reisepreis zugrunde gelegt.

Reiserecht: Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters

Amtsgericht Duisburg: 53 C 3719/03

Ein Mann brach sich beim Einstieg in den Pool während eines Urlaubs in der Türkei zwei Zehen. Er sowie auch seine Ehefrau mussten starke Beeinträchtigungen der Reise in Kauf nehmen. Das Amtsgericht Duisburg war der Meinung: Die Tauglichkeit einer Reise kann auch aufgrund einer erlittenen Verletzung bemängelt werden und zu einer Minderung berechtigen. Obwohl die Sicherheitsstandards in der Türkei nicht den deutschen Anforderungen entsprechen, muss doch das Gefahrenpotential auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die Beeinträchtigung durch den Unfall stellte auch für die Ehefrau einen Mangel dar.

Reiserecht: Kieselstrand ist kein grober Sandstrand

Landgericht Essen: 10 S 186/02

Ist in einem Reisekatalog der Strand als grober Sandstrand beschrieben, tatsächlich handelt es sich aber um einen Strand, der aus Kieselsteinen besteht, kann der Reisepreis um 10% gemindert werden.

Reiserecht: Biss von einem Esel

Oberlandesgericht Celle: 11 U 70/02

Eine Familie mit zwei Kindern verbrachte ihren Urlaub in Tunesien. Eines der Kinder wurde von einem Esel in der Hotelanlage in den Arm gebissen. Lt. Oberlandesgericht Celle hat der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt, weil der Esel angepflockt war, auch wenn weder eine zusätzliche Umzäunung vorhanden war, noch eine Person zur Bewachung.

Reiserecht: Veranstalterhaftung

Bundesgerichtshof Karlsruhe: X ZR 163/02

Eine Mutter hatte für sich und ihre Tochter eine Pauschalreise gebucht. Bei der Rückreise wurde ihnen auf dem Flughafen mitgeteilt, dass der Rückflug überbucht sei. Es gab jedoch eine Ersatzmaschine, auf die sie umgebucht worden waren. Da diese Maschine von einem anderen Terminal abflog, mussten Mutter und Tochter sich beeilen, damit sie diese Maschine nicht verpassten. Dabei zog sich die Mutter aufgrund eines Sturzes eine Kreuzbandverletzung zu. Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Frau stimmte der Bundesgerichtshof zu. Auch wenn ein Sturz üblicherweise zum allgemeinen Lebensrisiko zähle, habe in diesem Fall das vertragswidrige Verhalten des Reiseveranstalters, den vereinbarten Rückflug nicht erfüllen zu können, dazu geführt, dass die Frau zur Eile veranlasst wurde, um die Ersatzmaschine zu erreichen.

Reiserecht: Mangel wegen Ausfall einer vertraglich festgelegten Leistung

Landgericht Frankfurt a. M.: 2-19 O 233/02

Eine Rundfahrt mit dem Bus sollte für Australienurlauber nicht stattfinden. Den Reisenden wurde angeboten, sich einer schon gestarteten Gruppe anzuschließen. Dies lehnten die Urlauber jedoch ab und flogen nach Hause. Gemäß Landgericht Frankfurt stellt eine Busreise durch Australien, die ausfällt, einen erheblichen Mangel dar, der An- und Abreise nach Australien wertlos macht. Auch die angebotene Ersatzbusreise, die bereits vier Tage zuvor gestartet war, war schaffte keine zumutbare Abhilfe. Eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlauszeit wurde vom Landgericht Frankfurt festgelegt.

Reiserecht: Mangel wegen eintöniger Speiseangebote

Amtsgericht Bad Homburg v. d. H.: 2 C 3155/02

Eine Minderung von 10% des Reisepreises hielt das Amtsgericht Bad Homburg für angemessen, wenn ein Hotel der Kategorie "4" zum Essen täglich nur eine Sorte Fleisch und Spaghetti anbietet.

Reiserecht: Ersatzhotel entspricht nicht gebuchter Kategorie

Amtsgericht Köln: 122 C 263/02

Ein Reisender wurde während seines Urlaubs auf Rhodos von dem gebuchten Hotel, welches geschlossen wurde, in ein anderes versetzt. Der Gast verlangte für den Rest der Urlaubszeit eine Minderung, da der Strand weiter entfernt und ungepflegt war, All Inclusive Verpflegung nur bis 24.00 Uhr angeboten wurde, das Zimmer zu laut war und keine Strandtücher zur Verfügung standen. Außerdem beantragte er eine Minderung für den halben vertanen Urlaubstag wegen Umzugs und Kofferpackens. Das Amtsgericht Köln stimmte dem Urlauber im Wesentlichen zu.

Reiserecht: Schmutzige Bettwäsche stellt Reisemangel dar

Amtsgericht Hamburg: 4 C 476/02

Teilweise war die Bettwäsche verschmutzt, teilweise fehlte sie ganz. Dafür und für die Tatsache, dass er und seine Mitreisenden zunächst in einem anderen, als dem gebuchten Hotel untergebracht worden sind, bekam ein Ägypten-Reisender eine Reisepreis-Minderung vom Amtsgericht Hamburg zugesprochen.

Reiserecht: Ferienwohnung kann bei extremen Witterungsverhältnissen gekündigt werden

Amtsgericht Herne-Wanne: 2 C 175/99

Ein Reisender, der in einem Wintersportgebiet eine Ferienwohnung gebucht hatte, kündigte die Wohnung kurzfristig, nachdem für das Gebiet Lawinenwarnstufe 5 ausgesprochen wurde. Der Vermieter jedoch verlangte das Geld für den gebuchten Zeitraum. Dem widersprach das Amtsgericht Herne-Wanne. Lawinenwarnungen sind ernst zu nehmen und Gefahrenstufe 5 ist gleichbedeutend mit sehr großer Gefahr. Aus diesem Grund besteht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.

Reiserecht: Vereinzelte Unruhen sind kein Stornogrund

Amtsgericht Bonn: 18 C 47/98

Ein Urlauber, der aus Angst vor Terroranschlägen im Zielgebiet die gebuchte Reise storniert, muss sich darauf einstellen, dass er für die Kosten der Stornogebühren aufkommen muss. So urteilte das Amtsgericht Bonn. Einzelne Terroranschläge werden nicht als höhere Gewalt bewertet, anders als Krieg, innere Unruhen oder instabile politische Verhältnisse im Land.