Reisekarte4you Basis Single
Versicherer: Würzburger Versicherungs-AG
- Höchstalter: 66 Jahre
- Geltungsbereich: Weltweit
- Police: Jahrespolice (mit automatischer Verlängerung)
- Selbstbehalt: Mit Selbstbeteiligung
- Gemeinsamer Wohnsitz: Nicht erforderlich
- Max. Reisedauer je Reise: 365 Tage
Dokumente
Angebot per E-Mail verschickenWelche Personen können die Police abschließen?
Welche Fristen gelten für den Abschluss?
Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei Last-Minute Reisen:
Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung einer Last Miute Reise muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.
Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung:
Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung der Reise bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.
Die Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Vertragsart und Reisedauer?
Die Versicherung gilt für alle bedingungsmäßigen Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zum angegebenen Gesamtreisepreis je Reise.
bis 56 Tage Reisedauer je Reise
Verzicht auf die Meldepflicht der einzelnen Reisen bei den Jahrespolicen
Verzichtet der Versicherer bei der Jahres-Reiseversicherung darauf, dass Sie jede einzelne Reise bei Versicherungsunternehmen anzeigen müssen ?
Der Versicherungsschutz gilt auch wenn die in der Jahresversicherung mitversicherten Personen einen Reise allein unternehmen oder gleichzeitig an verschiedene Orte reisen.
Wichtig:
Sollten unterschiedliche Reisen zur gleichen Zeit stattfinden so darf die Gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden!
Sollten die Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise.
Beispiel:
Sie fahren Im Januar mit Ihrem Sohn zum Skifahren nach Österreich und Ihre Ehefrau mit der Tochter in die Sonne nach Teneriffa. Der Gesamtreisepreis der einzelnen Reisen darf in dem Fall, die Gesamtversicherungssumme der Jahresversicherung nicht überschreiten.
Sie haben hier die Möglichkeit die zu berechnenden Reiserücktrittsversicherungen einzugrenzen und nur die ausgewählten Tarifvarianten angezeigt werden
- alle anzeigen - es werden alle Tarife angezeigt
- Einmalpolice - nur Verträge für eine Reise anzeigen
- Jahrespolice - nur Verträge für alle Reisen im Jahr anzeigen
Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz?
Welche Reisearten sind versichert?
Definition Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise
Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, Bahn und Hotel... ) bestehen, sofern keine Schiffsreise zu den Bausteinen gehört.
Definition Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise:
Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B.
Flug, Hotel und Kreuzfahrt, Bahn und Schiffsreise... ) bestehen
Dies gilt auch für Pauschalreisen die Schiffsreisen beinhalten.
Definition Mietobjekt:
Ein Mietobjekt liegt vor wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, ein Hotelzimmer, eines Wohnmobils, eines Mietwagens, eines Hausbootes, Yachtcharter und Segelcharter (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll, in diesem Fall wird die Prämie nur einmal pro Objekt berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben.
Sollten es mehrere Mietobjekte sein ( Mietwagen und Ferienhaus...) ist jedes Objekt einzeln zu versichern.
Sollen Zusatzleistungen (Anreise, Verpflegung ...) mitversichert werden, ist bei der Berechnung Pauschalreise oder Kombination mehrerer Bausteine zu wählen.
Bei Yacht und Bootscharter beachten Sie die Tarifbestimmung des Versicherers, bei einigen sind diese nur über den Schiffsreise Tarif zu versichern.
Definition Bahnreisen
Bahnreisen und/oder Urlaubsreisen, bei denen die Anfahrt mit der Bahn erfolgt.
(Bahnfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)
Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Definiton Busreisen
Busreisen oder Urlaubsreisen, in denen die Anfahrt mit dem Bus erfolgt. (Busfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)
Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Definition Yacht und Bootscharter:
Tipp !
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern
Versichert wird der nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.
Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis.
Skipperrisiko
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.
Beispiel : 2000 € Mietpreis
4 Teilnehmer + Skipper
Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.
Definition Schiffsreise:
Schiffsreisen und Kreuzfahrten oder Kombinationen Flug, Hotel und Schiffsreise ist immer der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.
Versichert gilt eine Flugreise zzgl. Übernachtungskosten (Hotel, Appartement etc).
Versichert wird nur das Flugticket (Ersatz der Stornogebühren des Flugtickets)
Autoreisezug und Fährversicherung
Definition Segelcharter:
Tipp!
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern
Versichert wird nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.
Versichert wird der Mietpreis ohne Anreise
Wichtig:
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern. Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis
Skipperrisiko
Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.
Beispiel : 2500 € Mietpreis
5 Teilnehmer + Skipper
Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Dienst oder Geschäftsreise.
Der Versicherungsschutz gilt für die private Urlaubsreise.
Was ist versichert?
Entscheidend für die Prämienberechnung der Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Reisepreis.
Bei den Jahresversicherungen gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die dem Reiseunternehmen nachweislich vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist.
Wird die Reise umgebucht werden die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe
des vereinbarten Betrages erstattet.
Versichertes Risiko der Reiserücktrittsversicherung:
Verspätungsschutz
Der Versicherer zahlt (ggf. unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) die Hinreise-Mehrkosten, wenn
- die Reise aus einem versicherten Rücktrittsgrund erst verspätet angetreten werden kann.
Gezahlt wird maximal die Summe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.
Ja, die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung oder Todesfall) stornieren müssen.
Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod der mitversicherten bzw. der Risikoperson
Als Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung gelten i.d.R. auch Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft), Eltern, Großeltern, eigene Kinder, Geschwister der versicherten Person(en). Die genaue Definition der Risikopersonen des Tarifs finden Sie im Leistungsvergleich und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:
Der Versicherer leistet, wenn sich eine bestehende Krankheit UNERWARTET verschlechtert.
Versichert ist auch die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung.Voraussetzung dafür ist, dass in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder (bei bestehendem Jahres-vertrag) in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlungen zählen Kontrolluntersuchungen.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung
Versichert ist die unerwartete Impfunverträglichkeit der versicherten Person.
Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung
Der Versicherer leistet bei Schwangerschaft, die nach einer Reisebuchung festgestellt wird und/oder bei Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft nach Reisebuchung.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Schaden am Eigentum der versicherten Person.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da das Eigentum der versicherten Person(en) erheblich beschädigt wurde durch:
- Feuer
- Elementarereignissen
- vorsätzlicher Straftat eines dritten (z.B. Einbruchdiebstahl)
Entscheidend ist, dass der Schaden erheblich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen / dem Vermögen ist oder eine Anwesenheit der versicherten Person durch den Schaden notwendig ist.
Unerwartete schwere Erkrankung, eines schweren Unfalls oder
Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.
Unerwartete Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses anschließender
Arbeitslosigkeit.
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus
Arbeitslosigkeit heraus.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Nichtversetzung eines Schülers
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.
Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:
Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen
werden.
Wie empfehlen alle anzeigen auszuwählen, da viele Produkte mit Abbruchversicherung angeboten werden und diese können je nach der Konstellation günstiger sein als nur die Reiserücktrittsversicherung.
Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet werden kann, bis zur Entschädigungsgrenze bei Abbruch der Reise, für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.
Bei Abbruch der Reise leisten wir Entschädigung für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Personen.
Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung
Der Versicherer erstattet die nicht in Anspruch genommene Leistung, wenn die Reise durch einen versicherten Grund abgebrochen werden muss. Das gilt für den nicht genutzten Reisezeitraum.
Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag, leistet der Versicherer nur noch Entschädigung für gebuchte und versicherte, jedoch von der versicherten Person auf Grund des Abbruches der Reise nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung
Der Versicherer erstattet den gesamten Reisepreis bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte.
Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet.
Es werden die Nachreisekosten bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt für notwendige Beförderungskosten, die die versicherte Person aufbringen muss, erstattet, um von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen werden musste, wieder zur Reisegruppe gelangen zu können, maximal jedoch nur bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistungen.
Der Versicherer erstattet die Kosten bei einer Reiseunterbrechung aus den in den AVB genannten Gründen für gebuchte und versicherte, jedoch nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?
Vereinbarung des Kostenanteiles einer Entschädigungszahlung, die der Versicherungsnehmer selber trägt.
Der Selbstbehalt beträgt bei jedem Versicherungsfall 25,-- Euro je Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit oder Unfall ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25,-- EUR je Person.
Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung/Tod abgesichert (Risikopersonen)?
Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger
Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Haben mehr als 5 Personen (bei Familienprodukten 7 Personen) oder mehr als zwei Familien und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.
Welche Erweiterungen sind mitversichert?
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