COVID-Erkrankung versichert / Kein Versicherungsschutz bei einer Pandemie / Epidemie

vit24 DRV Familie60 7700 ohne Selbstbehalt

Versicherer: DRV24

  • Reisepreis bis: EUR 7.700,-
  • Höchstalter: Ohne Altersbeschränkung
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Police: Einmalpolice
  • Selbstbehalt: ohne Selbstbehalt
  • Gemeinsamer Wohnsitz: Nicht erforderlich
  • Höchstalter Kind: 21 Jahre
  • Max. Reisedauer: 56 Tage
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Welche Personen können die Police abschließen?

Welche Personen wollen Sie versichern?
Familie mit Kindern
Wie viele Personen können versichert werden?
3 bis 6 Personen

Welche Fristen gelten für den Abschluss?

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei Last-Minute Reisen:

Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung einer Last Miute Reise muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

Bei kurzfristigen Reisebuchungen (ab 29 Tagen vor Reisebeginn) muss die Versicherung spätestens am 5 Tag nach Reisebuchung abgeschlossen werden.

Buchungsfrist der Versicherung

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung:

Innerhalb von welchem Zeitraum  nach der Buchung der Reise bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

Für Reisen, die vor dem versicherten Zeitraum gebucht wurden, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen oder der Vertragsabschluss am Tag der Reisebuchung erfolgt.

Vertragsart und Reisedauer?

Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

Die Versicherung gilt für alle bedingungsmäßigen Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zum angegebenen Gesamtreisepreis je Reise.

Nein

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten

Verzicht auf die Meldepflicht der einzelnen Reisen bei den Jahrespolicen

Verzichtet der Versicherer bei der Jahres-Reiseversicherung darauf, dass Sie jede einzelne Reise bei Versicherungsunternehmen anzeigen müssen ?

Entfällt (Einmalpolice)

Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen

Der Versicherungsschutz gilt auch wenn die in der Jahresversicherung mitversicherten Personen einen Reise allein unternehmen oder gleichzeitig an verschiedene Orte reisen.

Wichtig:

Sollten unterschiedliche Reisen zur gleichen Zeit stattfinden so darf die Gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden!

Sollten die Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise.

Beispiel:

Sie fahren Im Januar mit Ihrem Sohn zum Skifahren nach Österreich und Ihre Ehefrau mit der Tochter in die Sonne nach Teneriffa. Der Gesamtreisepreis der einzelnen Reisen darf in dem Fall, die Gesamtversicherungssumme der Jahresversicherung nicht überschreiten.

 

Entfällt (Einmalpolice)

Vertragsart

Sie haben hier die Möglichkeit die zu berechnenden Reiserücktrittsversicherungen einzugrenzen und nur die ausgewählten Tarifvarianten angezeigt werden

  • alle anzeigen - es werden alle Tarife angezeigt
  • Einmalpolice - nur Verträge für eine Reise anzeigen
  • Jahrespolice - nur Verträge für alle Reisen im Jahr anzeigen
Einmalpolice

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz?

Reiseziel
Weltweit

Welche Reisearten sind versichert?

Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, Bahn und Hotel... ) bestehen, sofern keine Schiffsreise zu den Bausteinen gehört.

Ja
Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise:

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B.

Flug, Hotel und Kreuzfahrt, Bahn und Schiffsreise... ) bestehen

Dies gilt auch für Pauschalreisen die Schiffsreisen beinhalten.

Ja
Mietobjekt (reine Objektkosten)

Definition Mietobjekt:

Ein Mietobjekt liegt vor wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, ein Hotelzimmer, eines Wohnmobils, eines Mietwagens, eines Hausbootes, Yachtcharter und Segelcharter (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll,  in diesem Fall wird die Prämie nur einmal pro Objekt berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben. 

Sollten es mehrere Mietobjekte sein ( Mietwagen und Ferienhaus...) ist jedes Objekt einzeln zu versichern.

Sollen Zusatzleistungen (Anreise, Verpflegung ...) mitversichert werden, ist bei der Berechnung Pauschalreise oder Kombination mehrerer Bausteine zu wählen.

Bei Yacht und Bootscharter beachten Sie die Tarifbestimmung des Versicherers, bei einigen sind diese nur über den Schiffsreise Tarif zu versichern.

 

Ja
Bahnreise

Definition Bahnreisen

Bahnreisen und/oder Urlaubsreisen, bei denen die Anfahrt mit der Bahn erfolgt.
(Bahnfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

Ja
Busreise

Definiton Busreisen

Busreisen oder Urlaubsreisen, in denen die Anfahrt mit dem Bus erfolgt. (Busfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

 

Ja
Yacht und Bootscharter

Definition Yacht und Bootscharter:

Tipp !
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird der nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis. 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2000 € Mietpreis

4 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Schiffsreise

Definition Schiffsreise:

Schiffsreisen und Kreuzfahrten oder Kombinationen Flug, Hotel und Schiffsreise ist immer der Tarif für Schiffsreisen zu wählen. 

Ja
Flugreise

Versichert gilt eine Flugreise zzgl. Übernachtungskosten (Hotel, Appartement etc).

Ja
Nur Flug

Versichert wird nur das Flugticket (Ersatz der Stornogebühren des Flugtickets)

Ja
Autoreisezug und Fährversicherung

Autoreisezug und Fährversicherung

Ja
Segelboot

Definition Segelcharter:

Tipp!
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Versichert wird der Mietpreis ohne Anreise

Wichtig:

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern. Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis
 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2500 € Mietpreis

5 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Geschäftsreise / Dienstreise

Der Versicherungsschutz gilt auch für die Dienst oder Geschäftsreise.

bis zu 10 Tage Reisedauer je Reise

Private Urlaubsreise

Der Versicherungsschutz gilt für die private Urlaubsreise.

Ja

Was ist versichert?

Reiserücktrittsversicherung
Ja
Versicherungssumme bis zum angegebenen Reisepreis

Entscheidend für die Prämienberechnung der Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Reisepreis.

Bei den Jahresversicherungen gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die dem Reiseunternehmen nachweislich vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist.

Ja
Umbuchungsschutz

Wird die Reise umgebucht werden die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe

des vereinbarten Betrages erstattet.

Erstattet werden die entstehenden Gebühren für eine Umbuchung der gesamten Reise der versicherten Person bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären.

Verspätungsschutz

Versichertes Risiko der Reiserücktrittsversicherung:

Verspätungsschutz

Der Versicherer zahlt (ggf. unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) die Hinreise-Mehrkosten, wenn

  • die Reise aus einem versicherten Rücktrittsgrund erst verspätet angetreten werden kann.

Gezahlt wird maximal die Summe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.

Erstattet werden die Mehrkosten der Hinreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität bis zu 1.500 € je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen muss.

Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod

Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod der mitversicherten bzw. der Risikoperson

Als Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung gelten i.d.R. auch Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft), Eltern, Großeltern, eigene Kinder, Geschwister der versicherten Person(en). Die genaue  Definition der Risikopersonen des Tarifs finden Sie im Leistungsvergleich und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Ja
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit

Verschlechterung bestehende Erkrankungen sind versichert, sofern diese nicht in letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurden.

Nicht als Behandlung zählen regelmäßig durchgeführte medizinische Untersuchungen, um den Gesundheitszustand festzustellen, sofern diese Untersuchungen nicht aufgrund eines konkreten Anlasses durchgeführt werden und nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.

Sofern diese in den letzten sechs Monaten nicht behandelt wurden.

COVID-19 Infektion

COVID-Erkrankung versichert / Kein Versicherungsschutz bei einer Pandemie / Epidemie

Schwangerschaft

Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung, der Versicherer leistet bei Schwangerschaft, die nach einer Reisebuchung festgestellt wird und/oder bei Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft nach Reisebuchung

Ja
Unerwartete Impfunverträglichkeit

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung

Versichert ist die unerwartete Impfunverträglichkeit der versicherten Person.

Ja
Unregelmäßigkeiten mit Herzschrittmacher als Rücktrittsgrund

Unregelmäßigkeiten eines Herzschrittmachers, die unerwartet auftreten und auf eine Fehlfunktion oder eine Leistungsveränderung hindeuten und / oder einen medizinischen Eingriff erforderlich machen.

Ein Regeltermin (Batteriewechsel) ist nicht unerwartet und somit nicht versichert.

nicht versichert
Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Schaden am Eigentum der versicherten Person.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da das Eigentum der versicherten Person(en) erheblich beschädigt wurde durch:

  • Feuer
  • Elementarereignissen
  • vorsätzlicher Straftat eines dritten (z.B. Einbruchdiebstahl)

Entscheidend ist, dass der Schaden erheblich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen / dem Vermögen ist oder eine Anwesenheit der versicherten Person durch den Schaden notwendig ist.

Ja
Verlust des Arbeitsplatzes

Unerwartete Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses anschließender

Arbeitslosigkeit.

Ja
Arbeitsplatzwechsel

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung: 

Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit

Ja
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit

Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus

Arbeitslosigkeit heraus.

Ja
Kurzarbeit

Bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihrer Arbeitszeit von mindestens 1 1/2 Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50% bzw. bei 6 Monaten um 25% ).

Ja
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sofern folgendes zutrifft:
- Sie sind selbstständig tätig
- Sie haben das Seminar vor Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Verfahrens gebucht.
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht erfolgt vor dem geplanten Antritt des Seminars.

nicht versichert
Terror-Schutz

In einem der in der Reisebuchung genannten Urlaubsgebiete ereignet sich im Umkreis von 200 km, von Ihrer gebuchten Unterkunft ein Terroranschlag. Voraussetzung ist, dass sich der Terroranschlag maximal 14 Tage vor Reisebeginn oder spätestens 31 Tage nach Reisebeginn ereignet.

nicht versichert
Hunderisiko - Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Unerwartete schwere Erkrankung, eines schweren Unfalls oder

Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.

nicht versichert
Bestpreis-Garantie fuer Pauschalreisen

Wenn Sie binnen 7 Kalendertagen nach Ihrer Reisebuchung ein verbindliches preisgünstigeres Angebot für die bereits gebuchte und versicherte Flug-Pauschalreise von einem anderen Anbieter (Vermittler/Leistungsträger) aus Deutschland erhalten. Kann der Versicherer auf Antrag, nach Ihrer Reiserückkehr die
Preisdifferenz zwischen Ihrem Reisepreis und dem verbindlichen Konkurrenzangebot, maximal 20% des versicherten Reisepreises, sofern
- Fluggesellschaft und Buchungsklasse,
- Personenzahl,
- Reiseziel,
- Reisetermin und Anzahl der Übernachtungen,
- Zimmerkategorie,
- Unterkunft und Verpflegungsart
beim Konkurrenzangebot identisch sind.
Unrechtmäßig gewährte Rabatte dürfen in dem Konkurrenzangebot nicht enthalten sein. Für Reisen, die weniger als 42 Tage vor Reisebeginn gebucht werden, besteht kein Versicherungsschutz.

nicht versichert
Verlust von Reisedokumenten als Rücktrittsgrund

Verlust von Reisedokumenten, wie zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Visum oder andere für die Reise erforderliche Unterlagen. Voraussetzung ist, das der Verlust durch Diebstahl, Beschädigung, Raub oder ein Unfallereignis entstanden ist. Infolge dessen muss der Verlust dazu führen, dass eine Einreise ins oder eine Ausreise aus dem Zielgebiet nicht möglich ist oder die Wiederbeschaffung der Dokumente vor Reiseantritt nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann.

nicht versichert
Ablehnung der Visumserteilung

Wenn eine Visumserteilung durch die zuständige Vertretung (Botschaft/Konsulat) Ihres Reiseziellandes unerwartet abgelehnt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass der Visumantrag
- durch eine Visaagentur beantragt wurde oder
- nachweislich zwingend online beantragt werden musste und keine Form- oder Fristfehler vorlagen.

nicht versichert
Verweigerung der Beförderung
nicht versichert
Reisewarnung
nicht versichert
Unerwartete Heimplatzzuweisung
nicht versichert
Ersthelfer
nicht versichert
Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeug
nicht versichert
Einreichung der Scheidungsklage
Ja
Pflegeaufnahme eines Kindes
nicht versichert
Spende von Organen oder Geweben
Ja
Bruch von Prothesen
Ja
Schüler-/Studentenschutz: Nichtversetzung eines Schülers

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Nichtversetzung eines Schülers

Ja
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.

Ja
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen
werden.

Ja
Allgefahrendeckung

Alle beleg- und nachweisbaren unerwarteten Ereignisse sind versichert auch solche Ereignisse, die normalerweise nicht abgesichert sind.

nicht versichert
Inklusive Reiseabbruchversicherung:

Wie empfehlen alle anzeigen auszuwählen, da viele Produkte mit Abbruchversicherung angeboten werden und diese können je nach der Konstellation günstiger sein als nur die Reiserücktrittsversicherung. 

Ja
Zusätzliche Rückreise- bzw. sonstige Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise

Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet werden kann, bis zur Entschädigungsgrenze bei Abbruch der Reise, für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.

Der Versicherer erstattet die Mehrkosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität bis zu 1.500 € je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Rückreise verspätet fortsetzen muss.

Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch für den nicht genutzten Reisezeitraum

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet die nicht in Anspruch genommene Leistung, wenn die Reise durch einen versicherten Grund abgebrochen werden muss. Das gilt für den nicht genutzten Reisezeitraum.

Der Versicherer erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten, sofern die Reise wegen eines versicherten Ereignisses vorzeitig abgebrochen wird.

Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet den gesamten Reisepreis bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte.

nicht versichert
Leistungen bei Unterbrechung einer gebuchten Rundreise/Kreuzfahrt

Der Versicherer erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Nachreisekosten zum Wiederanschluss an die Reisegruppe, wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson der gebuchten Rundreise wegen eines versicherten Ereignisses vorübergehend nicht folgen kann. Erstattet werden die Nachreisekosten maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten.

Leistungen bei Unterbrechung der Reise

Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu 150,- je Versicherungsfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert.

Elementarereignis am Urlaubsort
nicht versichert

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?

Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Vereinbarung des Kostenanteiles einer Entschädigungszahlung, die der Versicherungsnehmer selber trägt.

ohne Selbstbehalt

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung/Tod abgesichert (Risikopersonen)?

Angehörige der versicherten Person

• Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte

• Enkelkinder

• Großeltern

• Kinder

• Stiefkinder

• Stiefeltern

• Pflegekinder oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners

• Eltern oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten

• Geschwister oder die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners oder Ihres Lebensgefährten

• Die Ehe- bzw. Lebenspartner Ihrer Kinder

• Nur im Todesfall (§ 1 Nr. 2.1.): Ihre Tanten, Onkel, Nichten und Neffen

 

Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehörigen während der Reise pflegerisch betreut hätten.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen

Betreuungspersonen sind Personen, die nicht mitreisende als pflegebedürftig i. S. des § 15 SGB XI eingestufte Angehörige während der Reise betreuen.

Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

Risikopersonen sind im Gruppenschutz die versicherten Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen, bei einer Familie nicht mehr als sechs Personen die Reise gemeinsam gebucht haben und versichert sind.

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen

Haben mehr als vier Personen, bei einer Familie mehr als sechs Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Personen als Risikopersonen. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Welche Erweiterungen sind mitversichert?

Reisekrankenversicherung
nicht versichert
Reiseunfallversicherung
nicht versichert
Reisegepäckversicherung
nicht versichert
Reise-Assistance
nicht versichert
Gesundheits-Assistance
nicht versichert

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