COVID-Erkrankung versichert (nicht bei Reisewarnung)

vit24 Komfort All-Inclusive Jahresschutz Paar 2000 ohne Selbstbehalt

Versicherer: Coverwise

  • Max. Reisepreis je Reise: EUR 2.000,-
  • Höchstalter: 64 Jahre
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Police: Jahrespolice (mit automatischer Verlängerung)
  • Selbstbehalt: ohne Selbstbehalt
  • Gemeinsamer Wohnsitz: Erforderlich
  • Max. Reisedauer je Reise: 31 Tage
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Versicherer: Coverwise
125,- Prämie
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Welche Personen können die Police abschließen?

Welche Personen wollen Sie versichern?
Paar
Wie viele Personen können versichert werden?
2 bis 2 Personen

Welche Fristen gelten für den Abschluss?

Buchungsfrist für Last-Minute Reisen

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung bei Last-Minute Reisen:

Innerhalb von welchem Zeitraum nach der Buchung einer Last Miute Reise muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

nicht versichert
Buchungsfrist der Versicherung

Abschlussfrist für die Reiserücktrittsversicherung:

Innerhalb von welchem Zeitraum  nach der Buchung der Reise bzw. nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung vorgenommen werden.

Der Abschluss der Jahresreiseversicherung ist bis 20 Tage nach dem Tag der Reisebuchung möglich, beträgt der Zeitraum zwischen der Reisebuchung und dem Abschluss der Versicherung mehr als 20 Tage, so ist der Abschluss der Versicherung nur möglich, wenn bis zum Antritt der Reise mindestens noch 28 Tage liegen.

Vertragsart und Reisedauer?

Jahresvertrag für alle Reisen im Jahr

Die Versicherung gilt für alle bedingungsmäßigen Reisen innerhalb des Versicherungsjahres bis zum angegebenen Gesamtreisepreis je Reise.

bis 31 Tage Reisedauer je Reise

Verzicht auf die Meldepflicht bei Jahreskarten

Verzicht auf die Meldepflicht der einzelnen Reisen bei den Jahrespolicen

Verzichtet der Versicherer bei der Jahres-Reiseversicherung darauf, dass Sie jede einzelne Reise bei Versicherungsunternehmen anzeigen müssen ?

Ja
Der Versicherungsschutz der Jahrespolice gilt auch, wenn die in der Police genannten Personen alleine verreisen

Der Versicherungsschutz gilt auch wenn die in der Jahresversicherung mitversicherten Personen einen Reise allein unternehmen oder gleichzeitig an verschiedene Orte reisen.

Wichtig:

Sollten unterschiedliche Reisen zur gleichen Zeit stattfinden so darf die Gesamtversicherungssumme nicht überschritten werden!

Sollten die Reisen zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise.

Beispiel:

Sie fahren Im Januar mit Ihrem Sohn zum Skifahren nach Österreich und Ihre Ehefrau mit der Tochter in die Sonne nach Teneriffa. Der Gesamtreisepreis der einzelnen Reisen darf in dem Fall, die Gesamtversicherungssumme der Jahresversicherung nicht überschreiten.

 

Ja
Vertragsart

Sie haben hier die Möglichkeit die zu berechnenden Reiserücktrittsversicherungen einzugrenzen und nur die ausgewählten Tarifvarianten angezeigt werden

  • alle anzeigen - es werden alle Tarife angezeigt
  • Einmalpolice - nur Verträge für eine Reise anzeigen
  • Jahrespolice - nur Verträge für alle Reisen im Jahr anzeigen
Jahrespolice

Für welche Reiseziele gilt der Versicherungsschutz?

Reiseziel
Weltweit

Welche Reisearten sind versichert?

Kombinationen aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen ohne Schiffsreise

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B. Flug, Hotel und Mietwagen, Bahn und Hotel... ) bestehen, sofern keine Schiffsreise zu den Bausteinen gehört.

Ja
Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise

Definition Kombination aus mehreren Bausteinen inkl. Schiffsreise:

Individual bzw. selbstgebuchte Reisen, die aus mehreren Bausteinen (z.B.

Flug, Hotel und Kreuzfahrt, Bahn und Schiffsreise... ) bestehen

Dies gilt auch für Pauschalreisen die Schiffsreisen beinhalten.

Ja
Mietobjekt (reine Objektkosten)

Definition Mietobjekt:

Ein Mietobjekt liegt vor wenn nur der Mietpreis einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses, ein Hotelzimmer, eines Wohnmobils, eines Mietwagens, eines Hausbootes, Yachtcharter und Segelcharter (ohne jede Zusatzleistung wie z.B. Anreise, Verpflegung oder Skipass) versichert werden soll,  in diesem Fall wird die Prämie nur einmal pro Objekt berechnet. Trotzdem sind alle Namen der Mitreisenden anzugeben. 

Sollten es mehrere Mietobjekte sein ( Mietwagen und Ferienhaus...) ist jedes Objekt einzeln zu versichern.

Sollen Zusatzleistungen (Anreise, Verpflegung ...) mitversichert werden, ist bei der Berechnung Pauschalreise oder Kombination mehrerer Bausteine zu wählen.

Bei Yacht und Bootscharter beachten Sie die Tarifbestimmung des Versicherers, bei einigen sind diese nur über den Schiffsreise Tarif zu versichern.

 

Ja
Bahnreise

Definition Bahnreisen

Bahnreisen und/oder Urlaubsreisen, bei denen die Anfahrt mit der Bahn erfolgt.
(Bahnfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

Ja
Busreise

Definiton Busreisen

Busreisen oder Urlaubsreisen, in denen die Anfahrt mit dem Bus erfolgt. (Busfahrt und Hotel oder Ferienwohnung oder Appartment)

Sollte eine Schiffsreise Bestandteil der Reise sein so ist der Tarif für Schiffsreisen zu wählen.

 

Ja
Yacht und Bootscharter

Definition Yacht und Bootscharter:

Tipp !
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird der nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis. 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2000 € Mietpreis

4 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Schiffsreise

Definition Schiffsreise:

Schiffsreisen und Kreuzfahrten oder Kombinationen Flug, Hotel und Schiffsreise ist immer der Tarif für Schiffsreisen zu wählen. 

Ja
Flugreise

Versichert gilt eine Flugreise zzgl. Übernachtungskosten (Hotel, Appartement etc).

Ja
Nur Flug

Versichert wird nur das Flugticket (Ersatz der Stornogebühren des Flugtickets)

Ja
Autoreisezug und Fährversicherung

Autoreisezug und Fährversicherung

Ja
Segelboot

Definition Segelcharter:

Tipp!
Bei einigen Versicherern (z.B. Union bis 2000 € Mietpreis ) auch über den Mietobjekt Tarif zu versichern

Versichert wird nur der Mietpreis ohne Anreise und ohne Zusatzleistungen. Ansonsten ist der Schiffsreise Tarif zu wählen.

Versichert wird der Mietpreis ohne Anreise

Wichtig:

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern. Prämienberechnung nach Gesamtmietpreis
 

Skipperrisiko

Wenn Sie das Boot nicht selber fahren dürfen oder können und sollte durch den Ausfall des Skippers der gesamte Schiffscharter abgesagt werden, muss der Skipper zusätzlich den gesamten Reisepreis versichern.

Beispiel : 2500 € Mietpreis

5 Teilnehmer + Skipper

Jeder Teilnehmer muss seinen Anteil von 500 € absichern, der Skipper nochmal den Gesamtmietpreis.

Ja
Geschäftsreise / Dienstreise

Der Versicherungsschutz gilt auch für die Dienst oder Geschäftsreise.

nicht versichert
Private Urlaubsreise

Der Versicherungsschutz gilt für die private Urlaubsreise.

Ja

Was ist versichert?

Versicherungssumme bis zum angegebenen Reisepreis

Entscheidend für die Prämienberechnung der Reiserücktrittsversicherung ist der gesamte Reisepreis.

Bei den Jahresversicherungen gilt die Versicherungssumme je einzelne Reise

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die dem Reiseunternehmen nachweislich vertraglich geschuldeten Stornogebühren, wenn die Stornierung aus den nachstehenden Gründen erfolgt ist.

Ja
Umbuchungsschutz

Wird die Reise umgebucht werden die entstehenden Umbuchungskosten bis zur Höhe

des vereinbarten Betrages erstattet.

Ja
Verspätungsschutz

Versichertes Risiko der Reiserücktrittsversicherung:

Verspätungsschutz

Der Versicherer zahlt (ggf. unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes) die Hinreise-Mehrkosten, wenn

  • die Reise aus einem versicherten Rücktrittsgrund erst verspätet angetreten werden kann.

Gezahlt wird maximal die Summe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.

nicht versichert
Reiserücktrittsversicherung
Ja
COVID-19 Infektion

Ja, die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung oder Todesfall) stornieren müssen.

 

Sie sind nicht versichert, wenn:

• Sie aufgrund des Coronavirus Angst vor dem Verreisen haben und deshalb die Reise nicht antreten.

• Sie als Risikopatient gelten (zum Beispiel an Asthma leiden).

• Sie aufgrund von Quarantäne die Reise nicht antreten oder planmäßig beenden können.

• Sie aufgrund einer Einreisesperre nicht in das Urlaubsland reisen dürfen.

• das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht und Sie deshalb die Reise nicht antreten.

• Ihr Reiseanbieter/ das Hotel/ die Airline aufgrund des Coronavirus die gebuchte Reise storniert.

Verweigerung der Beförderung
nicht versichert
Reisewarnung
nicht versichert
Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod

Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod der mitversicherten bzw. der Risikoperson

Als Risikopersonen in der Reiserücktrittsversicherung gelten i.d.R. auch Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Gemeinschaft), Eltern, Großeltern, eigene Kinder, Geschwister der versicherten Person(en). Die genaue  Definition der Risikopersonen des Tarifs finden Sie im Leistungsvergleich und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Ja
Unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit

Versicherter Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung:

Der Versicherer leistet, wenn sich eine bestehende Krankheit UNERWARTET verschlechtert.

Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder bei bestehendem Versicherungsvertrag vor Buchung der Reise keine Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

Unerwartete Impfunverträglichkeit

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung

Versichert ist die unerwartete Impfunverträglichkeit der versicherten Person.

Ja
Schwangerschaft

Rücktrittsgrund in der Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer leistet bei Schwangerschaft, die nach einer Reisebuchung festgestellt wird und/oder bei Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft nach Reisebuchung.

nicht versichert
Ersthelfer
nicht versichert
Fahruntauglichkeit des Kraftfahrzeug
nicht versichert
Terror-Schutz
nicht versichert
Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Schaden am Eigentum der versicherten Person.
Die Reiserücktrittsversicherung leistet wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da das Eigentum der versicherten Person(en) erheblich beschädigt wurde durch:

  • Feuer
  • Elementarereignissen
  • vorsätzlicher Straftat eines dritten (z.B. Einbruchdiebstahl)

Entscheidend ist, dass der Schaden erheblich zu den wirtschaftlichen Verhältnissen / dem Vermögen ist oder eine Anwesenheit der versicherten Person durch den Schaden notwendig ist.

Ja
Hunderisiko - Unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person

Unerwartete schwere Erkrankung, eines schweren Unfalls oder

Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes.

nicht versichert
Verlust des Arbeitsplatzes

Unerwartete Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses anschließender

Arbeitslosigkeit.

Ja
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit

Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus

Arbeitslosigkeit heraus.

Ja
Arbeitsplatzwechsel

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung: 

Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit

nicht versichert
Kurzarbeit
Ja
Einreichung der Scheidungsklage
nicht versichert
Spende von Organen oder Geweben
nicht versichert
Bruch von Prothesen
nicht versichert
Schüler-/Studentenschutz: Nichtversetzung eines Schülers

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Nichtversetzung eines Schülers

nicht versichert
Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit (RRV).

Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität/ Fachhochschule oder an einem College, die wiederholt werden müssen, um eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen.

nicht versichert
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst

Versicherter Rücktrittsgrund der Reiserücktrittsversicherung:

Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben
werden kann und die Stornokosten nicht von einem Kostenträger übernommen
werden.

nicht versichert
Allgefahrendeckung
nicht versichert
Inklusive Reiseabbruchversicherung:

Wie empfehlen alle anzeigen auszuwählen, da viele Produkte mit Abbruchversicherung angeboten werden und diese können je nach der Konstellation günstiger sein als nur die Reiserücktrittsversicherung. 

Ja
Zusätzliche Rückreise- bzw. sonstige Mehrkosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise

Der Versicherer leistet, wenn die versicherte Reise aus versichertem Grund nicht planmäßig beendet werden kann, bis zur Entschädigungsgrenze bei Abbruch der Reise, für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.

Ja
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei Abbruch für den nicht genutzten Reisezeitraum

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet die nicht in Anspruch genommene Leistung, wenn die Reise durch einen versicherten Grund abgebrochen werden muss. Das gilt für den nicht genutzten Reisezeitraum.

Ja
Erstattung des gesamten Reisepreises bei Abbruch in der 1. Urlaubshälfte

Versicherungsumfang der Reiseabbruchversicherung

Der Versicherer erstattet den gesamten Reisepreis bei Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund innerhalb der ersten Urlaubshälfte.

nicht versichert
Leistungen bei Unterbrechung einer gebuchten Rundreise/Kreuzfahrt
nicht versichert
Leistungen bei Unterbrechung der Reise
nicht versichert

Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?

Die Selbstbeteiligung ist wie folgt geregelt

Vereinbarung des Kostenanteiles einer Entschädigungszahlung, die der Versicherungsnehmer selber trägt.

ohne Selbstbehalt

Welche Personen sind bei Unfall, schwerer Erkrankung/Tod abgesichert (Risikopersonen)?

Angehörige der versicherten Person

Als Angehörige gelten der Ehe- bzw. Lebenspartner, der Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder der versicherten Person.

Die Personen die nicht mitreisende Minderjährige eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
nicht versichert
Personen außer der Angehörigen die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben

Die Mitreisenden sowie deren Angehörige sofern nicht mehr als vier Personen eine gemeinsame Reise gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Besonderheiten bei der Anzahl mehrerer Personen
nicht versichert

Welche Erweiterungen sind mitversichert?

Reisekrankenversicherung
Ja
Reiseunfallversicherung
nicht versichert
Reisegepäckversicherung

bis 1.000 € Gepäckwert

Reise-Assistance
Ja
Gesundheits-Assistance
Ja

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