vit24 Reiseschutz

Reiserücktrittsversicherung als Jahresschutz oder für eine Reise ohne Selbstbeteiligung für

  • Einzelpersonen ✔
  • Paare ✔
  • Familien ✔
  • Gruppen bis 4 Personen ✔

Sie können Ihren vit24 Reiseschutz individuell nach Ihren Bedürfnissen gestalten.

Bei den Reiseversicherungspaketen bieten wir Ihnen entsprechend Ihrer persönlichen Bedürfnisse die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und die Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung an.

vit24 Reiseschutz für Single

Reiseschutz storno für Einzelpersonen

Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise.

TAS storno bis 365 Tage
vit24 Reiseschutz (TAS) storno

TAS Einmalpolice Single

Reiseschutzpaket für Einzelpersonen

Reiserücktritt inkl. Reiseabbruch, Reisegepäck und Reisekrankenversicherung wird Ihnen als Komplettpaket der TAS geboten. Hiermit sichern Sie die einmalige Reise weltweit und ohne Höchstalter ab. 

TAS paket bis 31 Tage

vit24 Reiseschutz für Single mit Kind

Reiseschutz storno für Singles mit Kind

Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise.

TAS storno bis 365 Tage
vit24 Reiseschutz (TAS) storno

TAS Einmalpolice Single mit Kind

Reiseschutzpaket für Singles mit Kind

Das paket der TAS bietet für Sie und Ihre eigenen oder Enkelkinder einen umfangreichen Versicherungsschutz. Zu der Rücktritts- und Abbruchversicherung haben Sie mit diesem Tarif auch die medizinischen Leistungen über den Auslandskrankenschutz und das Reisegepäck abgesichert.

TAS paket bis 31 Tage

vit24 Reiseschutz für Paare

Reiseschutz storno für Paare

Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise.

TAS storno bis 365 Tage
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Paar

TAS Einmalpolice Paar

Reiseschutzpaket für Paare

Die Reiseversicherung für die einmalige Reise bis 31 Tage sichert Sie mit Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck und Auslandskrankenversicherung weltweit ab.

TAS paket bis 31 Tage

vit24 Reiseschutz für die Familie

Reiseschutz storno für Familien

Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise.

TAS storno bis 365 Tage
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Familie

TAS Einmalpolice Familie

Reiseschutzpaket für Familien

Die Reiseversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise ohne Altersbegrenzung. Mit diesem Schutz ist Ihre Familie nicht nur bei Reiserücktritt und Abbruch versichert, sondern bietet auch den Reisekrankenschutz und eine Reisegepäckversicherung.

TAS paket bis 31 Tage

vit24 Reiseschutz für Gruppen bis 4 Personen

Reiseschutz storno für die Gruppe

Die Reiserücktrittsversicherung inkl. Abbruchversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für die einmalige Reise ohne Altersbegrenzung. Bis max. 4 Personen mit einem gegenseitigem Rücktrittsrecht können Sie über dieses Produkt absichern. Die Prämie berechnet sich aus dem Gesamtreisepreis der Kleingruppe.

TAS storno bis 365 Tage
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Gruppe

vit24 Reiseschutz für Single

Jahres-Reiseschutz storno für Einzelpersonen

Die Reiseversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV storno
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Jahresreiseschutz

vit24 Reiseschutz (TAS) paket Jahresreiseschutz

Jahres-Reiseschutzpaket für Einzelpersonen

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch, Reisegepäck und dem Reisekrankenschutz mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV paket

vit24 Reiseschutz für Single mit Kind

Jahres-Reiseschutz storno für Singles mit Kind

Die Reiseversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr. Die eigenen und Enkelkinder sind bis 24 Jahre mitversichert.

TAS JRV storno
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Single mit Kind Jahresreiseschutz

vit24 Reiseschutz (TAS) paket Single mit Kind Jahresreiseschutz

Jahres-Reiseschutzpaket für Singles mit Kind

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch, Reisegepäck und dem Reisekrankenschutz mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV paket

vit24 Reiseschutz für Paare

Jahres-Reiseschutz storno für Paare

Die Reiseversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr. Für Geschäftsreisen sind Sie bis max. 10 Tage je Reise abgesichert.

TAS JRV storno
vit24 Reiseschutz (TAS) storno Paar Jahresreiseschutz

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Jahres-Reiseschutzpaket für Paare

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch, Reisegepäck und dem Reisekrankenschutz mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV paket

vit24 Reiseschutz für die Familie

Jahres-Reiseschutz storno für Familien

Die Reiseversicherung mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV storno

vit24 Reiseschutz (TAS) paket Jahresreiseschutz

Jahres-Reiseschutzpaket für Familien

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch, Reisegepäck und dem Reisekrankenschutz mit weltweitem Geltungsbereich für beliebig viele Reisen bis max. 45 Tage je Reise im Versicherungsjahr.

TAS JRV paket

Leistungen des vit24 Reiseschutz Storno

Umbuchungsversicherung

Der Versicherer erstattet die entstehenden Umbuchungsgebühren der versicherten Person bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, sofern die versicherte Person Anspruch auf Erstattung der Stornokosten gehabt hätte.

Reiserücktrittsversicherung

Der Versicherer leistet Entschädigung

  • bei Stornierung der Reise
  • bei verspätetem Reiseantritt
  • bei Verspätung während der Hinreise
  • für die Reisevermittlungsentgelte
  • für Umbuchungsgebühren

Stornierung der Reise

1. Der Versicherer erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, sofern die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird und bei Abschluss der Versicherung mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war, sofern die Stornierung aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und der versicherten Person die planmässige Durchführung der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

2. Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung, die nach Versicherungsabschluss erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte, ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

Versicherte Ereignisse sind außerdem

  • Tod
  • schwerer Unfall
  • unerwarteter Termin zur Spende von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
  • Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeter Arbeitslosigkeit infolge einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz bei Selbstständigen.
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder einer Tätigkeit mit Mehraufwandsentschädigung aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei der Reisebuchung bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war und diese dem Antritt der Reise zugestimmt hat
  • Nicht versichert ist die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit
  • Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit.
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes im Eigentum einer gebuchten und versicherten Person. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes
  • konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander folgender Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen wird und sich der regelmässige monatliche Brutto-Vergütungsanspruch oder versicherten Person aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringert
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität, Fachhochschule oder an einem College, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden sollen
  • bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z.B wegen Nichtversetzung in die nächst höhere Schulklasse oder Schulwechsel eines Schülers
  • Unabkömmlichkeit im Betrieb oder Geschäft oder Büro oder Praxis eines Freiberuflers bzw. Selbstständigen aufgrund unerwartet schwerer Erkrankung eines bestellten bzw. beauftragten Urlaubsvertreters ohne Möglichkeit des Ersatzes
  • Zustellung einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt, das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist
  • Reisegarantie bei Verlust des Arbeitsplatzes: Der Versicherer erstattet, sofern vertraglich mit dem Reiseveranstalter vereinbart und auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen, bei Antritt der Reise anstatt der Stornokosten die vertraglich geschuldete Restzahlung, sofern ein Versicherungsfall vorliegt. Die Erstattung erfolgt nach erfolgtem Reiseantritt
  • Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes im Eigentum einer gebuchten und versicherten Person. Nicht versichert ist  jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes

Was wird bei verspätetem Reiseantritt erstattet?

  • Der Versicherer erstattet bei verspätetem Reiseantritt die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten. Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person im Fall der Reisestornierung gemäß den Versicherungsbedingungen § 2 Anspruch auf Versicherungsleistung gehabt hätte
  • Die Erstattung gemäß Nr. 1 a) und b) erfolgt insgesamt bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme

Was wird bei Verspätung während der Hinreise erstattet?

1. Der Versicherer erstattet
a) die Mehrkosten der Hinreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität bis zu 1.500 EUR je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Hinreise verspätet fortsetzen muss;

b) die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu 150 EUR je Versicherungsfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert

Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel mitversichert wurde

Nicht genutzte Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung

  • Unterbricht die versicherte Person die versicherte Reise, weil sie aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung stationär behandelt werden muss, erstattet der Versicherer den anteiligen Reisepreis für während dieser Zeit nicht genutzte Reiseleistungen

Verspätungsschutz während der Rückreise

Der Versicherer erstattet

  • die Mehrkosten der Rückreise entsprechend derursprünglich gebuchten Art und Qualität bis zu 1.500 EUR je Versicherungsfall, wenn die versicherte Person infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt) ein Anschlussverkehrsmittel versäumt und deshalb die Rückreise verspätet fortsetzen muss
  • die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu 150 EUR je Versicherungsfall, wenn die Rückreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert

Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel mitversichert wurde.

Verlängerter Aufenthalt

Wird die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson aufgrund unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung während der versicherten Reise reiseunfähig und kann sie deshalb die versicherte Reise nicht planmäßig beenden, erstattet der Versicherer je

Versicherungsfall die nachgewiesenen zusätzlichen Kosten, die der versicherten Person für die Unterkunft entstehen

  • bis zu 1.500 EUR, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer Behandlung befindet oder
  • bis zu 750 EUR, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft mitgebucht und mitversichert wurde. Bei Erstattung der Kosten wird aufdie ursprünglich gebuchte Qualität abgestellt. Nicht erstattet werden die Kosten für den stationären Aufenthalt.

Unterbrochene Rundreise

Der Versicherer erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Nachreisekosten zum

Wiederanschluss an die Reisegruppe, wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson der gebuchten Rundreise wegen eines versicherten Ereignisses gemäß Versicherungsbedingungen vorübergehend nicht folgen kann.

Erstattet werden die Nachreisekosten maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort.

Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignisse während der Reise

Kann die versicherte Reise wegen Feuer. Wasserrohrbruch oder eines Elementarereignisses am Urlaubsort nicht planmäßig beendet werden oder ist die Anwesenheit der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson an ihrem Wohnort wegen eines dieser Ereignisse zwingend erforderlich, erstattet der Versicherer die Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthaltes.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Unterkunft bzw. die Rückreise mitgebucht und mitversichert wurden. Bei Erstattung der Kosten wird auf die ursprünglich gebuchte Art und Qualität abgestellt.

Reiseabbruchversicherung

Abbruch der Reise / außerplanmäßige Beendigung

1. Der Versicherer leistet Entschädigung bei

  • außerplanmäßiger Beendigung der Reise;
  • nicht genutzten Reiseleistungen bei Reiseunterbrechung;
  • Verspätung während der Rückreise;
  • verlängertem Aufenthalt;
  • Unterbrechung der Rundreise;
  • Feuer, Wasserrohrbruch oder Elementarereignissen während der Reise

Der Versicherer erstattet bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort, sofern die Reise vorzeitig abgebrochen wird.

Bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise erstattet der Versicherer die zusätzlichen Kosten der Rückreise entsprechend der ursprünglich gebuchten Art und Qualität, sofern die Rückreise mitgebucht und mitversichert worden ist.

Voraussetzung für eine Leistung ist, dass

  • die versicherte Person oder eine Risikoperson von einem der nachstehenden versicherten Ereignisse betroffen wird,
  • bei Antritt der versicherten Reise mit Eintritt dieses Ereignisses nicht zu rechnen war,
  • der Abbruch bzw. die außerplanmäßige Beendigung der Reise aufgrund dieses Ereignisses erfolgte und
  • der versicherten Person die planmäßige Durchführung bzw. Beendigung der Reise deshalb nicht zumutbar ist.

Versichertes Ereignis ist die unerwartete schwere Erkrankung.

Als unerwartet gilt die Erkrankung, die nach Antritt der Reise erstmals auftritt. Verschlechterungen bereits bestehender Erkrankungen gelten dann als unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Antritt der Reise keine ärztliche Behandlung erfolgte; ausgenommen hiervon sind Kontrolluntersuchungen.

Versicherte Ereignisse sind außerdem

  • Tod;
  • schwere Unfallverletzung;
  • Schwangerschaft;
  • Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten
  • Gelenken;
  • Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw. einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung erforderlich ist.

Risikopersonen sind

  • die Angehörigen der versicherten Person
  • Betreuungspersonen
  • die Mitreisenden sowie deren Angehörige und Betreuungspersonen, sofern nicht mehr als vier Personen und ggf. zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder die Reise gemeinsam gebucht haben. Mitreisende Angehörige gelten immer als Risikopersonen.

Notfall-Versicherung

  • Der Versicherer erbringt duch seine Notrufzentrale im 24-Stunden-Service Beistandsleistungen.
  • Bei einer finanziellen Notlage durch Diebstahl oder Raub stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her. Hilfe bei der Sperrung der EC-, Kredit und Handykarten bei Verlust.
  • Hilfe bei der Beschaffung von Reisedokumenten bei Verlust, Information von Sicherheitshinweisen und Auskunft über die nächstgelegene diplomatische Vertretung.
  • Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren wegen Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung der versicherten Person nicht mehr betreut werden, organisiert der Versicherer die Rückreise zum Wohnort und übernimmt die gegenüber der ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden Mehrkosten.
  • Die Versicherung ist weltweit gültig. Ohne Selbstbehalt. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt D Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen.

Selbstbeteiligung

Der Tarif ist ohne Selbstbeteiligung

Kontaktdaten TAS Reiseversicherung

Senden Sie die Schadenmeldung per Post an:

TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH
Lurgiallee 16
60439 Frankfurt am Main

Für Fragen im Versicherungsfall oder beim Ausfüllen einer der Schadenanzeigen:

E-Mail: info @ tas-reiseversicherung.de
Servicecenter: +49 (0) 69 6050839