Verhalten im Schadenfall

So verhalten Sie sich bei einem Versicherungsfall betreffend

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reisegepäckversicherung


Um eine schnelle und zuverlässige Regulierung Ihres Schadens zu ermöglichen, sollten Sie die nachstehenden Informationen berücksichtigen.

Eine vollständige Schadenmeldung

besteht abhängig vom Versicherer aus folgenden Unterlagen - diese bitte unbedingt bei jeder Schadensmeldung beifügen:

Schadensmeldung des jeweiligen Versicherers
Original-Buchungsbestätigung
Original-Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum

Unterlagen vollständig ausfüllen und unterschrieben an den Versicherer postalisch versenden!


Schadensfall umgehend melden

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich, spätestens jedoch sobald Sie wieder zu Hause sind. Reichen Sie Ihre Schadensmeldung in jedem Fall schriftlich ein. Verwenden Sie hierzu bitte die Original-Formulare, die Sie bequem und einfach online als PDF-Download ausdrucken können.

 

 

Versicherungsnachweis

Sie sollten Ihre Versicherungsnummer immer parat haben und auch auf der Reise mitführen. Diese finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein, Versicherungszertifikat oder Kontoauszug


Ihr Verhalten im Schadensfall bei Stornierung vor Reiseantritt (Reiserücktritt)

  • Kopie der Kundenkarte oder des Versicherungsscheines
  • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • Nachweise zum Grund der Stornierung, wie z.B. Attest, Sterbeurkunde, Nachweis bei Schaden am Eigentum

Ihr Verhalten im Schadensfall bei vorzeitigem Abbruch der Reise (Reiseabbruch)

  • Kopie der Kundenkarte oder des Versicherungsscheines
  • Reisebuchungsbestätigung
  • Nachweis über vorzeitige Abreise z. b. durch ein Ärztliches Attest
  • Nachweis des Reiseveranstalters über den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort
  • Originalbelege der entstandenen Mehrkosten
  • Ärztliches Attest dringend erforderlich!

Ihr Verhalten im Schadensfall bei einer Erkrankung der eines stationären Aufenthaltes imm Ausland (Reisekrankenversicherung - Auslandskrankenversicherung)

  • Kopie der Kundenkarte oder des Versicherungsscheines
  • Originalbehandlungsrechnung mit einer Aufstellung der Kosten
  • Bei Rezepten genaue Bezeichnung des Medikaments, Preis und Stempel der Apotheke
  • Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
  • Ggf. Rechnungskopie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, falls diese bereits Leistungen erbracht hat

Ihr Verhalten im Schadensfall der Reisegepäckversicherung

  • Kopie der Kundenkarte oder des Versicherungsscheines
  • Reichen Sie zu allen in Verlust geratenen oder beschädigten Gegenständen die Originalbeschaffungsbelege, Garantiekarten, hilfsweise Kaufnachweise wie Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege ein.
  • Schäden durch eine strafbare Handlung Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadensort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen dieses im Original ein.
  • Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  • Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäckstücks auf dem Flug Bestätigung der Fluggesellschaft über die vergebliche Suche und den endgültigen Verlust - Irregularity Report oder Dammage Report der betreffenden Fluggesellschaft