Würzburger Reiserücktrittsversicherung
Reiseschutz Basis und Top
Im Finanztest 01/2026 wurde als TESTSIEGER mit der Note "SEHR GUT" (1,2) für Singles und "SEHR GUT" (1,2) für Familien der Tarif Würzburger Topschutz ohne Selbstbehalt bewertet.
Die Reiserücktrittsversicherungen der Würzburger für eine Reise, die Tarife Würzburger Basis und Würzburger Topschutz, schützen Sie mit weltweiter Gültigkeit ohne Altersgrenze auf einer Reise bis zu 365 Tagen Reisedauer. Der Reiseschutz wird mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Der Würzburger Reiseschutz Basis schützt Sie vor Stornokosten, die Ihnen der Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie die Reise nach Buchung absagen müssen. Die Höhe der Stornokosten kann bei kurzfristiger Absage bis zu 100% des Reisepreises betragen.
Die Topschutz beinhaltet zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung. Durch diese werden bei Abbruch der Reise Entschädigungen für die zusätzlichen Rückreisekosten und die unmittelbar verursachten Mehrkosten der versicherten Personen erstattet. Bei Reiseabbruch innerhalb der ersten acht Reisetage erhalten Sie den kompletten Reisepreis erstattet. Ab der zweiten Hälfte, spätestens ab dem 9. Reisetag, leistet der Versicherer nur noch Entschädigung für gebuchte und versicherte, jedoch nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.



Würzburger Reiserücktrittsversicherung Basis und Topschutz
Leistungen der Würzburger Reiserücktrittsversicherung
Die Würzburger erstattet die Stornokosten bei:
- Tod
- Schwerer Unfallverletzung
- Unerwartet schwerer Erkrankung
- Unerwarteter Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung
- Unverträglichkeit von Impfungen
- Schwangerschaft
- Komplikationen während der Schwangerschaft
- Gebrochenen Prothesen, gelockerten implantierten Gelenken
- Unerwartetem Ausfall eines lebensnotwendigen Hilfsmittels
- Transplantation nach dem Transplantationsgesetz
- Termin für die Wiederholung einer Prüfung an einer Schule, Berufsschule, Universität, Fachhochschule, Berufsakademie, Dualen Hochschule, College, sofern die Prüfung nicht bestanden oder aus medizinischen Gründen nicht angetreten wurde. Dies gilt, wenn Sie durch die Wiederholung die Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums vermeiden und den Schul- oder Studienabschluss erreichen. Der Termin für die Wiederholung der Prüfung muss in die versicherte Reisezeit fallen oder bis zu 14 Tage nach Reiseende stattfinden. Sie müssen die Reise vor dem Termin der nicht bestandenen oder nicht angetretenen Prüfung gebucht haben.
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Aufnahme einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses
- Wechsel des Arbeitsplatzes
- Kurzarbeit, wenn diese durch die Konjunktur bedingt ist
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Unerwartetem Beginn des Bundesfreiwilligendienstes; des freiwilligen sozialen Jahres; des freiwilligen ökologischen Jahres
- Nichtversetzung eines Schülers
- Einreichung der Scheidungsklage
- Einer unerwarteten gerichtlichen Ladung
- Leistungsfälle von zur Reise angemeldeten und mitreisenden Hunden oder Katzen
- Schaden an Ihrem Eigentum
- Einer Panne oder einem Verkehrsunfall mit einem privat genutzten Fahrzeug, wenn dies auf dem Weg zum Ausgangspunkt der Reise passiert. Vorausgesetzt, Sie sind Fahrer, Beifahrer oder Fahrzeuginsasse und Sie können dadurch die Reise nicht wie gebucht antreten.
- Einem Einsatz als Ersthelfer
- Zuweisung eines zeitlich nicht befristeten Platzes in einer Pflegeeinrichtung
- Unerwartete Ablehnung der Erteilung eines Visums durch die zuständige Vertretung (Botschaft / Konsulat) Ihres Reiseziellandes
Genaueres entnehmen Sie den gültigen Versicherungsbedingungen.
Selbstbehalt:
Sie können die Reiserücktrittsversicherung wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abschließen.
Sollten Sie sich für die Variante mit Selbstbehalt entscheiden so tragen Sie je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 25 € pro Person. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20% selbst, mindestens 25 € je Person.
Gegenseitiges Rücktrittsrecht
Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten andere Regelungen bei den Risikopersonen. Es gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht mehr die Personen untereinander.
Familiendefinition:
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährte) und mindestens ein, maximal jedoch bis zu 5 unterhaltsberechtigte Kinder. Die unterhaltsberechtigten Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung, längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Für die bisher mitversicherten Kinder ist dann ein eigenständiger Versicherungsschutz zu beantragen.
Ebenso gelten als Paare als Familie. Hierunter fallen Ehepartner oder Lebensgefährten, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
Allgemeine Versicherungsbedingungen Würzburger Reiserücktrittsversicherung





